VIER PFOTEN
Vor kurzem haben wir eine Recherche durchgeführt, deren Fazit leider nur als niederschmetternd bezeichnet werden kann. Es lautet: Auf die Kennzeichnung von Echtpelz kann man sich nicht verlassen, vor allem bei Produkten im Niedrigpreissegment. Meine VIER PFOTEN Kollegen haben sich dazu in Wien, Graz und Linz insgesamt 85 Produkte mit Echtpelzbesatz wie Hauben, Handschuhe und Jacken bei ganz unterschiedlichen Händlern angesehen. Bei 49 Prozent war der Pelz nicht vorschriftsmäßig deklariert. Das jeweilige Etikett gab keine Information dazu, dass Bestandteile tierischen Ursprungs enthalten waren, wie es die EU-Kennzeichnungsverordnung verlangt.
Normalerweise kann man recht einfach erkennen, ob ein Pelz echt oder künstlich ist. Meine Kollegen haben dennoch zur Sicherheit eine Stichprobe von vier Produkten von einem Labor untersuchen lassen. Das Ergebnis: Bei allen Produkten handelte es sich um Echtpelz, zwei Mal vom Marderhund, ein Mal vom Nerz und ein Mal vom Kaninchen. Der niedrige Preis ließ keinesfalls darauf schließen, dass es sich um Echtpelz handelte.
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Übrigens hat VIER PFOTEN auch in Deutschland hat gemeinsam mit dem Deutschen Tierschutzbund in fünf deutschen Großstädten Kleidungsstücke mit Echtpelz auf ihre Kennzeichnung hin untersucht. Das Ergebnis war praktisch dasselbe: Über 50 Prozent der Kleidungsstücke waren nicht gemäß der EU-Textilkennzeichnungsverordnung gekennzeichnet.
Es ist für die Konsumenten einfach nicht akzeptabel, auf diese Art und Weise getäuscht zu werden. Wir wissen aus Umfragen, dass ein großer Teil der Verbraucher Echtpelz ablehnt und daher beim Einkaufen auf eine klare Kennzeichnung angewiesen ist.
VIER PFOTEN
Was kann man tun?
VIER PFOTEN fordert von der österreichischen Regierung, sich auf EU-Ebene für eine transparente und verbraucherfreundliche Kennzeichnungsregelung einzusetzen. Nach Vorbild der Schweiz sollten die Tierart mit korrektem Artnamen, das Herkunftsland und die Art der Pelzgewinnung im Etikett der Kleidungsstücke klar benannt werden.
Denn die EU-Kennzeichnungspflicht reicht nicht! Seit Mai 2012 müssen textile Kleidungsstücke gemäß Artikel 12 der Verordnung mit dem Hinweis „Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs“ gekennzeichnet werden. In der Praxis sorgt diese Regelung jedoch bei den Verbrauchern für Verwirrung. Ob es sich bei den ‚tierischen Teilen‘ einer Jacke um die Daunenfüllung, den Lederriemen am Reißverschluss oder um die Echtpelzverzierung der Kapuze handelt, ist unmöglich zu identifizieren. Erschwerend kommt hinzu, dass die Verordnung nur gilt, wenn die Kleidungsstücke zu mindestens 80 Prozent aus Textilgewebe bestehen. Wenn Produkte wie Pelzmäntel oder Lederhandschuhe mit Fellbesatz zu mehr als 20 Prozent aus tierischem Material bestehen, gibt es gar keine Kennzeichnungspflicht mehr. Bei Schuhen und Accessoires gibt es diese grundsätzlich nicht.
Eine exakte und seriöse Kennzeichnung ist daher überfällig. Wie man aus unserer Recherche sehen kann, sind vor allem billige Produkte oft nicht gekennzeichnet. Viele Konsumenten gehen aber gerade bei niedrigen Preisen davon aus, dass es sich selbstverständlich um Kunstpelz handelt.
Die systematische Fehlinformation muss ein Ende haben.