Es ist ein Versagen auf ganzer Linie: Ein aktuelles von der Grünen-Bundestagsfraktion beauftragtes Rechtsgutachten zeigt, dass Deutschland die EU-Richtlinie zu Tierversuchen falsch in nationales Recht umgesetzt hat. Leidtragende sind die knapp drei Millionen Tiere, die jedes Jahr in Tierversuchen missbraucht und anschließend häufig getötet werden. Wichtige europäische Bestimmungen wurden nicht übernommen – demnach verstößt das 2013 aktualisierte deutsche Tierschutzgesetz in mindestens 18 Punkten gegen die EU-Vorgaben. Als besonders gravierend wird das geltende Genehmigungsverfahren kritisiert. Zuständige Behörden dürfen nur eine Plausibilitätskontrolle vornehmen und müssen nach deutschem Tierschutzrecht nahezu jedes Experiment genehmigen. Tierversuche zu Bildungszwecken müssen lediglich angezeigt werden – untersagt die zuständige Behörde das Vorhaben nicht innerhalb von 20 Tagen, können die Versuche beginnen. Oft sind die Behörden so überlastet, dass Anträge gar nicht rechtzeitig beurteilt werden können und Versuche ungeprüft stattfinden. Unsere Tierrechtsorganisation PETA übt nun scharfe Kritik an der Bundesregierung und fordert die finanzielle Förderung tierversuchsfreier Alternativen, um Tierversuche zu beenden.
„Die Intransparenz und die Willkür im Bereich Tierversuche ist schockierend: Viele Tierleben hätten durch eine gewissenhafte Anwendung der EU-Richtlinien gerettet werden können“, so Stephanie Kowalski, Tierärztin und unsere Junior-Fachreferentin gegen Tierversuche. „Auch PETA stößt bei ihren Bemühungen um eine tierversuchsfreie Lehre immer wieder an Grenzen. Universitäten, Regierungspräsidien, Tierschutzbeauftragte der Bundesländer und Politiker liefern kaum Informationen. Aufgrund personeller Engpässe in den zuständigen Behörden werden Tierversuche einfach weiter ungeprüft durchgeführt und Leid und Tod billigend in Kauf genommen.“
In ihren Bemühungen, eine Lehre ohne Tierversuche voranzutreiben, bat PETA in der Vergangenheit diverse Institutionen um Auskunft über die Anzahl und Art der Experimente mit Tieren an deutschen Hochschulen. Nur wenige Universitäten waren überhaupt auskunftsbereit. Die Daten unterliegen dem Datenschutz und sind nicht für die Öffentlichkeit zugänglich. Auch die Grünenabgeordnete Maisch sieht dringenden Handlungsbedarf hinsichtlich der Bestimmungen zu Tierversuchen zu Ausbildungszwecken. Sie spricht von einer fehlerhaften Umsetzung.
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Das Rechtsgutachten der Grünen-Fraktion soll nun der EU-Kommission zur Verfügung gestellt werden, die bereits prüft, inwiefern die Vorwürfe haltbar sind.
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