EGS/Stefan Knoepfer
Vor kurzem wurde ein verletzter Mäusebussard aus dem Burgenland in die von VIER PFOTEN geführte Eulen- und Greifvogelstation Haringsee (EGS) gebracht. Beim Röntgen im Zuge der Erstversorgung an der Veterinärmedizinischen Universität Wien stellte sich leider heraus, dass der geschützte Greifvogel zwei Schrotkugeln sowie Splitter im linken Flügel und in der linken Hüfte hatte. Das EGS-Team hofft nun, dass der Mäusebussard nach der Rekonvaleszenz in der Station wieder fliegen und freigelassen werden kann.
Erst am 10. August war in Strem , ebenfalls Burgenland, ein angeschossener Storch gefunden worden. Leider verstarb der Vogel nach einer Notoperation auf der Veterinärmedizinischen Universität Wien.
Illegale Übergriffe
Alle heimischen Eulen- und Greifvogelarten sind durch Natur-, Jagd- und Tierschutzgesetz streng geschützt oder ganzjährig geschont. Sie dürfen nicht getötet, gefangen oder auf andere Art und Weise verfolgt werden. Leider gibt es, wie die Beispiele zeigen, trotzdem immer wieder illegale Übergriffe, die zu Verletzungen oder zum Tod der geschützten Vögel führen – und das nicht nur im Burgenland.
Warum werden Greifvögel verfolgt?
Von manchen Jägern werden Eulen und Greifvögel als Jagdkonkurrenten betrachtet. Sie sprechen ihnen das Recht ab, sich von Tieren zu ernähren, die auch der Jäger jagen möchte.
Geflügelhalter und Taubenzüchter wiederum möchten sich gerne die Mühe ersparen, ihre Hühner, Enten oder Tauben durch geeignete Baumaßnahmen oder die richtige Auswahl ihrer Zuchttiere vor dem Habicht oder dem Wanderfalken zu schützen.
Stimmt es überhaupt, dass Eulen und Greifvögel Konkurrenten für Jäger sind? Ein klares Nein! Mehrere Studien haben bereits ergeben, dass Greifvögel und Störche nicht für den Rückgang von Niederwild verantwortlich sind.
Es wäre wünschenswert, wenn die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse auch in der Ausbildung angehender Jäger berücksichtigt würden. Denn der illegale Abschuss von Wildvögeln ist nicht nur aus Tierschutzgründen abzulehnen, sondern eben auch ein grober Verstoß gegen österreichische Jagdgesetze – und nicht zu vergessen: gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie.
Die wichtige Funktion von Beutegreifern
Völlig außer Acht gelassen wird dabei die wichtige Bedeutung die Beutegreifer für ein Ökosystem darstellen. Sie verhindern durch ihre selektive Entnahme von verletzten oder kranken Tieren den Ausbruch von Seuchen und tragen durch diese Selektion von schwachen Tieren zum Erhalt einer gesunden Population bei.
Viele Tiere, die als Schädlinge von Anbau und Vorratshaltung gelten, wie z.B. Mäuse und Ratten, werden in ihrem Bestand durch Eulen und Greifvögel auf natürliche Weise dezimiert. Zum Beispiel frisst ein Mäusebussard, wie sein Name schon sagt, hauptsächlich Mäuse und nimmt nur dann andere Beute, wenn diese, wie erwähnt, krank oder schwach ist.
Durch Förderung der Eulen- und Greifvogelpopulation kann daher auch der Einsatz von Nagergiften im Haus und in der Landwirtschaft erheblich reduziert werden.
Was kann ich tun?
Wenn Sie einen Fall von illegaler Greifvogelverfolgung beobachten, melden Sie diesen unbedingt der nächsten Polizeidienststelle. Es handelt sich um eine Straftat, die polizeilich verfolgt werden muss. Sollten Sie keine Hilfe erhalten, informieren Sie Natur- oder Tierschutzorganisationen.
Machen Sie Beweisfotos oder Filme von der Tat und vom Tatort und notieren de Namen von Zeugen.
Und ganz wichtig: Bei Verdacht auf Vergiftung berühren Sie niemals tote Tiere oder Köder! Das verwendete Gift ist auch für Menschen tödlich. Rufen Sie gleich die Gift-Hotline unter der Nummer 0676/444 66 12 an.
Verletzte Tiere sollten unbedingt zu einem Tierarzt mit Wildtier-Kompetenz oder in eine renommierte Wildtierstation wie die EGS gebracht werden. Die Nummer des Notfalltelefons: +43 664/34 04 530