VIER PFOTEN
Heute ist ein Schicksalstag für die österreichischen Rinder: Aktuell wird die Novelle zum Tierschutzgesetz im Plenum des Nationalrats diskutiert. Und ich möchte an dieser Stelle ganz deutlich warnen: Geht der Vorschlag durch, würde de facto die Anbindehaltung von Rindern zementiert. Und das wäre ohne Übertreibung ein Armutszeugnis für Österreich!
Das Absurde und gleichzeitig typisch Österreichische daran: Prinzipiell gibt es ein Verbot der Anbindehaltung. Es gibt aber gleichzeitig ganz viele Ausnahmen dazu, die noch dazu sehr schwammig gehalten sind. Landwirte könnten ihre Rinder damit problemlos und ganz legal das ganze Jahr durch anbinden.
Hier der genaue Wortlaut: Einen Anlass, das Anbindeverbot nicht einzuhalten, geben laut Entwurf „zwingende rechtliche oder technische Gründe“, nämlich „das Nicht-Vorhandensein von geeigneten Weideflächen oder Auslaufflächen“, „bauliche Gegebenheiten am Betrieb oder in einem bestehenden Ortsverband“ sowie „Sicherheitsaspekte für Menschen und Tiere, insbesondere beim Ein- und Austreiben der Tiere“ (§16 Abs.4). Was ursprünglich unter Ausnahme fiel, wäre somit praktisch der Regelfall – und damit wird das Verbot zur Farce.
Daher auch meine Warnung: Geht der Punkt durch, kann davon ausgegangen werden, dass ein großer Teil der österreichischen Rinder auch in Zukunft angebunden sein wird. Denn ein guter Grund dafür findet sich denkbar leicht.
VIER PFOTEN fordert daher die ersatzlose Streichung dieser Ausnahmeregelung. Der Ansatz, der hier verfolgt wird, ist völlig verkehrt. Denn die Haltungssysteme sollten den Bedürfnissen der Tiere angepasst werden und nicht umgekehrt. Die Formulierung „zwingende rechtliche oder technische Gründe“ ist schlicht ein Witz!
Das einzig Sinnvolle ist ein generelles Verbot. Ausnahmebewilligungen mit entsprechenden Übergangsfristen sollte es nur in wirklichen Härtefällen geben.
Halten Sie alle den Rindern die Daumen – sie haben es wirklich nicht verdient, ihr Leben angebunden fristen zu müssen.