Ewige Jugend und Schönheit – mit Botox, der Wunderspritze, scheint der Traum wahr zu werden. Die Faltenglättung mit dem Nervengift Botulinumtoxin ist weltweit sehr gefragt. Jährlich werden in Deutschland etwa 150.000 Mal Falten weggespritzt (1). Botox ist inzwischen kein Geheimtipp mehr für Stars in Los Angeles, sondern betrifft auch den faltenfeindlichen Durchschnittsbürger in Deutschland. Doch kaum jemand weiß, welch immenses Tierleid dahintersteckt.
Botulinumtoxin ist ein Bakteriengift, das die Signalübertragung von den Nerven zu den Muskeln hemmt. Die Injektion führt zur Erschlaffung der Gesichtsmuskeln, die Haut sieht glatter aus. Nach spätestens einem halben Jahr hat der Körper die gelähmten Nervenendigungen jedoch nachgebildet, die Antifalten-Wirkung lässt nach und die Behandlung muss wiederholt werden. Die meisten Kunden lassen sich mehrmals im Jahr spritzen – bei einem Preis von 200 bis 600 Euro pro Injektion ein sehr lukratives Geschäft für die Mediziner. Den höchsten Preis für jugendliches Aussehen zahlen jedoch die Mäuse: Jährlich sterben allein in den USA und Europa bis zu 600.000 Mäuse für Botox, etwa 150.000 von ihnen in Deutschland. Sie erleiden einen qualvollen Erstickungstod.
Grausame LD50-Versuche
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Bei den LD50-Tests wird genau die Menge des Gifts ermittelt, bei der 50 Prozent der Tiere sterben. Hierfür ist folgender Tierversuch vorgeschrieben: Botulinumtoxin wird den Mäusen in die Bauchhöhle gespritzt. Die Tiere erleiden Muskellähmungen, Sehstörungen und Atemnot; sie ersticken bei vollem Bewusstsein. Ihr Todeskampf kann sich über mehrere Tage hinziehen. Das hört sich nicht nur archaisch und überholt an, es ist es auch. Bereits in den 1920er Jahren wurden diese Tests durchgeführt. Seitdem hat sich in der Praxis der Botox-LD50-Tierversuche nicht viel verändert, obwohl tierleidfreie Alternativen mittlerweile zahlreich und besser sind.
https://www.youtube.com/watch?v=bq4wvgBBdy4
Wie ist die Rechtslage?
Wegen der Gefahr von Botox sieht die EU hierfür einen qualvollen Tierversuch vor. Laut § 7 Tierschutzgesetz sind Tierversuche für Kosmetika jedoch verboten. Seit 2004 gilt dieses Verbot auch EU-weit – zumindest für kosmetische Endprodukte. Ein Verbot der Vermarktung sowohl von im Tierversuch getesteten Produkten als auch ihrer Inhaltsstoffe erfolgte zweistufig in den Jahren 2009 und 2013.
Obwohl knapp die Hälfte der Botoxpräparate kosmetischen Zwecken dient, sind Botoxprodukte als Medikamente, u. a. gegen Krämpfe, Schiefhals oder Zähneknirschen, zugelassen.
Aufgrund dieser zahlreichen Einsatzmöglichkeiten gilt das Tierversuchsverbot für Kosmetik hier nicht. Auf diese Weise wird das in der EU und Deutschland bestehende Verbot von Tierversuchen für Kosmetika und deren Inhaltsstoffe umgangen.
Das Europäische Arzneibuch regelt die Herstellung, Bezeichnung, Prüfung und Lagerung von pharmazeutischen Produkten auf internationaler Ebene. Es schreibt derzeit für jede (!) Produktionseinheit (Charge) Botulinumtoxin einen LD50-Test an Mäusen vor. Und auch bei der Entwicklung von Alternativen zum grausamen Giftigkeitstest an Mäusen stellt sich die EU quer.
Alternativen?
Seit 2005 sind drei alternative Verfahren zugelassen, vorausgesetzt, sie liefern die gleichen Ergebnisse wie der LD50-Test. Bei dieser sogenannten Validierung wird der Tierversuch mit den Alternativmethoden verglichen. Nur wenn die Ergebnisse beider Verfahren gleich sind, wird eine alternative Methode anerkannt. Neue, bessere Systeme haben folgerichtig kaum eine Chance, anerkannt zu werden, weil sie nicht die gleichen, sondern bessere Ergebnisse liefern als der Tierversuch (2).
