Jeder Staat, jede Gemeinschaft braucht Gesetze, nach denen sie im Einklang eben dieser Gesetze in Frieden, Wohlstand und Einigkeit leben will.
Landesgesetze (in Österreich) können innerhalb der von der Bundesverfassung vorgegebenen Grenzen erlassen werden, soweit sie nicht Recht aus anderen Quellen widerspricht. Als solches Recht kommen insbesondere Bundesverfassungsrecht, Landesverfassungsrecht, EU-Recht, Staatsverträge, Gliedstaatsverträge zur Durchsetzung.
Diese Gesetze zu erlassen, ist zwar ein langwieriger Prozess, aber noch relativ einfach, sie durchzusetzen ist wesentlich schwieriger und kompliziert, heute sagt man dazu „komplex“.
Jede Gemeinschaft, jeder Staat braucht eben auch die Macht oder zumindest die MÖGLICHKEIT, diese erlassenen Gesetze gegen Gesetzesbrecher durchzusetzen.
Es liegt in der Natur der Sache, dass die Gesetze für Diejenigen, die sich daran halten wollen, gemacht werden, denn Diejenigen, die sich nicht daran halten, wollen diese Gesetze nicht(einhalten).
Heute sind 125 Staaten Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofs, darunter beispielsweise alle EU-Länder, viele südamerikanische und afrikanische Länder. Große und wichtige Staaten wie die USA, China, Russland und Israel sind bis heute nicht Mitglieder und erkennen den IstGH mit Stand 07.02.2025 nicht an. Der IStGH wirft sowohl der Terrororganisation als auch der israelischen Regierung Kriegsverbrechen im Krieg im Gazastreifen vor. Die USA und Israel sowie weitere Staaten erkennen den IStGH nicht an, unter anderem weil sie Eingriffe in die eigene staatliche Souveränität befürchten.
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) mit Sitz in Den Haag ist ein ständiges internationales Strafgericht. Vor dem IStGH werden Kernverbrechen des Völkerstrafrechts verhandelt, d.h. Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen und – seit Juli 2018 – Verbrechen der Aggression.
Die USA liefern nicht nur keine US-Soldaten, denen Kriegsverbrechen vorgeworfen werden, an den IstGH aus, US-Präsident Trump wirft dem Internationalen Strafgerichtshof Machtmissbrauch vor und verhängt deshalb Sanktionen. Dabei geht es vor allem um die Haftbefehle gegen Israels Premier Netanjahu und Ex-Verteidigungsminister Gallant.
Trump wirft dem Gericht "bösartiges Verhalten" vor. Das Gericht habe "seine Macht missbraucht", indem es unbegründete Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und den damaligen Verteidigungsminister Joav Gallant erlassen hat, heißt es in der Anordnung.
Es ist nicht das erste Mal, dass Trump den IStGH sanktioniert. Bereits während seiner ersten Amtszeit unterzeichnete er eine entsprechende Verfügung, weil das Gericht mutmaßliche Kriegsverbrechen von US-Soldaten in Afghanistan untersucht hatte. Im September 2020 wurden daraufhin Sanktionen unter anderem gegen die damalige Chefanklägerin, Fatou Bensouda, verhängt. Biden machte diese kurz nach Beginn seiner Amtszeit im April 2021 rückgängig.
Menschenrechte sind weltweit anerkannte Rechte jedes einzelnen Menschen zur Sicherung der Menschenwürde. Sie sollen Antwort auf die uralte Frage geben, wie unser Zusammenleben unter größtmöglicher Freiheit der/des Einzelnen gestaltet und wie ein Ausgleich zwischen den Interessen von Individuen untereinander sowie gegenüber der Allgemeinheit hergestellt werden kann.
Der Gedanke von Freiheit, Gleichheit und Menschenwürde spielt dabei ebenso eine zentrale Rolle wie die Ausstattung der/des Einzelnen mit Rechten zum Schutz vor Machtmissbrauch und Ausbeutung. Menschenrechte gelten als Bedingung für nachhaltigen Frieden, Sicherheit und Entwicklung.
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
(Art 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte)
Menschenrechte haben den Zweck, die Würde eines jeden Menschen zu schützen. Durch die Verleihung von Rechten ist die Befriedigung des Verlangens nach einem menschenwürdigen Dasein, nach einer menschenwürdigen Behandlung nicht mehr als „Gnadenakt“ zu sehen: Die Betroffenen sind nicht zu „Bittsteller/innen“ degradiert, sondern fordern die Einhaltung der jedem Menschen zustehenden Rechte.
In der EU bzw. ihren Mitgliedsstaaten werden auf Grund und Basis dieser „allgemein gültigen Menschenrechte“ die Gesetze gebildet und erlassen UND AUCH EINGEHALTEN.
Wenn sich andere Länder (auch so genannte Verbündete), nicht daran halten, und das betrifft auch und besonders das Problem der illegalen Immigration in die EU und deren Auswirkung, so haben die EU und die Mitgliedsstaaten offensichtlich nicht die Macht oder das Vermögen, IM RAHMEN IHRER EIGENEN GESETZE, diese in ihrem ursprüglichen Sinne durchzusetzen…
Gesetze sollten für das eigene Land, für die eigene Bevölkerung und IN DAFÜR GESCHAFFENEN GRENZEN erlassen werden und zwar unter Voraussetzungen, nach denen man sie auch durchsetzen kann, SONST SIND SIE SINNLOS, DENN WUNSCHVORSTELLUNGEN KANN MAN NICHT DURCHSETZEN...