hagerhard
COVID 1984
oder die Corona-App aus dem Wahrheitsministerium
Tracken, testen, isolieren.
Bundeskanzler Kurz antwortete auf die Frage, ob eine verpflichtende Corona-App kommen werde: „Wir arbeiten an dieser Frage.“
Auch über Lösungen für Personen, die kein Smartphone besitzen, denkt die österreichische Regierung: „Hier wird es die Möglichkeit geben, einen entsprechenden Schlüsselanhänger zu entwickeln.“ Und: „Die Daten der Corona-App sollen weder weitergegeben noch extern zentral gespeichert werden.“
Grundsätzlich ist ein dezentraler, datenschutzfreundlicher Ansatz für Corona-Apps möglich, bereits implementiert und würde seinen Zweck erfüllen.
Die österreichische Regierung unternimmt aber grösste Anstrengungen um eine zentrale Lösung bei der Corona-App zu erzwingen und die Alternative und ihre Macher zum Schweigen zu bringen.
Warum?
Menschen lassen sich über einen zentralen Ansatz besser steuern.
Die Chronologie:
4.4. - Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) plädiert für eine Verpflichtung, die derzeit freiwillige "Stopp Corona App" des Roten Kreuzes zu nutzen.
10.4. - "Google und Apple kooperieren für Coronatracking-Apps - Die Daten sollen lokal (dezentral) gespeichert werden und erst nach einer bestätigten Infektion des Nutzers hochgeladen werden."
16.4. - "Im europäischen Konsortium PEPP-PT, das die Technologie für eine Corona-Tracking-App entwickeln will, gibt es einen Konflikt: Informationen über den dezentralen Ansatz DP-3T wurden ohne Absprache von der Webseite entfernt."
23.4. - "Das Kanzleramt koordiniert die Gespräche mit Apple, um zur Corona-Kontaktverfolgung auf PEPP-PT-Basis auch eine zentrale Server-Lösung zu ermöglichen."
23.4. - "Chris Boos verteidigt im Interview das Tracing-App-Projekt PEPP-PT gegen massive Vorwürfe. Die Pandemie lasse sich per Server-Lösung besser steuern."
Nach heftigen Protesten gegen eine „verpflichtende Corona-App“ und dementsprechenden Dementis, dass es zu keiner Zwangs-App komme wird, kommt diese Verpflichtung nun durch die Hintertür des neuen Epidemiegesetzes.
Dieses Gesetz wurde im Gesundheitsausschuss ohne die übliche Begutachtung beschlossen und ist eine solche auch nicht geplant. Interessanterweise wurde dieses Gesetzesvorhaben auch auf keiner der vielen vielen Pressekonferenzen (Allein BK Kurz liegt bis zum gestrigen Tag bei 25 Pressekonferenzen, unabhänging von den vielen Interviews in in- und ausländischen Medien) vorgestellt oder erwähnt. Auch in der erst am Mittwoch abgehaltenen Plenarsitzung des Parlamentes war davon kein Wort zu hören.
Diese Gesetzesänderungen erlauben es nun, dass Veranstaltungen künftig auf bestimmte Personengruppen eingeschränkt werden dürfen.
So eine Personengruppe könnten z.B. auch die Nutzer einer offiziellen Corona-App sein.
Doch wie freiwillig ist die Nutzung wirklich, wenn jemand ohne App nicht am öffentlichen Leben teilnehmen darf, weil er/sie damit nicht zu jener Personengruppen gehört, die nach dem neuen Epidemiegesetzes definiert werden kann?
Erklärungen, welche Personengruppen gemeint sind und wie derartige Gruppen definiert werden können/dürfen fehlen in der Ankündigung der Regierung.
Konkret bedeutet das, dass diese Regierung in Zukunft alle Menschen die sich nicht „freiwillig“ durch eine App kontrollieren lassen möchten, vom sozialen Leben ausschliessen kann.
Es bedeutet aber auch Einschränkungen der Reisefreiheit. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler äußerte im Verfassungsausschuss, sie könne eine verpflichtende Verwendung der App beim Grenzübertritt „nicht ausschließen“.
Ein Blanko-Scheck für Eingriffe bei grundlegenden Grund- und Freiheitsrechten durch die Regierung.
„Und wenn alle anderen die von der Partei verbreitete Lüge glaubten - wenn alle Aufzeichnungen gleich lauteten -, dann ging die Lüge in die Geschichte ein und wurde Wahrheit.“ — George Orwell