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Fast jeder Katzenhalter kennt das Problem: Die Katze kratzt an den Polstermöbeln. In den USA gehen die Menschen sogar soweit, dass sie ihren Katzen die Krallen ziehen! Ich warne aber ausdrücklich davor. Denn es ist nicht nur grausam, sondern auch illegal.

Ich fange mit dem zweiten Punkt an. Die Krallenamputation ist in Österreich, genauso wie in den meisten westlichen Ländern, verboten – und das mit gutem Grund, wie ich gleich erläutern werde. Die traurige Ausnahme ist hier die USA, wo Krallenziehen legal ist.

Worum geht es genau?

Krallenamputation bezeichnet die Entfernung der Krallen nebst Endglieder der Zehen. Die Amputation wird an beiden Vorderpfoten der Katze vorgenommen. Dabei werden die Krallen zusammen mit dem knöchernen Endglied (dem letzten Zehenknochen) bis zum Zehenendgelenk entfernt inklusive Sehnen, Bänder, Nerven, und Gelenkskapsel. Schon dieser Eingriff ist mit Komplikationen verbunden. Abgesehen von den lang anhaltenden posttraumatischen Schmerzen kann es zu Blutungen und Nervenschädigungen mit daraus resultierenden Lähmungserscheinungen kommen. Knochensplitter können die Heilung verhindern. Darüber hinaus kann es zu einem Nachwachsen der Kralle innerhalb der Pfote kommen.

Physische & emotionale Probleme

Aus Tierschutzsicht ist die Amputation ebenfalls höchst bedenklich. Dem Tier werden nicht nur wichtige Strukturen ihrer Anatomie genommen, der schmerzhafte Eingriff kann auch zu physischen und emotionalen Problemen führen.

Zunächst die physische Komponente: Da durch die Amputation der Krallen der Katze das letzte Gelenk der Vorderpfoten fehlt, verlagert die Katze, die normalerweise auf ihren Zehen geht, ihr Gewicht vermehrt auf die hinteren Beine. Durch diese Verlagerung kann es zur Atrophie der Muskeln ihrer vorderen Gliedmaßen kommen sowie zu Verspannungen im gesamten Rücken und Schmerzen in den überbelasteten Gelenken der hinteren Beine.

Aber es gibt auch schwere psychologische Bedenken: Die Verstümmelung der Vorderpfoten kann bei der Katze zur Verunsicherung und Verhaltensauffälligkeiten führen. Ihrer Krallen und damit ihrer Waffe zur Verteidigung und einer ihrer Markierungsmöglichkeiten beraubt, kann aus der sonst aufgeweckten Katze ein nervöses, ängstliches Geschöpf werden. Manche Katzen verweigern die Nutzung des Katzenklos. Das Berühren des Sandes bereitet der Katze Schmerzen, die sie künftig mit dem Katzenklo in Verbindung bringen wird. Verunreinigungen der Wohnung sind die Folge. Mitunter macht sich bei dem Tier Aggression breit, die sich gegen den Halter ausrichtet.

Tierfreundlicher

Selbstverständlich kann man einer Samtpfote auch auf tierfreundliche Weise das Kratzen an den Möbelstücken abgewöhnen: Krallenschoner, mehrere Kratzbäume und das routinemäßiges Kürzen der Krallen stellen eine wunderbare Alternative zum Entfernen der Krallen dar. Fazit: Geht es darum, das Mobiliar zu schützen, müssen für das Tier andere Kratzmöglichkeiten geschaffen werden. Geht es darum, den Menschen zu schützen, muss dem Tier die Möglichkeit gegeben werden, seine Aggression anderweitig auszutoben. Somit möchte ich zum Schluss noch einmal auf meinen zweiten Punkt kommen: nämlich, dass Krallenamputation gesetzlich verboten ist. Und hier auch gleich mein Appell: Sollten Sie mitbekommen, dass jemand sein Tier derart verstümmelt, bitte melden Sie dies der Polizei. Es handelt sich um keinen Kavaliersdelikt, sondern schlicht um Tierquälerei – und dafür sieht der Gesetzgeber Gott sei Dank auch entsprechende Sanktionen vor.

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