Wenn der Hund auf der Straße ausgesetzt wird, nur weil Herrchen auf Urlaub fährt

Die Urlaubszeit steht bevor und weckt sehr gegensätzliche Gefühle: Während sich die einen freuen, sehen ihr Tierschützer und Tierheime eher sorgenvoll entgegen. Denn alle Jahre wieder taucht das Problem der ausgesetzten Tiere  auf.

Angebunden im Wald, zurückgelassen auf Parkplätzen oder einfach aus dem Auto geworfen: Sobald die Urlaubszeit naht, werden viele Hunde, Katzen oder andere Tiere  für ihre Besitzer plötzlich zum Ballast. Statt auf die Reise zu verzichten oder entsprechende Vorkehrungen zu treffen, wählen die Halter den für sie einfachsten Weg: Sie überlassen ihre Vierbeiner einfach dem Schicksal. Ohne fremde Hilfe ist so ein Tier in den meisten Fällen verloren.

Wie kann so etwas jedes Jahr passieren? Sind wir Österreicher tatsächlich so herzlos?

Was jemanden generell dazu bringt, ein Lebewesen im Stich zu lassen, ist sicher von Fall zu Fall verschieden. Ob Menschen selbst in einer schlimmen finanziellen oder psychischen Krise stecken und sich nicht mehr zu helfen wissen, ob es schlicht Ignoranz ist – ich möchte mir nicht anmaßen, darüber zu urteilen. Als Tierschutzorganisation hat VIER PFOTEN allerdings immer wieder die Erfahrung gemacht, dass sich die Tierhalter der großen Verantwortung einfach nicht bewusst sind, die ein Tier im Haushalt mit sich bringt. Deshalb ist es uns auch so wichtig, die Bevölkerung zu diesem Thema aufzuklären.

Die banale Frage: „Bringe ich wirklich genügend Liebe und Verantwortungsbewusstsein auf?“ sollte sich also jeder vor dem Erwerb eines Heimtiers stellen. Und sollten Sie zu einem ehrlichen „Nein“ als Antwort kommen,  ist das für Tier und Mensch wesentlich besser als sich durch einen Alltag voller Frust durchzuwursteln. Denn Liebe bedeutet auch, dem Tier zuLIEBE auf etwas zu verzichten. Wie zum Beispiel auf den Urlaub, sollte man niemanden finden, der in dieser Zeit die Betreuung des Tiers übernimmt.

Was aber kann nun der einzelne tun, der ein ausgesetztes Tier findet? Der verlassene Hund auf einer Autobahnraststätte etwa ist in der Urlaubszeit ja schon der traurige Klassiker…

Grundsätzlich zuständig für Fundtiere ist die örtliche Gemeinde, sie übernimmt auch die Kosten für eine eventuelle  tierärztliche Notfallversorgung. Sollte man den Verdacht haben, ein ‚Urlaubsopfer’ vor sich zu haben, sollte man sich das Tier genau ansehen: Wenn der Hund einen verunsicherten, geschwächten oder orientierungslosen Eindruck macht, verstört herumläuft oder sich verängstigt verkriecht, kontaktieren Sie bitte die nächste Polizeidienststelle. Eine Möglichkeit ist auch das nächste Tierheim oder die Veterinärbehörde, aber diese Nummern werden die wenigsten auf die Schnelle zur Hand haben. Bei der Tierrettung ist es leider unserer Erfahrung nach oft so, dass die Leitungen sehr überlastet sind und man endlos in der Warteschleife hängt. Bleiben Sie auf jeden Fall bitte so lange bei dem Tier, bis es von offizieller Stelle in Obhut genommen wurde.

Auch wenn das Mitleid noch so groß ist und die persönliche Situation es auch gerade erlauben würde: Einen Hund einfach mit nach Hause nehmen und zu behalten, ist nicht erlaubt. Aufgefundene Heimtiere fallen nämlich unter das Fundrecht (§§388ff ABGB) und dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen, die von der zuständigen Behörde  geprüft werden, behalten werden.

Und wenn wir schon bei der gesetzlichen Situation sind, ist dieser Hinweis vielleicht auch noch interessant: Das Aussetzen von Tieren ist nicht nur im Tierschutzgesetz (§5) als Tierquälerei festgelegt, es ist auch nach dem Strafgesetz (§222) unter Strafe gestellt. Und ist derzeit mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen geregelt. Geldstrafen zwischen 7500 und 15.000 Euro sind hier möglich.

(Foto: Kailash/fotolia.com)

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Herbert Erregger

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Hansjuergen Gaugl

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