VIER PFOTEN
Wussten Sie, dass Kaninchen die am zweithäufigsten gehaltenen Nutztiere in der EU sind? Tatsächlich gibt es EU-weit 320 Millionen von ihnen. Auch wenn bei uns in Österreich nicht sehr viel Kaninchenfleisch gegessen wird, sieht das in anderen Ländern ganz anders aus. Was die Optik hier aber besonders stört: Derzeit werden 99 Prozent dieser Tiere in engen Drahtkäfigen gehalten. Meistens steht ihnen nur ein Platz von weniger als 2 A4-Seiten zur Verfügung . In Österreich ist die Käfighaltung von Kaninchen für die Fleischproduktion übrigens seit 2012 verboten – Gott sei Dank.
VIER PFOTEN hat bereits 2015 in einem Vortrag im EU-Parlament auf die Notwendigkeit einer besseren Gesetzgebung hingewiesen. Denn die Haltung in Käfigen ist grausam und aus Tierschutzsicht völlig inakzeptabel.
Es gibt allerdings Grund zur Hoffnung, dass diese putzigen Tierchen zumindest in absehbarer Zeit ihr Dasein nicht mehr im Käfig fristen müssen: Das EU-Parlament hat sich nämlich gestern mehrheitlich für Mindeststandards für Mastkaninchen ausgesprochen. Damit ist nun die EU-Kommission aufgefordert, rasch legislative Vorschläge für bessere Haltungsbedingungen von Kaninchen auszuarbeiten.
Damit ist ein erster Schritt in die richtige Richtung getan. Aber natürlich: Der Ball liegt nun bei der EU-Kommission. Sie hat das Schicksal der Kaninchen praktisch in der Hand.
Kaninchen sind sehr sensible und soziale Wesen. Sie haben vor allem ein Bedürfnis nach Bewegung, sollten hoppeln und sich verstecken können. Beides ist aber unmöglich in kleinen Drahtkäfigen. Und vor allem: Während für viele Arten die Käfighaltung mittlerweile verboten wurde, hat man bislang den Kaninchen jede Chance auf ein besseres Leben verwehrt.
Wie sollen wir unsere Heimtier-Kaninchen halten?
Neben Hund und Katze zählt bei uns das Kaninchen zu den beliebtesten Heimtieren. Sie werden häufig angeschafft, weil sie als anspruchslos und pflegeleicht gelten. Aber das fehlende Wissen über die individuellen Ansprüche bzw. das natürliche Leben dieser Tiere in Freiheit führen in 90 Prozent der Fälle zu schweren Haltungsfehlern. Leider haben aber Kaninchen nur geringe Möglichkeiten, ihr Unbehagen gegenüber dem Menschen auszudrücken. Somit entsteht oft der Eindruck, dass es den Tieren gut geht, obwohl sie leiden – wenn auch stumm.
Zur ersten Orientierung liste ich hier mal die gesetzlichen Anforderungen für die private Haltung von Kaninchen auf:
• Die Verwendung von Drahtgitterböden ist verboten. Die Böden müssen der Größe und dem Gewicht der Tiere angepasst sein.
• Kaninchen müssen dauernd Zugang zu Nagematerial (Holz, Äste etc.) und zu Stroh oder Heu in einer Raufe (ein Gestell für Heu, Stroh oder Gras) haben.
• Es muss ständiger Zugang zu Wasser vorhanden sein.
• Ist Gruppenhaltung bei der Haltung mehrerer Tiere nicht möglich, muss zumindest geruchlicher, akustischer und visueller Kontakt zu anderen Kaninchen möglich sein. Jungtiere dürfen mit Ausnahme kranker oder verletzter Tiere nicht in Einzelhaltung gehalten werden.
• Den Tieren sind Haltungssysteme mit erhöhten Flächen oder ein zusätzlicher, räumlich getrennter und abgedunkelter Bereich (Rückzugsmöglichkeiten) zur Verfügung zu stellen.
• Steht den Tieren kein ständiger Zugang ins Freie zur Verfügung, müssen die Ställe Fenster oder sonstige offene oder transparente Flächen, durch die Tageslicht einfallen kann, im Ausmaß von mindestens drei Prozent der Stallbodenfläche aufweisen. Im Tierbereich des Stalles ist über acht Stunden pro Tag eine Lichtstärke von mindestens 20 Lux zu erreichen.
• Bei einer Haltung im Garten gilt: Bei Temperaturen unter 10°C ist den Tieren trockene und saubere Einstreu zur Verfügung zu stellen. Es sind ausreichender Wind- und Witterungsschutz (wie z. B. Überdachung) und ein isolierter Rückzugsbereich vorzusehen.
Wer aber wissen möchte, was seinem Kaninchen wirklich gut tut, sollte auf jeden Fall unseren VIER PFOTEN Ratgeber dazu lesen: http://www.vier-pfoten.at/files/Austria/Service/Ratgeber/110824_Ratgeber_Kaninchen_AT.pdf