Bubble der Hamster Su--May/flickr.com
Über Facebook erreichte VIER PFOTEN der Bericht eines Wieners, der Sonntag früh mitten auf einem Gehsteig im 12. Bezirk zwei tote Zwerghamster fand; sie waren dort offensichtlich nach ihrem Tod entsorgt oder – noch schlimmer – möglicherweise sogar noch lebend aus einem Fenster oder Balkon geworfen worden.
Es gibt anscheinend Menschen, die der Ansicht sind, dass man ein Tier einfach wie ein Stück Müll wegschmeißen kann. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, wenn Sie so etwas lesen oder die Fotos dazu sehen. Ich war davon tief betroffen. Es zeigt nicht nur Respektlosigkeit dem Lebewesen gegenüber. Es wirft außerdem die Frage auf: Wie viel Würde besitzt ein Haustier – egal, wie groß es ist?
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Der Wiener, der die Hamster gefunden hatte, ging übrigens auch zur Polizei, die jedoch offensichtlich mit der Situation überfordert war und keine Anzeige erstatten wollte. Vielleicht kamen sich die Beamten ja auch lächerlich vor, angesichts zweier winziger Hamster irgendwelche Verfahrensschritte einzuleiten oder vielleicht sogar offiziell zu ermitteln.
Was sagt das über die Gesellschaft aus?
Ich denke trotzdem, dass wir uns eines bewusst machen sollten: Die Art und Weise, wie sie mit genau solchen Themen umgeht, sagt viel über eine Gesellschaft aus. Und dabei geht es mir nicht darum, Tieren bestimmte Rechte einzuräumen. Es handelt sich vielmehr um eine Frage der Moral, individuell genauso wie gesamtgesellschaftlich: Wie sehr wertschätzen wir das Leben an sich?
Aber wie sieht die rechtliche Situation überhaupt aus? Zunächst: Sollten die Hamster lebendig aus dem Fenster/Balkon geworfen worden sein, handelt es sich eindeutig um einen schweren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz: Demnach dürfen Tiere nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden.
Natürlich stellt sich die Frage: Was können Sie tun, wenn Sie selbst Zeuge einer tierquälerischen Handlung werden? Gott sei Dank doch einiges. Sie können sich etwa, abgesehen von der Polizei, auch an die zuständige Veterinärbehörde oder die Tierschutzombudsstelle wenden. In Wien ist für die Meldung von Tierquälerei und Missständen in der Tierhaltung die Magistratsabteilung 60 (Veterinärdienste und Tierschutz; Telefon: 01/4000 8060; Email: post@ma60.wien.gv.at) zuständig. Das Allerwichtigste ist auf jeden Fall, nicht wegzusehen.
Tote Tiere wiederum sind grundsätzlich aus seuchenhygienischen Gründen entsorgungspflichtig, sie sind vom Halter an eine zugelassene Einrichtung zu übergeben (z.B. Sammelstelle in den Gemeinden, Tierkörperbeseitigung, Tierfriedhof, Heimtierkrematorium, aber auch dem Tierarzt). Ein einzelnes Haustier (Hunde, Katzen, Kleintiere) darf auf dem eigenen Grund des Tierhalters dann bestattet werden, wenn es sich nicht um ein seuchenverdächtiges Tier handelt. In einzelnen Bundesländern gibt es jedoch weitere Einschränkungen. Die Stadt Wien hat Informationen dazu auf ihrer Website zusammengetragen: https://www.wien.gv.at/gesellschaft/tiere/tierfriedhof/verstorbene-heimtiere.html
Als Tierschützer sage ich: Auch tote Tiere sollen mit dem nötigen Respekt behandelt, ihre Würde nicht angetastet werden. Das bedeutet für mich auch, dass auch sie einen würdigen Abschied verdienen. Auch Zwerghamster sollten hier nicht ausgenommen werden.