1. Wir pflegen in den ca. 60 Großregionen, die in den 28 EU-Staaten existieren die jeweilige Kultur; diese Kulturregionen sind der innere Kern unserer jeweiligen Identität (Böhmen, Mähren, Wallonen, Flandern, Katalonien, Schottland, Wales, Lombardei, Andalusien, Basken, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern usw.usf...).

2. Jede Großregion (= kurz in der Folge Region genannt) wählt ihren Gouverneur, gleichsam den Regions-Ministerpräsidenten, der seine Fachminister ernennt, die vom Regional-Landtag abgesegnet wird oder eben nicht (dann muss der/die Min.präs. eine(n) andere(n) Ressortchef der Region vorschlagen... So werden die Regionen verwaltet und regiert.

3. Alle Bürger der 28 EU-Staaten (bzw. der evtl. noch dazu aufgenommenen weiteren Staaten (evtl. Serbien, Moldavien, Armenien, etc.) wählen den Europäischen Kommissionspräsidenten/-präsidentin. Diese(r) schlägt ihre Ressort-Kommissare dem neuen EU-Parlament (nun 2019 wählen wir die Landesabgeordneten des derzeitigen - dann "alten" Europäischen Parlamentes). Das neue Europäischen Parlament hat pro Million Einwohner je 1 Abgeordneten.

4. Zudem gibt es einen Europäischen Senat, wo jede Region durch 2 Senatoren(innen) vertreten ist. Bestimmt aussenpolitische und andere von der Europäischen Verfassung festgelegten Agenden müssen von einer Mehrheit der Senatoren genehmigt werden, um gültig umgesetzt werden zu können.

5. Jeder Bürger der ca. 500ff Millionen Einwohner Europas hat eine Stimme bzgl. des Europäischen Parlamentes, jede Stimme hat somit gleiches Gewicht. Das Stimmgewicht der Senatoren kann etwas unterschiedlich sein, da ja die Regionen in der Einwohnerzahl schwanken (etwa zwischen 7-14 Millionen Wähler).

6. Die dzt. Kommission mit all ihren Europa-Beamten und deren Stäben bilden dann die Europa-ministerillen Stäbe, aus denen der gewählte Präsident der Europäsichen Republik seine obersten Beamten auswählen kann, evtl. auch alle en bloc pro Generaldirektion übernehmen kann.

7. Der Euro wird als Währung der Europäischen Republik für alle wirtschaftlichen Transaktionen eingesetzt. Da die Produktivitätsunterschiede zwischen den Regionen erheblich sein können, wird jährlich bei der Budgeterstellung auch ein Regions-Finanzausgleich gemacht, der den wirtschaftliche schwächeren Regionen hilft, und die wirtschaftlich stärkeren Regionen in die gemeinschaftliche Verantwortung der Europäischen Republik einbindet.

8. Die Europäische Republik ist eine gemeinsamer Rechtsraum, eine gemeinsamer Sozialraum (z.B. mit einheitlicher Arbeitslosenversicherung etc., und Beitragszahlungen, die an den BIP-Maßzahlen der einzelnen Regionen angepasst werden).

9. Die Europäische Republik erstellt eine eigene Verteidigungs- und Eingreif-Doktrin. Diese ist darauf ausgerichtet, dass in Zukunft vor allem eine globale Eingreiftruppe zur Friedenstiftung(bzw. Kriegsverhinderung zur Verfügung steht: diese hat insbesondere globale internationale Aufgaben einer Global-Polizei zu erfüllen, und sich dementsprechend vorzubereiten. (Im Detail wird diese Agenda durch das Konzept GOOR (Global Organisation for Overcoming Risks) auf mit Katastrophendienst etc. ausgearbeitet.

10. Alle Einzelheiten und Ergänzungen werden durch eine Verfassungsgebende Versammlung der in Entstehung begriffenen Europäischen Republik erarbeitet. Diese Versammlung setzt eine Expertenkommission ein - zur Ausarbeitung aller Detailfragen, die zusammen eine vollständige Verfassung ausmachen. Diese Verf.geb.Versammlung wird zunächst von dem Europäischen Rat zusammen mit der Europäischen Kommission unter Zustimmung des dzt. Europa-Parlamentes eingesetzt; diese Konzeption wurde in Anlehnung an das Buch

"Warum Europa eine Republik werden muss: Eine politische Utopie" (von Ulrike Guérot | November 2017), sowie in Anlehnung an das Konzept GOOR (Paper an die Global-Challenge-Foundation-Stockholm, September 2017) erstellt.

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