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stellts euch vor ihr seid zu schnell gefahren.

das wird überprüft. gibt ja radar und lasermessungen.

aber die zeigen nicht an, um wieviel ihr zu schnell gefahren seid.

da gilt das, was ihr sagts.

strafe?

ist keine vorgesehen.

scherz!

nein – leider nicht.

ihr habt euch das das geschwindigkeitübertretungsgesetz ja so gebastelt, dass ihr vielleicht, wenn ihr wollt, eine kleine spende ablieferts.

gibt’s nicht? doch!

auch wenn es sich dabei nicht um die StVO, sondern um das wahlkampffinanzierungsgesetz handelt.

dieses gesetz legt die höhe der ausgaben bei wahlkämpfen mit € 7 mio euro fest.

überprüft wird das vom „Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat“.

wenn dieser senat eine überschreitung vermutet, kann er den rechnungshof einschalten.

Wie der Rechnungshof in der Vergangenheit aber bereits mehrfach kritisiert hat, beschränkt sich dessen Kompetenz auf die Entgegennahme, die formale Kontrolle und Veröffentlichung der Berichte. Einschau in die Buchhaltung und somit eine konkrete Kontrolle der Belege kann der Rechnungshof nicht vornehmen. Mit anderen Worten: Er muss im Grunde auf die Angaben der Parteien vertrauen.

bis ende september müssen nun die parteien ihre ausgaben für den wahlkampf 2017 melden.

neos, grüne und liste pilz sind schon fertig.

eh kloa, die haben ja auch kein problem unter den 7 mio zu bleiben.

die drei anderen, övp/spö/fpö rechnen noch.

die waren aber schon 2013 drüber. und es wird nicht weniger geworden sein.

und dann fragt man sich, warum die leute angfressen sind.

hagerhard

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T Rex

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