Es ist ein Skandal sondergleichen: Wenige Tage alte Ferkel dürfen in Deutschland noch zwei Jahre lang betäubungslos kastriert werden. Bei dem Eingriff wird die Haut der Hodensäcke aufgeschnitten, die Hoden werden von Hand herausgedrückt und die Samenstränge durchtrennt oder einfach abgerissen – das alles ohne Betäubung. Vielleicht können Sie sich auch nur annähernd vorstellen, wie schmerzhaft diese Prozedur für die wenigen Tage alten Ferkel sein muss.
Jetzt haben wir ein neues Rechtsgutachten vorgestellt, das erläutert, warum die Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration verfassungswidrig ist.
Das Rechtsgutachten der renommierten Juraprofessorin Prof. Dr. Anne Peters LL.M. (Harvard) und des Rechtsassessors Julian Arnold zeigt ganz klar: Die Fortsetzung der betäubungslosen Kastration von Ferkeln ist verfassungswidrig! Die Bundesregierung hatte beispielsweise behauptet, ein Nicht-Aufschub würde die deutschen Ferkelzüchter in ihrer Existenz bedrohen und daher „massiv“ in ihre Grundrechte eingreifen. Dabei hatten die Schweinebauern seit 2013 Zeit, sich um „humanere“ Betäubungsmöglichkeiten zu bemühen. Weiterhin gab die Große Koalition an, es würde keine „praxistauglichen“ Alternativverfahren geben – eine Aussage, mit der sich die Bundesregierung selbst widerspricht, da sie in einem Sachstandsbericht aus dem Jahr 2016 selbst festgestellt hat, dass die vorhandenen Alternativen praxiserprobt und für die Ferkelzüchter sogar wirtschaftlich sind. Auch in anderen europäischen Ländern, wie den Niederlanden oder in England, sind Alternativmethoden längst an der Tagesordnung – Deutschland hinkt hinterher.
Die betäubungslose Kastration der Ferkel verletzt das Staatsziel Tierschutz! Insbesondere wird gegen Artikel 20a des Grundgesetzes verstoßen, der Tiere vor unnötigen Leiden und Schmerzen schützen soll. Bei der betäubungslosen Kastration von 20 bis 25 Millionen männlichen Ferkeln im Jahr handelt es sich jedoch „um einen zu gravierenden Schmerzen und Leiden führenden, schwerwiegenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Tiere“ (Rechtsgutachten, S. 49).
Regierungen der Bundesländer erhalten das Rechtsgutachten von uns
Wir haben das Rechtsgutachten nun den Regierungen der Bundesländer sowie den Bundestagsfraktionen von Bündnis90/Die Grünen und DIE LINKE zukommen lassen und appellieren an die Politiker, die Fristverlängerung durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.
Leider ist die schmerzhafte Kastration nicht der einzige Missbrauch, den Schweine erleiden müssen. Zahlreiche Veröffentlichungen von PETA haben schreckliches Tierleid in vielen Schweinebetrieben ans Tageslicht gebracht – einige dieser Betriebe sind sogar Teil der sogenannten „Initiative Tierwohl“ der Fleischindustrie. Mit Ihrer Spende an PETA unterstützen Sie unsere Enthüllungsberichte und Aufklärungskampagnen, mit denen wir derartige Tierquälerei in die Öffentlichkeit bringen.
Bitte denken Sie immer daran: Wir alle haben die Macht, diesem Missbrauch ein Ende zu setzen. Unser Einkaufszettel ist unser Stimmzettel. Bitte kaufen Sie keine tierischen Produkte und klären Sie Freunde, Bekannte und Verwandte über das Leid der Tiere auf.
PETA Deutschland