Rinder, Schweine und Hühner leiden – trotz Tierschutztransportverordnung!

Viele Menschen kennen die traurigen und angsterfüllten Augen der Schweine, Rinder oder Hühner, wenn sie auf den Straßen transportiert werden – meist auf dem Weg in den Schlachthof. Laut einer Kleinen Anfrage wurden im Jahr 2012 zwischen den EU-Mitgliedsstaaten über 100.000 Rinder, mehr als 12 Millionen Schweine und Ferkel und fast 900 Millionen Geflügel „gehandelt“. Hinzu kommen Tausende Tiere, die in und aus Drittländern transportiert werden (1). Alleine in Deutschland werden jedes Jahr über 750 Millionen Tiere im Schlachthaus getötet – der Transport dorthin ist meist stressvoll und schmerzvoll zugleich – nicht selten sehen die Tiere auf den Transporten zum ersten Mal das Tageslicht, da sie ihr entbehrungsreiches Leben bis dahin in den Zucht- und Mastfabriken fristen mussten.

Die Tierschutztransportverordnung

Diese Verordnung gilt bei jedem kommerziellen Tiertransport und soll die Tiere während der Zeit des Transportes – wie der Name schon sagt – schützen. Wie so oft liegen Theorie und Praxis auch hier weit auseinander, denn die meist unzureichenden Kontrollen zeigen, dass häufig nicht einmal die minimalen gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Eine spezifische Verkehrskontrolle der Polizeidirektion Oldenburg im Jahr 2014 zeigte beispielsweise eine erschreckende Beanstandungsquote von über 70%.

Zudem ist die Formulierung oftmals sehr schwammig und die Verordnung wird in den europäischen Ländern unterschiedlich angewendet. So werden beispielsweise Fahrzeuge zugelassen, bei denen sich die Tiere durch falsche Trennvorrichtungen verletzen können oder in denen eine unpassende Trinkvorrichtung angebracht ist. Aufgrund der hohen Tieranzahl auf den Fahrzeugen können Transporteur oder Kontrolleur bei Transporten meist nicht alle Tiere in Augenschein nehmen, und häufig lassen sich vorgeschriebene Punkte in der Praxis schlicht nicht umsetzen – wie beispielsweise mehrere Hundert Kälber während der vorgeschriebenen einstündigen Ruhepause zu tränken.

Auch das vorgeschriebene Platzangebot hat nichts mit „Schutz“ zu tun. So hat ein Schwein mit etwa 120 Kilogramm nur 0,55 qm Platz – also weniger als in etwa die Grundfläche einer Duschwanne. Oft verletzen sich die Tiere gegenseitig, da sie beispielsweise aus Platzmangel auf liegende Artgenossen treten. Der Einfluss auf die Politik ist vonseiten der Lobby – die mit Tierhaltung, Tiertransporten und Tierschlachtungen viel Geld verdient – sehr stark. Dass die Transportverordnung bei der Änderung im Jahr 2007 nicht auf den neuesten wissenschaftlichen Stand gebracht wurde, ist daher unbegreiflich. Demnach geht Wirtschaftlichkeit auch hier vor gelebtem Tierschutz.

Dauer der Tiertransporte

Laut Verordnung dürfen innerstaatliche Transporte zu einem Schlachtbetrieb nicht länger als acht Stunden dauern. Die Praxis sieht durch zahlreiche „Ausnahmen“ jedoch anders aus: Geflügel und Hasen dürfen zwölf Stunden transportiert werden, und theoretisch kann ein Transport endlos dauern, wenn Schweine nach 24 Stunden (Wasser muss immer vorhanden sein), Rinder nach 29 (inklusive einer Stunde Pause für Wasser und eventuell Nahrung) und Jungtiere nach 19 Stunden (inklusive einer Stunde Pause für Wasser und eventuell Nahrung) eine 24-stündige Ruhepause außerhalb des Transporters bekommen. So werden die Tiere oft tagelang durch Europa oder über die Grenzen hinaus transportiert – Hauptsache das Fahrzeug ist dafür zugelassen. Sobald die Tiere die EU verlassen, zählt die Verordnung nicht mehr, daher kann die qualvolle Reise auf Straßen oder Schiffen tagelang ungehindert weitergehen.

Die häufigsten Leiden

Jeder Transport bedeutet Stress für die Tiere – oft verletzen sie sich oder sterben langsam und qualvoll auf den Transportern. Dabei spielt die Transportdauer keine entscheidende Rolle, denn auch bei kurzen Strecken sind Verletzungen und Todesfälle keine Ausnahme. Das Leiden verlängert sich aber natürlich mit der Dauer des Transportes.

Neben den teils sehr schlechten Witterungsbedingungen (Hitze, Kälte) stellen Kontrollen häufig überladene Transporter mit dehydrierten Tieren fest, oder solche mit einer zu geringen Deckenhöhe, sodass sich die Tiere den Rücken stoßen und aufscheuern. Nicht selten sind zudem eingeklemmte Körperteile sowie fehlende oder falsch angebrachte Trennwände, was zu Beinbrüchen, Quetschungen und anderen schlimmen Verletzungenbis hin zum Tod führen kann. Unter anderem diese Verstöße werden auch in den jährlichen Berichten der Bundesregierung an die EU als häufigste Mängel bei Tiertransporten festgestellt.

Ein weiteres Problem: Oft werden Tiere zum Schlachthof transportiert, die eigentlich nicht mehr „transportfähig“ sind. Teilweise liegt dies an Landwirten und Transporteuren, die nicht davor zurückschrecken, Tiere illegalerweise gewaltvoll auf die Fahrzeuge zu zwingen. Zudem hat der Gesetzgeber hier erneut (bewusst) schwammige Aussagen formuliert, denn die Grenze zwischen „leicht erkrankt/verletzt“ und „erkrankt/verletzt“ und somit transportunfähig ist nicht klar geregelt und daher mehr oder weniger frei interpretierbar.Auch eine sogenannte Todesrate ist bei Tiertransporten eine einkalkulierte Größe und kann gerade beim empfindlichen Geflügel schnell einige Prozent betragen.Theorie und Praxis: Laut Artikel 3 der Verordnung (EG) 1/2005 macht schon die Möglichkeit einer Verletzung oder unnötiges Leiden einen Tiertransport unzulässig. Demnach sollte es theoretisch seit Jahren keine Lebendtiertransporte mehr auf den europäischen Straßen geben. Doch in der Praxis leiden täglich Tausende Tiere auf Transportern und Schiffen!

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  • Deutscher Bundestag (2013): Kleine Anfrage zur Entwicklung der Tiertransporte. Drucksache 17/14718. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/147/1714718.pdf   (zuletzt abgerufen am 27.10.2015)
  • Rabitsch, Dr. Alexander (2014): Tiertransporte – Anspruch und Wirklichkeit. Berlin: schaefermueller publishing GmbH.
  • Focke, Hermann (2007): Tierschutz in Deutschland – Etikettenschwindel? Pro Business, 1. Auflage.
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