Zeuge von Tierquälerei: Was jeder Einzelne tun kann

Nachdem leider immer wieder schockierende Fälle von Tierquälerei an die Öffentlichkeit kommen, möchte ich an dieser Stelle an Sie alle einen leidenschaftlichen Appell richten: Bitte schauen Sie nicht weg,  wenn Tiere Hilfe benötigen!

Jeder von uns kann Zeuge einer Misshandlung von Tieren werden, vielleicht ist es Ihnen auch schon einmal passiert. Wichtig ist zu wissen, dass man auch etwas tun kann. Ich hoffe, dass ich Ihnen dabei ein paar nützliche Tipps geben kann. Grundsätzlich gilt: Befindet sich ein Tier in akuter Lebensgefahr, sollte sofort die Polizei verständigt werden. Eine schnelle Reaktion kann Leben retten.

Besteht keine akute Lebensgefahr oder ist die Zeit dafür dennoch gegeben, ist die Beweissicherung besonders wichtig: Ich rate Ihnen, in jedem Fall Fotos oder, wenn möglich, Videos etc. zu machen, die eine schlechte Tierhaltung / einen Tiermissbrauch dokumentieren. Mit Handys oder Smartphones ist das ja für viele ohne Probleme jederzeit möglich. Vorhandene Zeugen und die eigene Bereitschaft, als Zeuge aufzutreten, können eine wichtige Ergänzung sein. Jeder hat zudem das Recht, dass seine Aussage vertraulich behandelt wird und kann einen zuständigen Sachbearbeiter einer Behörde darauf hinweisen, dass die Anonymität zu wahren ist.

Die gesammelten Beweise sollten zusammen mit einer sachlichen und möglichst präzisen Beschreibung der dokumentierten Situation an den zuständigen Amtstierarzt im betroffenen Magistrat bzw. in der betroffenen  Bezirkshauptmannschaft übermittelt werden.  Sämtliche Kontaktdaten aller österreichischen Amtstierärzte findet man im Internet. Die Amtstierärzte sind für die Überprüfung von Tierhaltungen (routinemäßig und aufgrund von Hinweisen) und für die Ahndung von Tierschutzverstößen zuständig; sie können hierzu auch Strafverfahren einleiten.

VIER PFOTEN empfiehlt auch immer wieder, lokale Tierschützer (Tierschutzgruppen, Tierheim etc.) mit ins Boot zu holen, eventuell sind sie auch bereits über den „Fall“ informiert. Gemeinsam kann man mehr erreichen.

Ebenso gibt es die Möglichkeit, Anzeige wegen Tierquälerei bei der zuständigen Polizeiinspektion zu erstatten.  Unsere Empfehlung dazu: Jeder, der eine Tat anzeigt, sollte sich ein Aktenzeichen geben lassen und nachfragen, was aus der Anzeige geworden ist.

Eine wichtige Anlaufstelle bei Tierschutzangelegenheiten sind auch die Tierschutzombudsleute der Bundesländer, welche die Aufgabe haben, die Interessen des Tierschutzes zu vertreten. Sie informieren u.a. über die richtige Vorgehensweise bei vermuteten Vergehen gegen das Tierschutzgesetz und die Vermittlung zu den richtigen AnsprechpartnerInnen. Mehr darüber unter http://bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Tiergesundheit/Tierschutz/Ombudsstellen/Die_Tierschutzombudsleute_der_einzelnen_Bundeslaender

Mangelhafte Haltungsbedingungen von Heimtieren und Nutztieren basieren allerdings auch häufig auf Unkenntnis oder fehlendem Interesse für die Bedürfnisse der Tiere. Deshalb hilft es manchmal schon, dem Halter freundlich klarzumachen, dass sein Tier leidet und wie dem abgeholfen werden kann. Auch ein Hinweis auf die Mindestanforderungen der Haltungsbedingungen gemäß Tierschutzgesetz können hierbei hilfreich sein.

(Foto: Max-trip/fotolia.com)

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fischundfleisch

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Spinnchen

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