Die verschiedenen »Alternativen« können außerdem nur von einzelnen Herstellern entwickelt und validiert werden; sie werden dann aber auch nur für diese Firma anerkannt. Erst wenn alle beteiligten Herstellerfirmen die gleiche Alternative validiert haben, kann der Mäuseversuch aus dem Europäischen Arzneibuch gestrichen werden. Zudem dauert die Anerkennung alternativer Testmethoden mehrere Jahre. Die EU legt den Herstellern hierbei Steine in den Weg, welche die Entwicklung tierleidfreier Testmethoden erschweren und vor allem verteuern.
Die interessantesten wissenschaftlichen Fortschritte zeigen sich neben den Ernährungswissenschaften auch in der Forschung zu Tierversuchsalternativen in der Stammzellenforschung und Kultivierung von Nervenzellen. So gelang es Stephen Jenkinson an der Universität Bern, aus embryonalen Stammzellen von Mäusen in vitro (außerhalb des lebenden Organismus) Nervenzellen auf einem sogenannten MEA-Chip zu züchten (2). Diese stellten ihre Signalübermittlung nach der Behandlung mit Botox ein und reagierten somit wie Nervenzellen im lebenden Organismus. Damit wurde eine weitere, bessere Alternative zum Tierversuch entwickelt.
Der Vorteil dieser Methode: Die Aktivität der Nervenzellen kann beim Versuch mit MEA-Chips während der Behandlung mit Botulinumtoxin kontinuierlich beobachtet werden. Bei einer Maus hingegen lassen sich die Nervenendigungen erst nach dem schmerzvollen Tod des Tieres untersuchen, sodass die Beobachtung unvollständig ist. Zudem benötigen die im Handel erhältlichen Chips kein hoch qualifiziertes Personal mehr zur Bedienung und Aufsicht. Die enormen Kosten für veterinärmedizinische Versorgung und Haltung der Tiere fielen zusätzlich weg. Das mit Abstand wichtigste Argument für den Botulinumtoxin-Test mit MEA-Chips ist allerdings: Es müssten keine Tiere mehr für sinnlose Botox-Tests sterben. Bis dahin ist es jedoch noch ein weiter Weg.
Was Sie tun können
Je mehr Botulinumtoxin verwendet wird, desto mehr Tiere müssen leiden. Solange die Tierversuche noch gesetzlich vorgeschrieben sind, kann eine Abkehr von rein ästhetischen Botox-Behandlungen die Tierqual verringern.
Die Öffentlichkeit muss über diese schrecklichen Tierversuche informiert werden. Schönheitschirurgen, Ärzte, Krankenkassen und Patienten müssen erfahren, dass mit der Antifaltenspritze unendlich viel Tierleid verbunden ist. Öffentlicher Druck muss auf Firmen und Behörden ausgeübt werden, um die Entwicklung und Validierung tierversuchsfreier Verfahren voranzutreiben.
Herstellerfirmen müssen tierversuchsfreie Testmethoden entwickeln und vor allem auch anwenden, sodass der Mäusetest aus dem Europäischen Arzneibuch gestrichen wird.
Für jeden Konsumenten ist der einfachste und direkteste Weg die tierfreundliche Kaufentscheidung: Auf PETA.de/Kosmetik findet sich eine umfangreiche und ständig aktualisierte Liste von Kosmetikherstellern, die auf Tierversuche verzichten und diese auch nicht in Auftrag geben. Wer ausschließlich tierleidfreie Produkte kauft, setzt mit seinem Konsum ein deutliches Signal für die Rechte der Tiere.
PETA
Quellen
(1) http://nicolemaisch.de/fileadmin/user_upload/gruene_btf_maisch/website/Aktion/2015/321-Antwort-Tierversuche-18_4479_pdf.PDF. (zuletzt abgerufen am 16.05.2017).
(2) Ärzte gegen Tierversuche e.V. (2015): Botox - Tierqual für eine fragwürdige Schönheit. Online unter: https://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/de/infos/kosmetik-chemikalien/117-botox-tierqual-fuer-eine-fragwuerdige-schoenheit. (zuletzt abgerufen am 03.05.2017).
(3) S. P. Jenkinson et al. (2017): Embryonic Stem Cell-Derived Neurons Grown on Multi-Electrode Arrays as a Novel In vitro Bioassay for the Detection of Clostridium botulinum Neurotoxins. Frontiers in Pharmacology. Frontiers in Pharmacology. Online unter: http://journal.frontiersin.org/article/10.3389/fphar.2017.00073/full.