So titelt die NZZ im Juli 2014

Nach jahrzehntelangem Streit kann künftig auch eine Parlamentsminderheit in Österreich einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Die Bedeutung dieser Reform kann kaum überbewertet werden.

Nur der Nationalrat - nicht aber der Bundesrat – kann Untersuchungsausschüsse einsetzen. Bis Ende 2014 konnte ein Untersuchungsausschuss nur durch einen Beschluss des Nationalrates, also mit Unterstützung der Mehrheit, eingesetzt werden. Nun kann auch ein Viertel der Abgeordneten (= 46 Abgeordnete) die Einsetzung verlangen. Das heißt, die Einsetzung ist auch ein Recht der Minderheit. Mit ihr verfügt die parlamentarische Opposition über ein starkes Kontrollinstrument.

Der Geschäftsordnungsausschuss prüft ein Verlangen auf Einsetzung und berät über einen ebensolchen Antrag.

In der Nationalratssitzung vom 22.3.2018 hat die SPÖ mit den notwendigen Stimmen einen Antrag auf einen Untersuchungsausschuss bezüglich der Causa BVT gestellt.

Und kaum ist der Untersuchungsausschuss beantragt, wird er auch schon abgelehnt.

Von ÖVP und FPÖ.

Aus Geschäftsordnungsgründen.

Pikant in disem Zusammenhang – der ehemalige Innenminister und jetztige Parlamentspräsident Sobotka ein Gutachten schreiben lässt, dass dies rechtfertigt.

Als unbeteiligter Zuseher, stellt sich aber schon die Frage, was da verborgen werden soll.

Gerade von seiten der nunmehrigen Regierung wird doch in Bezug auf Überwachung immer argumentiert, dass man sich ja keine Sorgen machen muss, wenn man nix zu verbergen hat.

Logische Schlussfolgerung – in der BVT-Affäre gibt es etwas zu verbergen.

Österreich nähert sich in Sauseschritten einer Bananenrepublik.

Kurz und Strache nähern sich mit jedem Tag dem Demokratieverständnis von Orban.

Was bleibt ist ein Scherbenhaufen.

Diesen wieder aufzuräumen wird eine zeitlang in Anspruch zu nehmen.

Und es ist zu hoffen, dass der Verfassungsgerichtshof auch weiterhin seiner Aufgabe als Schutzschild für unsere Demokratie nachkommt.

screenshot twitter

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