hagerhard
15. Mai 1955
Österreich ist frei
65 jahre später am 15. Mai 2020
Österreich ist high
Team HC
AfÖ
Wir gehen davon aus, dass eine der Hauptforderung lauten wird
Legalize It – was auch immer auf Ibiza gesagt und getan wurde.
alles unter dem Motto
legal?
illegal?
scheissegal!
Aber warum eigentlich Tetrahydrocannabinol und nicht Benzoylecgoninmethylester?
Vermutet wird, dass es finanzielle Gründe für diesen Sinneswandel hat.
Der Durchschnittspreis für 1 g des weissen Pulvers liegt hierzulande bei rd. € 100,-
Ein Gramm bestes Gras dagegen ist im Schnitt um € 10,- zu erhalten.
Die nun grossartig zum Endsieg blasende Liste THC muss sich ja mit einem Anspruch auf 62.200 Euro Klubförderung im Monat und weiteren 76.500 Euro pro Quartal für Aus- und Weiterbildungen begnügen.
Ausserdem muss sich der Haushalt des THC-Führers nun mit dem bescheidenen Nationalratsgehalt seiner Gattin durchfristen.
Nachdem ja ein Jahr nach Ibiza der fette Spesentopf der FPÖ nicht mehr so uneingeschränkt zur Verfügung steht, sind Sparmassnahmen durchaus verständlich.
Und mit Einladungen ins Hinterzimmer von „brosbeforehoes“ auch nicht mehr zu rechnen.
Also erscheint THC die logische Schlussfolgerung.
Auch, weil die Bier-Bestellungen des vormals GRÖVAZ immer wieder für Missverständnisse gesorgt haben.
Abseits all dieser Absonderlichkeiten muss man sich allerdings die völlig ernsthafte Frage stellen, wie es um das passive Wahlrecht den „MöchtegernBürgermeisters“ unserer Bundeshauptstadt bestellt ist?
Die Wiener Gemeindewahlordnung 1996 - GWO 1996 besagt folgendes:
III. HAUPTSTÜCK
Wählbarkeit, Wahlwerbung
1. Abschnitt
Wählbarkeit
§ 42.
(1) Wählbar sind alle Männer und Frauen, die am Tag der Wahl (§ 3 Abs. 2) das 18. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag (§ 3 Abs. 4) die österreichische Staatsbürgerschaft und im Gemeindegebiet von Wien einen Hauptwohnsitz besitzen.
Den Hauptwohnsitz hat jemand an einer Unterkunft, die er zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen machen möchte. Wesentlich ist einerseits, dass die Person die Unterkunft in dieser Absicht nimmt bzw. hat, andererseits dass sie sich dann auch tatsächlich dort aufhält. Die Absicht dahinter kann erwiesen sein (etwa, weil der Hauptwohnsitz angemeldet wurde) oder aus den Umständen hervorgehen (weil sich jemand faktisch dort aufhält).
Aufenthaltsdauer
Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
Ausgangspunkt des Weges zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte
Wohnsitz von Familienangehörigen (insbesondere von Kindern) und
Ort ihrer Erwerbstätigkeit
Ort ihrer Ausbildung
Ort der Schule oder Kindergarten
Funktionen in öffentlichen und privaten Körperschaften
Aus diversen Medienberichten – wie unten angeführt – geht allerdings hervor, dass Straches Lebensmittelpunkt auf Grund seines Wohnsitzes und seiner nunmehrigen beruflichen Tätigkeiten NICHT in Wien liegt.
Zitat:
„Er gründete am Mittwoch die "PHI Beteiligungs- und Unternehmensberatungs GmbH", deren Geschäftszweig die "Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung derselben" sowie Unternehmensberatung und "die Übernahme von Managementfunktionen" ist. Gemeldet ist die Firma an Straches Wohnsitz in Klosterneuburg.“