Giovanna Göschl
Vor kurzem ist VIER PFOTEN wieder einmal ein besonders widerlicher Fall von Tierquälerei im Burgenland übermittelt worden. Es geht dabei um illegal aufgestellte Fallen; auch beim Landeskriminalamt Burgenland ist bereits eine Anzeige eingegangen. Spitzhundmischling „Volpino“ hat zwar gekämpft wie ein Löwe, starb aber letztendlich an den Folgen seines starken Schocks. Er war in Zurndorf/Kreuzäcker mit seinem Frauchen Giovanna Göschl Ende Jänner spazieren gewesen, als er angeleint direkt neben dem Weg in eine so genannte Conibear-Falle, laut österreichischer Gesetzgebung illegal, tappte. Die rechte Pfote blieb in der Falle gefangen. Nach der Erstversorgung durch eine lokale Tierärztin brachte Frau Göschl Volpino in die Tierklinik Parndorf.
Giovanna Göschl
Giovanna Göschl, die die ganze Zeit an der Seite ihres Hundes blieb, berichtete VIER PFOTEN von diesem traumatischen Erlebnis: „Die Blutung war sehr stark, Volpino bekam stundenlang Infusionen und Schmerzmittel. In der Nacht schließlich brach sein Kreislauf zusammen. Ich habe gleich Anzeige bei der lokalen Polizeibehörde erstattet. Nur ca. eineinhalb Meter entfernt lag übrigens ein toter Iltis neben genau einer solchen Falle. Es war einfach schrecklich.“ Nicht nur Menschen, die einen Hund haben, können sich das lebhaft vorstellen…
Giovanna Göschl
Größte Schmerzen
Das Aufstellen solcher Fallen ist ein klarer Akt vorsätzlicher Tierquälerei. Der Fallensteller nimmt in Kauf, dass sich Tiere darin verfangen und unter größten Schmerzen elendig zugrunde gehen. VIER PFOTEN erwartet eine klare Verurteilung des Täters nach § 5 Punkt 16 des Österreichischen Tierschutzgesetzes und § 222 des Strafgesetzes. Solche schwarzen Schafe dürfen in den Reihen der Jägerschaft nicht toleriert werden.
Laut österreichischer Gesetzgebung sind nämlich Fallen, die durch Tritt, Druck oder Berührung auslösen, verboten: Knüppel-/Scherenfallen, Marderschlagbäume, Fallen nach Conibear-Bauart. Das Schlimme an diesen Fallen ist also, dass die Tiere sie mit jedem Körperteil auslösen können und daher nicht gleich tot sind, sondern langsam und qualvoll zugrunde gehen. Weder der Hund noch der Iltis wurden sofort tödlich getroffen. Der Iltis wurde im Bauchbereich gefangen, auch er erlitt sicher einen furchtbaren Tod.
Giovanna Göschl
Was das Ganze noch skandalöser macht: In dieser Gegend des Burgenlandes sind sehr viele Familien unterwegs, um spazieren zu gehen, Drachen steigen zu lassen etc. Solche Fallen sind selbstverständlich auch für den Menschen extrem gefährlich, für Tiere ohnehin. In diesem Gebiet leben auch geschützte, seltene aasfressende Greifvogelarten wie Kaiseradler, Seeadler und Rotmilan. Im Burgenland gibt es außerdem auch den laut Burgenländischer Wildstandverordnung ganzjährig geschonten und vom Aussterben bedrohten Steppeniltis, der durch diese Falle hochgradig gefährdet ist.
Ich hoffe, dass die Justiz hier klar durchgreift – wie es auch das Gesetz vorsieht. Es muss auch im Interesse der Jäger selbst sein, dass die schwarzen Schafe verurteilt werden. Brutale, illegale Methoden haben im Jagdwesen nichts verloren.