Auf Wunsch einer Besucherin

zuerst erschienen am 5.7.2019 15:00 Uhr auf invalidenturm.eu. Bitte beachtet, dass mein Originalbeitrag auf Invalidenturm durch die Twitter Einbindunen mehr Hintergrund-Informationen zu bieten hat.

Landeswahlausschuss Sachsen

Es ist entschieden, die AFD bekommt nur die ersten 18 Kandidaten auf der Landeswahlliste zugelassen. Grund Schlampereien bei der Listenaufstellung in zwei Veranstaltungen mit unterschiedlichem Versammlungsleiter und Wechsel des Wahlverfahrens während der zweiten Versammlung. Außerdem scheint die AFD die heutige Ausschusstagung etwas auf die leichte Schulter genommen zu haben, reichte sie doch ein “ungewöhnliches Konvult” ein.

Der Landeswahlausschuss spricht von einem “ungewöhnlichem Konvolut”, da die AfD zwei Landeslisten mit unterschiedlichen Vertrauenspersonen einreichte. Ort und Datum der Aufstellungsversammlungen wurden nicht benannt.

die Landeswahlleiterin stellt dem Ausschuss die Fragen, ob die beiden Versammlungen als eine zu werten sind und ob alle Mitglieder gleiche Chancen bei der Aufstellung zur Wahl hatten.

Jörg Urban (Landesvorsitzender in Sachsen) ergreift das Wort und meint, alle Mitglieder seien fristgerecht informiert worden und seien in der Lage gewesen, zu kandidieren.

Die AfD beharrt auf ihr basisdemokratisches Aufstellungsverfahren, sie sei überrascht gewesen, dass 61 Kandidaturen eingingen. Das brauchte Zeit und ging nicht an einem Wochenende.

Daher gab es eine zweite Einladung (5 Wochen später) mit bis aufs Datum, identischem Inhalt. Dumm gelaufen, weil Einladung Nr.2 ja eine Fortführung sein sollte.

“War allen Teilnehmern klar, dass die Sitzung später fortgesetzt wird”, ist die Frage, die die Landeswahlleiterin in den Raum stellt? Das muss aus den Unterlagen hervorgehen….

Nun zumindest war es der LVZ völlig klar, dass es sich um eine Fortsetzung des Parteitages handelte, sie schrieb am 10.02.2019 “Die Fortsetzung des Abstimmungsmarathons ist für Mitte März geplant.” und am 17.03.2019: “Im Februar waren bereits die ersten 18 Listenränge besetzt und AfD-Landeschef Jörg Urban zum Spitzenkandidaten gekürt worden, wofür drei Tage gebraucht wurden. In der Verlängerung, die am Freitagnachmittag begonnen hatte, sollen die restlichen Plätze bis zur Nummer 61 gewählt werden. Doch bis allein zwölf weitere Bewerber feststehen, vergehen abermals zweieinhalb Tage. Zwischenzeitlich droht eine erneute Verlängerung.” https://www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/Sachsen-AfD-quaelt-sich-durch-Listenwahl

Tja, da nur Teil 1 der Liste mit 18 Kandidaten zugelassen wurde, wird es eng mit einem Regierungsanspruch der AFD für Sachsen. Denn soviel Direktmandate sind eher unwahrscheinlich, zumal zugkräftige Direktkandidaten in der Regel auch auf Listenplatz 1-18 gelandet sind. (Alle 18 Listenbewerber treten ebenfalls als Direktkandidaten an)

Falls die heutige (5.7.) Entscheidung Bestand hat, geht es für die AfD darum, möglichst viele der 60 Wahlkreise direkt zu gewinnen.

Dass ein Einspruch nach §2 des sächsischen Wahlprüfungsgesetzes Mitte Oktober (früher ist er nicht möglich) kommen wird, ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Ich räume einem derartigen Einspruch recht gute Chancen ein. Aber was solls, dann wählt halt Sachsen im ungünstigsten Fall nochmal, scheiß auf die Kosten.

In Zittau ist Christian Siegert (Futtermittelhändler aus Schönbach), in Görlitz Sebastian Wippel, in Weißwasser Roberto Kuhnert und in Löbau Mario Kumpf der jeweilige AFD Direktkandidat, falls bei der Aufstellung alles fehlerfrei gelaufen ist.

Ich kann die AFD nur ein bisschen bedauern, gab es doch schon vor fünf Jahren bei der Kommunalwahl in Zittau ähnliche Probleme, welche zu einer Verschiebung der Wahl führten. Mit der Anwaltsdichte in der AFD verwundert es mich nun doch, dass man es immer noch nicht hinbekommt eine unanfechtbare Liste aufzustellen. Abgesehen davon habe ich mittlerweile erfahren, dass sich der Wahlausschuß Mitte Juni mit der AFD in Verbindung gesetzt hat, um die Listenprobleme zu klären. Wer leider nicht reagierte war wohl die AFD.

