Vergangene Woche hat der Nationalrat ein Verkaufsverbot von Hunde- und Katzenwelpen beschlossen. Klingt gut. Und ist seit Jahren eine Forderung von VIER PFOTEN. Verkaufsräumlichkeiten ohne Frischluft und natürliches Licht sind zum einen kein artgemäßes Zuhause für einen Welpen. Gerade in der wichtigen Prägephase sind die Tiere wochenlang in strukturlosen Abteilen vollkommen isoliert von wichtigen Bezugspersonen. Zum anderen entscheiden sich potenzielle Käufer oft aus einem Impuls heraus und kaufen ein Tier völlig unüberlegt. Auch wird – anders als im Tierheim oder beim Züchter – nicht darauf geachtet, ob Mensch und Tier überhaupt zusammenpassen, geschweige denn das neue Zuhause überhaupt für ein Tier geeignet ist.
Das Problem ist: Es ist kein richtiges Verkaufsverbot ohne Wenn und Aber. Denn ausdrücklich erlaubt ist die Unterbringung in "Pflegestellen" zum Zwecke des Verkaufs. Auch das klingt noch harmlos. Der Knackpunkt ist allerdings: Für Pflegestellen sind im Gesetz keine Kontrollen vorgesehen. Das heißt, das Problem der fragwürdigen Herkunft ist genausowenig gelöst wie das der artgemäßen Haltung. Zwar sind Pflegestellen theoretisch dazu verpflichtet, die 1. und 2. Tierhalteverordnung einzuhalten. Wenn es aber keine Kontrollen gibt, dann ist die Vorschrift sinnlos!
Das soll keine generelle Kritik an Pflegestellen sein, in denen sich viele tierliebe Menschen Tag und Nacht engagieren. Aber ohne Kontrollen wird dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Schon zuvor haben österreichische Züchter - aus gutem Grund - ihre Welpen nicht an den Zoofachhandel geliefert, die Tiere kamen aus dem Ausland. Wenn weder die Herkunft der Welpen (schlimmstenfalls aus einer so genannten "Vermehrerstation" in Osteuropa, wo Welpen am laufenden Band produziert, illegal und oft krank in den Westen verbracht werden) noch ihre Haltungsbedingungen bei der Pflegestelle kontrolliert werden, dann ist die Gesetzesnovelle leider nur eine Augenauswischerei.
VIER PFOTEN/Uschi Lang