1. ARD-Plasberg's Hartaberfair diskutierte mit einem einleitenden Kammerspiel (ein Fall vor einem Ethikrat) mit Schauspielern. Dort wurden von Anwälten und Experten einmal in vorsortierten Antworten die wichtigsten Argumente dargelegt wurden. - Dann wurde dies live in den Säulensitzen des Formates "Hartaberfair" noch mal diskutiert wurde, eben immer auf den Fall bezogen. - ARD hat dies m.E.n. sehr gut vorbereitet.
2. Was nicht zur Sprache kam - meiner Meinung nach aber wurde ein wichtiges Moment nicht angesprochen: Nämlich, seit 1945 hat sich die Medizin soweit entwickelt und die Lebenslagen haben sich so verbessert, dass es die Lebenszeiten viel länger als je gworden sind: Dzt. in Deutschland 81 Jahre im Durchschnitt. Und einmal war diese Durchschnittslebenszeit ca. 40 Jahre...Und das bewirkt, dass eine Branche (Pharma und Ärzteschft) sehr lang dabei mitverdienen können, und es nahe liegt, dass sie ihren Markt erhalten wollen, - so lange es eben geht.
3. Andererseits wird die Situation der Alten also über 65, 70 oder gar 80 etc. wenig einbezogen und überlegt wird. Daher ist es sinnvoll, eine Rechtslage zu haben, wo diese alten Leute das entscheidende Wort haben, wielange sie "mitspielen" wollen. Ein Bischof, der weder eine Ehefrau, noch Kinder hat, argumentiert vom hohen Ross der christlichen Ethik - und will erhaben wissen, wie lange ein sog. Alter dauern soll...in einer Zeit wo die Medizin das sehr lang rausschieben kann. Das Verfassungsgericht in Deutschland hat dazu m.E.n. richtig geurteilt, dass die Einzelperson das letzte Wort hat, ob es leben will oder sterben will. Zumal ja der Arzt auch entscheiden kann, ob der solche "Behandlung" mitmachen will. Angeblich aber sind das doch ca. 40% der aktiven Ärtze, obwohl die Kammerfunktionärs-Personen dies wegweisen wollen. ...
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4. Mein Vorschlag wäre, dass im Falle einer nicht mehr volle Gesundheit erreichbare Situation einem Menschen in jedem Alter(! - so ja auch der deutsche Richterspruch) das Recht auf ärztliche Sterbehilfe (der also das Medikament rezeptmäßig gibt und evtl. sogar die Einnahme begleitet) bekommen darf. Aber ich würde im Falle einer nicht tödlichen Krankheit, die Sterbehilfe erst aber nach vollendetem 65. Jahr in ärztlicher Begleitung offiziell genehmigen.
; in einem vorgezeigten Fall wird die Einahme auch zusammen mit einem Sohn der bei der Mutter ist, gezeigt wird. lebenswürdig ist im Alter das Sterben selbst zu bestimmen. Vor 65.Lebensjahr könnte es Mode oder Laune sein, daher soll für nicht todkranke Menschen eine Altersgrenze geben, um dann auch gesund frei zu entscheiden. Zudem verdient die Medizin auch sehr viel an der sogenannten Palliativmedizin, und können dies recht lang hinziehen... Mit 65.Lebensjahr hat ein Mensch normalerweise die Gesellschaftlichen ROllen hinter sich - daher ist dann auch die Gesellschaftspflicht erfüllt: Kind, Jugend, Partner, Elternteil, Leistungsbringer...Punkt.