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Der Cockerspaniel war schon fast bewusstlos, als die Polizei und die Tierrettung eintrafen und den Armen aus seiner Hölle befreiten: Wieder einmal hatte ein Hundehalter seinen Vierbeiner bei hohen Temperaturen im Auto zurückgelassen, diesmal in der Steiermark. Es ist bislang meines Wissens nach im Jahr 2018 der erste Fall eines im Auto bei Hitze eingesperrten Tiers, der bekannt geworden ist, aber ich fürchte, es werden noch weitere folgen – wie jedes Jahr. Ich gebe zu: In solchen Momenten macht sich eine leichte Verzweiflung breit. Wie oft müssen Behörden und Tierschützer denn noch davor warnen?
Aus aktuellem Anlass möchte ich also erneut darauf hinweisen: Bei Hitze dürfen Hunde keinesfalls alleine im Auto gelassen werden! Besonders wenn Sie kurze Wege mit dem Auto haben, etwa einkaufen fahren, ist es sicher sinnvoller, den Hund für eine Stunde zu Hause, in sicherer Umgebung, zu lassen, als ihn mitzunehmen und den hohen Temperaturen im Auto auszusetzen.
Dabei ist Hitze ja relativ – denn Autos können sich auch bei moderaten Temperaturen extrem schnell erhitzen. Bei konstanter Außentemperatur von 20 Grad steigt die Innentemperatur des Autos nach 5 Minuten auf ca. 24 Grad, nach zehn Minuten auf 27 und nach 30 Minuten auf 36 Grad. Der Hund kann sich nicht mehr auf natürliche Weise durch Hecheln kühlen. Seine gesunde Körpertemperatur von 38 bis 39 Grad steigt rasant an, er droht zu kollabieren. Steigt seine Körpertemperatur gar auf 43 Grad, schwebt das Tier in Lebensgefahr.
Bitte schauen Sie nicht weg!
Ganz wichtig für das Überleben eines Tieres kann das Engagement des Einzelnen sein. Wenn Sie also einen Hund in einem geschlossenen Wagen leiden sehen, sollten Sie so schnell wie möglich handeln: Versuchen Sie zuerst, den Autofahrer ausfindig zu machen, zum Beispiel durch lautes Rufen auf dem Parkplatz oder indem Sie den Halter in angrenzenden Geschäften ausrufen lassen. Mobilisieren Sie möglichst viele Menschen zu dieser Aktion, mindestens eine Person sollte den Zustand des eingesperrten Tieres aufmerksam beobachten.
Lässt sich der Halter nicht auffinden, rufen Sie Polizei oder Feuerwehr. Sie ist berechtigt, notfalls die Scheibe des Autos einzuschlagen, um das Tier zu retten. Schwebt der Hund bereits offensichtlich in Lebensgefahr, können Sie im Notfall auch selbst die Scheibe des Fahrzeugs einschlagen, um ihn zu befreien. Denn um Tierquälerei zu vermeiden, wird auch in diesem Fall gerechtfertigt sein, zu einem Stein zu greifen. Ich will nichts beschönigen: Wenn sich nachher herausstellt, dass das Tier nicht in Lebensgefahr war, kann es zu rechtlichen Problemen kommen. Laut einem bekannten österreichischen Rechtsanwalt wird in so einem Fall mit einer Diversion vorgegangen, das heißt, meistens mit einem Schuldspruch ohne Strafe, im schlimmsten Fall mit einer Geldstrafe. Allerdings muss man zivilrechtlich mit Schadenersatzansprüchen des Autobesitzers rechnen, das heißt, man wird vielleicht die Scheibe ersetzen müssen.