1. Kurz erhält die Zustimmung, Österreich in KURZREICH umzubenennen. Diese neue Form der Staatsführung wird von allen ÖsterreicherInnen unterstützt. Aber es dürfen auch andere Organisationen wie EU oder die UNO sich diesem großen, neuen Ganzen anschließen.
2. Für alle zu besetzenden Posten erfolgt eine Reihung nach Reißverschlusssystem, abwechselnd Frauen und Männer auf allen Ebenen, wichtig dabei ist nur, dass sie vorher Mitglieder in der JVP waren.
3. Der Bundeskanzlerpräsidentobmann von KURZREICH erhält ein Durchgriffsrecht auf eh alles. Er erstellt nicht wie bisher durch Beschluss irgendwelcher gewählter Repräsentanten, sondern alleinverantwortlich sämtliche Gesetze, Beschlüsse und sonst was notwendig ist.
4. Sämtliche Positionen werden im Einvernehmen mit dem Bundespräsidentenkanzlerobmann erstellt, er bekommt ein Veto-Recht.
5. Der Bundespräsidentkanzlerobmann bestellt nicht mehr wie bisher durch Beschluss des Parlaments, sondern alleinverantwortlich Regierung, Beamte, Richter, Ärzte, ORF-Interviewer und was sonst noch so zu bestellen ist.
6. Der Bundespräsidentkanzlerobmann hat freie Hand für die Verhandlung aller Art.
7. Dem Bundespräsidentkanzlerobmann obliegt die inhaltliche Führung von KURZREICH. Dazu beschliesst die Republik Österreich schriftlich, diese Änderungen verfassungsmässig umzusetzen.