In einem Putenmastbetrieb in Friesoythe, in dem ca. 30.000 Tiere gehalten werden, machten unsere Mitarbeiter im September 2012 einen grausigen Fund: eine mit Blut und Federn verklebte Zange. Daneben lagen zahlreiche tote Puten. Um das hier vermutete Grauen dokumentieren zu können, beobachteten unsere Aktivisten die Putenmastanlage über mehrere Wochen. Schon im Inneren der vier Hallen finden sie kranke und tote Puten zwischen den lebenden. Die Tiere leiden unter der Enge, dem Dreck, an Krankheiten und unter ihrer krankhaften Überzüchtung. Die Puten wachsen so schnell, dass sie sich kaum auf den Beinen halten können. Die Puten in der Endmastphase sind dicht an dicht gedrängt in der stinkenden Halle. Die meisten können schon nicht mehr laufen und haben Fußballenentzündungen, die sehr schmerzen. Viele überleben diese grausamen Haltungsbedingungen nicht einmal, bis sie zum Schlachthof gekarrt werden.
Außerdem finden die Ermittler volle und halbverbrannte Antibiotika-Packungen auf dem Gelände.
Schenk uns bitte ein Like auf Facebook! #meinungsfreiheit #pressefreiheit
Danke!
Illegale und grausame Putentötungen © PETA
Illegale Putentötungen
Vom Feld aus beobachten die PETA-Ermittler wenig später, wie vermutlich der Sohn des Putenmästers einige Tiere ohne Narkose auf grausame Weise tötet. Mit einer Tötungs-Zange greift er die Tiere am Hals und schleudert die vor Schmerz und Angst tretenden Puten in seine Radladerschaufel. Anschließend wirft er die zum Teil noch lebenden Puten einfach in den Kadavercontainer, wo sie zwischen ihren toten Leidensgenossen langsam und qualvoll verenden. Das Tierschutzgesetz schreibt eine Betäubung vor, bevor ein Tier getötet wird, um Schmerzen zu verringern. Auf dem Hof in Friesoythe finden illegale Aktivitäten statt, die eindeutig gegen die sowieso unzureichenden Tierschutzgesetze verstoßen.
Die seinerzeit von PETA ermittelten Vorwürfe der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz wurden in einem umfangreichen Gutachten des LAVES aus Juni 2013 bestätigt. Das Verfahren wurde im November 2015 vom Amtsgericht Cloppenburg gegen Zahlung einer Geldbuße von 1000 Euro eingestellt (Az.: NZS 240 Js 53825/12).