Wir haben einen historischen Durchbruch nach einer PETA-Strafanzeige wegen massenhafter Tötung von „Eintagsküken“ zu vermelden. Erfreulicherweise wurde gegen Großbrüterei in Nordrhein-Westfalen Anklage erhoben.
Leider ist es nach wie vor so, dass jährlich 50 Millionen Tiere bei lebendigem Leib vergast oder geschreddert werden: Wir von PETA setzen uns seit knapp zehn Jahren für ein Verbot der Tötung männlicher sogenannter Eintagsküken in der industrialisierten Geflügelproduktion ein. Anfang 2015 erstattete die Tierrechtsorganisation bei elf Staatsanwaltschaften erneut Strafanzeige gegen ca. 20 Brütereien in Deutschland. Während viele dieser Verfahren noch laufen bzw. sich in Beschwerdeverfahren vor den Generalstaatsanwaltschaften befinden, hatte die PETA-Strafanzeige aus Februar 2015 gegen die Großbrüterei Josef B. GmbH & Co. KG in Senden bereits Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Münster hat zum Landgericht Münster gegen die Verantwortlichen des Betriebes Anklage wegen der Tötung männlicher „Eintagsküken“ erhoben. (Az.: 540 Js 290/15 Staatsanwaltschaft Münster – 2 KL2 7/15 Landgericht Münster)
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„Die Anklageerhebung gegen die Brüterei Josef B. ist ein historischer Durchbruch in der tierschutzrechtlichen Debatte über die industrielle Tierproduktion, in der täglich rund 140.000 männliche Küken nur wegen des ‚falschen’ Geschlechts qualvoll vergast oder bei lebendigem Leib geschreddert werden“, so Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung bei PETA. „Die Tötung von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund ist strafbar – jahrelang haben Gesetzgeber, Behörden und die Agrarindustrie neue Ausflüchte gesucht. Mit der Anklage zum Landgericht wird die besondere öffentliche Bedeutung nun in rechtlicher Hinsicht unterstrichen.“
Bereits im Jahr 2008 zeigte PETA den deutschen Weltmarktführer, die Lohmann/Aviagen-Gruppe in Cuxhaven, u. a. wegen der Tötung von „Eintagsküken“ sowie anderer Delikte an. Daraus resultierte ein Strafbefehl gegen einen der Geschäftsführer sowie eine Geldbuße von 100.000 Euro – die bislang höchste Geldbuße gegen ein Unternehmen wegen eines Tierschutzdelikts.
In der Ernährungsindustrie werden Hühner derzeit vor allem in zwei „Linien“ gezüchtet: die sogenannten Legehennen und die Masthühner. Die männlichen Tiere aus der für die Eierproduktion bestimmten „Linie“ sind wertlos für die Industrie, da sie weder Eier legen noch schnell genug Fleisch ansetzen. Daher werden die Küken direkt nach dem Schlüpfen in Plastikkisten auf Förderbänder ausgekippt und von den Arbeitern sortiert. Sind die Tiere weiblich, wird ihnen meist direkt der vordere Teil des Schnabels abgetrennt, bevor sie „verpackt“ und in die Legebetriebe transportiert werden. Die männlichen Tiere werfen die Arbeiter zurück aufs Förderband. Entweder wartet an dessen Ende der Schredder oder die kleinen Hähne werden in große Vergasungsbehälter verfrachtet, in denen sie ersticken.
shutterstock/Aumsama