Küken werden vorerst weiterhin getötet – warum das Urteil dennoch ein Erfolg für den Tierschutz ist

Nach einem jahrelangen Prozess wurde im Mai in letzter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt, ob es weiterhin zulässig ist, Millionen männliche Küken zu töten. Die jungen Hähne legen keine Eier und setzen zu wenig Fleisch für die Mast an, daher sind sie für die Betriebe wertlos – sie werden vergast und wie Müll entsorgt. Am Donnerstag entschied das Gericht, diese grausame Praxis nur noch übergangsweise zuzulassen. Während PETA einen Erfolg verkündete, machte sich auf sämtlichen Kanälen Enttäuschung breit und eine negative Schlagzeile jagte die nächste. Doch wieso sieht die größte Tierschutzorganisation Deutschlands, die sich für die Rechte aller Tiere einsetzt, eine gute Nachricht in dem Urteil?

In seiner Pressemitteilung erklärt das Bundesverwaltungsgericht, dass die Praxis nur vorübergehend weiterhin zugelassen wird, weil sie lange auch von staatlicher Seite hingenommen wurde und den Brütereien daher keine sofortige Umstellung zugemutet werden könne. Zwar ist es möglich, mit einem speziellen Verfahren das Geschlecht schon im Ei zu bestimmen, diese Alternative sei jedoch noch nicht praxisreif. Hätte das Gericht das Kükentöten mit sofortiger Wirkung verboten, wären die Betriebe zunächst gezwungen gewesen, die männlichen Tiere auf eigene Kosten aufzuziehen. Da in absehbarer Zeit die Geschlechtsbestimmung im Ei angewendet werden soll, sei dieser Mehraufwand zu hoch beziehungsweise die somit zweifache Umstellung dem Gericht zufolge zu aufwendig.

© PETA Deutschland e.V.

Höchstes Gericht stellt klar: Wirtschaftliche Interessen stehen nicht per se über dem Tierschutz

Bedeutend an dem Urteil ist, dass das Gericht es als illegal betrachtet, neugeborene Tierkinder wie Müll auszusortieren und zu entsorgen, weil sie nicht den gewünschten Nutzen erbringen. Im Gegensatz dazu hat die Politik das Leid von Millionen Tieren wieder einmal jahrelang tatenlos mit angesehen und die grenzenlosen Profitinteressen der Landwirte vertreten.

Natürlich kann es aus ethischer Sicht nicht sein, dass auch weiterhin jedes Jahr etwa 45 Millionen Küken getötet werden, nur weil sie nutzlos für die Eierindustrie sind und die Aufzucht zu teuer wäre. Dennoch hat sich das höchste Gericht Deutschlands ganz klar für die Tiere ausgesprochen. Es hat bestätigt, was sowohl rechtswissenschaftliche Literatur als auch Tierschutzorganisationen wie PETA schon seit Langem sagen, und mit Präzedenzwirkung für alle Gerichte, Behörden und sogar die Gesetzgebung klargestellt: Wirtschaftliche Interessen stehen nicht per se über dem ethisch begründeten Lebensschutz für Tiere – und das ist ein wahrer Erfolg.

Eier bleiben weiterhin ein Tierqualprodukt

Leider ändern jedoch auch Alternativmethoden nichts daran, dass über 40 Millionen überzüchtete Hennen in der deutschen Eierindustrie weiterhin in Käfige oder Hallen mit Tausenden Artgenossen gesperrt werden. Statt Sandbäder zu nehmen oder ein Nickerchen in einem Baum zu machen, müssen sie ihr kurzes „Leben“ auf ihren eigenen Exkrementen fristen und reißen sich aus Stress und Langeweile gegenseitig die Federn aus. Hennen in der Eierindustrie wird nahezu alles verwehrt, was ein artgerechtes Leben für sie ausmacht. Sobald ihre Legeleistung nachlässt, werden sie im Schlachthaus getötet – in der Regel nach gerade einmal eineinhalb Jahren.

PETA setzt sich selbstverständlich dafür ein, dass die Geschlechtserkennung im Ei zügig und verbindlich als Alternative in deutschen Brütereien eingesetzt wird. Doch solange Menschen weiterhin Eier essen, wird auch das Leid der Hühner weitergehen – denn nur eine vegane Ernährung ist wirklich tierleidfrei.

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