https://www.peta.de/betaeubungspflicht-hummer-petition
Im März 2018 hat die Schweiz eine Betäubungspflicht von Hummern und anderen Panzerkrebsen erlassen. Die Schweizer Kantonstierärzte hatten sich für eine solche Betäubungspflicht eingesetzt, denn zahlreiche internationale Studien zeigen, dass Hummer, Krabben und Garnelen nicht nur Schmerz, sondern auch Angst empfinden. Leider ist der Erlass eines Importverbots von lebenden Hummern nach Deutschland nicht möglich, weshalb die Aufnahme einer Betäubungspflicht für Krebstiere in die Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV) umso notwendiger ist.
Im Juli 2018 hatte PETA beim Meinungsforschungsinstitut INSA eine Umfrage zum Thema in Auftrag gegeben, an der 2.056 Personen ab 18 Jahren aus ganz Deutschland teilnahmen. Eine Mehrheit von 60 Prozent der Befragten befürwortete, dass Hummer in Deutschland vor dem Kochen künftig betäubt werden sollen, wie dies in der Schweiz bereits der Fall ist. Nur 8 Prozent der Befragten lehnten dies ab. 47 Prozent der Befragten befürworteten zudem ein Importverbot von lebenden Hummern nach Deutschland.
Aus juristischer Sicht regelt § 1 I TierSchlV, dass Tiere so zu töten sind, dass bei ihnen nicht mehr als unvermeidbare Aufregung oder Schäden verursacht werden. Die Tötung lebender Panzerkrebse durch kochendes Wasser wird seit Jahrzehnten nicht nur von Tierschutzorganisationen, sondern auch von Wissenschaftlern als ein Verfahren kritisiert, das den Tieren mehr als notwendige Schmerzen zufügt und damit sowohl gegen § 3 I TierSchlV als auch in Anbetracht der Alternativen gegen § 1 S.2 TierSchG verstößt und somit eine Ordnungswidrigkeit gem. §18 II TierSchG darstellt.
Bitte folgen Sie dem Beispiel der Schweiz und beschließen Sie eine Betäubungspflicht von Hummern und anderen Panzerkrebsen. Unsere Petition können Sie direkt auf unserer Webseite hier unterzeichnen. Vielen Dank für Ihre Hilfe!