Vermutlich haben bei den Parteitagen alle zu erbittert um “gute” Listenplätze gekämpft, um das Fell des unerlegten Bären zu verteilen. Weil, ein ganzes Wochenende für 18 Listenplätze und weitere 2,5 Tage für 20 weitere Plätze erscheint doch recht lang. Jörg Domsgen (Zittau) wäre auf Listenplatz 56, falls doch noch die komplette Liste zugelassen wird.

AFD Landeschef Jörg Urban kündigte inzwischen Klage gegen den Beschluss an. Das wäre dann wohl der sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig. Ob dieser aber noch vor der Wahl entscheiden wird ist fraglich.

Danach könnte es aber sein, dass die komplette Wahl als hinfällig erklärt wird. Erscheint die Entscheidung des Landeswahlausschusses doch als unangemessen sie führt zur Beschneidung des passiven Wahlrechts von insgesamt 43 Personen. Dazu kommt noch, falls die AFD gewonnene Sitze nicht besetzen kann und dadurch erst ein MP Kretschmer möglich wird, ist dann der Landtag dem Wählerwillen entsprechend besetzt? Nein.

Der Bundesvorsitzende Jörg Meuthen kündigte eine Erststimmenkampagne an.

Die anderen Parteien

Die Liste von Frauke Petrys blauer Partei kam übrigens ohne jede Beanstandung durch, auch Poggenburgs Allianz deutscher Patrioten Mitteldeutschland (ADPM) ist mit im Rennen.

nicht zugelassen

Der III.Weg wurde nicht zugelassen und bei Demokratie in Bewegung fehlten wohl einige Unterstützungsunterschriften die zumindest dem Wahlausschuss nicht rechtzeitig vorlagen. Insgesamt bleiben also momentan 19 Parteien die zur Landtagswahl irgendwie wählbar sind. Bei Demokratie in Bewegung könnte es sein, dass noch Heilung eintritt.

Alina Obst von Demokratie in Bewegung hat die komplette Ausschußsitzung auf Twitter dokumentiert.

Stimmen danach

Katerina Bilkova @KaterinaBilkov

Muss halt jeder selber wissen, ob er glaubt, dass er die Demokratie stärkt, wenn er die Wahllisten einer Partei mit 26% aus formellen Gründen nicht genehmigt. https://web.archive.org/save/https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_86043920/wahlausschuss-in-sachsen-streicht-afd-landesliste-zusammen.html

Prof. Patzelt (CDU) bringt es eigentlich gut auf den Punkt, warum auch Liste 2 der AFD gültig sein sollte:

“Erstens: Wird die AfD denn nicht Rechtsmittel gegen den Beschluss des Landeswahlausschusses einlegen, etwa in Leipzig beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof? Und könnte eine entsprechende Klage vielleicht sogar erfolgreich sein? Immerhin erscheint es als grob unverhältnismäßig, einer so großen Anzahl von AfD-Kandidaten ihr passives Wahlrecht nur deshalb zu entziehen, weil eine Formalie, die von der Sache her recht nebensächlich ist, nicht gewahrt wurde: Handelte es sich rechtlich um einen einzigen Parteitag – oder um nicht weniger als zwei Parteitage? Doch auch einen fehlerhaft ausgefüllten Wahlschein „heilt“ der jeweilige Wahlvorstand ja recht routinemäßig, sofern auf ihm nur der Wählerwille zweifelsfrei erkennbar ist. Es steht nun aber ganz außer Zweifel, wen die AfD – wenn auch unter klaren, vorwerfbaren Formfehlern – als ihre Listenkandidaten ab Platz 19 aufstellen wollte.”….

Zweitens und drittens müsst ihr dann direkt bei Prof. Patzelt nachlesen, aber eigentlich genügt erstens völlig. Und ein Anwalt hat schon angekündigt die sächsischen Landtagswahlen durch alle Instanzen anzufechten, sofern es bei der Entscheidung des Wahlausschusses bleibt. Prof. Patzelt fordert:

“Lassen wir es nicht so weit kommen! Die einen sollten bei den Formalien und Prozeduren des Wahl- und Parteienrechts künftig mehr Sorgfalt walten lassen als bislang. Und die anderen sollten in dieser verfahrenen Lage einen Weg eröffnen, der – ganz gemäß dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – die AfD mit all jenen Kandidaten antreten lässt, welche diese Partei für die kommende Landtagswahl wirklich aufstellen wollte. Politisch kämpfen kann man gegen die AfD und ihre Kandidaten ja ohnehin jederzeit – nämlich gerade so (und nicht anders!), wie es den Leitgedanken fairer, demokratischer Parteienkonkurrenz entspricht.”

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