Am 26.03.2019 wurde es beschlossen, die EU bekommt ein neues Urheberrecht. Dafür stimmten 348 Abgeordnete, dagegen stimmten 274. Die Urheberrechtsreform, gegen die am 23.3. zehntausende Menschen in ganz Europa demonstriert hatten, sieht Uploadfilter und ein Leistungsschutzrecht vor.

Absolute Experten wie Axel Voss (CDU) peitschten Artikel 11 und 13 durchs EU-Parlament.

„Ich bin sehr froh, dass wir mit dieser Einigung endlich einen großen Schritt gemacht haben, um die Realitäten und Geschäftsmodelle des digitalen Zeitalters besser handhaben zu können“ sagt der CDU-Europaabgeordnete Axel Voss, danach ging er wahrscheinlich in sich und dachte:

Urheberrechte was ist das?

Und MdEP Axel Voss (CDU), der maßgeblich an der Gestaltung der EU-URHEBERRECHTSREFORM beteiligte “Experte”, legte in der Debatte zum Leistungsschutzrecht nach:

“Der Bürger darf Presseartikel privat nutzen und kann die auch entsprechend hochladen. Auch auf Plattformen hochladen. Das heißt, die Plattform ist dann nicht verpflichtet, hierfür eine Lizenz zu erheben, weil es autorisierte Hochladung ist. Wir als Gesetzgeber geben dem Einzelnen die Möglichkeit, diesen Artikel eben zu privaten Zwecken entsprechend auch hochzuladen… Ob du jetzt (gemeint ist die Abgeordnete Sylvia-Yvonne Kaufmann SPD) also den Link dazu kannst du immer machen, nur ob du den ganzen Text dort sozusagen abbilden kannst, ohne dass der Leser nachher auch zur Webseite der Presseverlage geleitet wird, das müsste man in der Form eines Abgeordneten, ist das vielleicht … als Nichtabgeordneter darfst du das tun. ”

https://video.golem.de/wirtschaft/22510/statement-von-axel-voss-zum-leistungsschutzrecht.html

Was unterscheidet urheberrechtlich einen Abgeordneten von einer Privatperson? Deutsche mit Medienrecht befasste Anwälte wie Markus Kompa rollen übrigens vor Lachen oder Entsetzen – wer weiß das schon so genau – gerade durch ihre Kanzleien. Dank der Expertise eines Axel Voss wird auch die deutsche Abmahnindustrie glücklich sein.

Artikel 13 Nr.1 aktuellste Fassung:

Member States shall provide that an online content sharing service provider performs an act of communication to the public or an act of making available to the public for the purposes of this directive when it gives the public access to copyright protected works or other protected subject matter uploaded by its users. An online content sharing service provider shall therefore obtain an authorisation from the right holders referred to in Article 3(1) and (2) of Directive 2001/29/EC, for instance by concluding a licencing agreement, in order to communicate or make available to the public works or other subject matter.

Kurz: Anbieter sollen nicht mehr nur die Veröffentlichung ohne Zustimmung des Rechteinhabers per Uploadfilter oder eben händisch verhindern. Nein, nach jetzigem Stand sollen die Plattformbetreiber beim Rechteinhaber eine Lizenz erwerben. Tun sie das nicht haften sie.

Damit wird das Geschäftsmodell sämtlicher Plattformen, die den Upload von Inhalten durch Nutzer ermöglichen, in Frage gestellt. Auch ein Uploadfilter hilft da nicht. Bisher galt: Erst, wenn die Plattform von einem Urheberrechtsverstoß erfährt und diesen nicht umgehend beseitigt, haftet sie.

Es ist vorgesehen, dass Artikel 13 für alle profitorientierten Plattformen gilt. Alle müssen Lizenzen erwerben und Uploadfilter installieren, es sei denn sie erfüllen folgende Kriterien: Die Plattform ist jünger als 3 Jahre und der Jahresumsatz beträgt weniger als 10 Millionen Euro und die Plattform hat weniger als 5 Millionen Nutzer pro Monat. Alle drei Punkte müssen zutreffen.

Was das nun für fischundfleisch (ist älter als 3 Jahre) und ähnliche kleinere Plattformen bedeuten wird, ist schwer abschätzbar. Inwieweit noch zitiert werden kann? Keine Ahnung, das wird sich zeigen müssen.

Dem Europaparlament zufolge sind Mitgliedstaaten durch die Reform verpflichtet, das kostenlose Hochladen „von Teilen von Werken zum Zitieren, zur Äußerung von Kritik, für Rezensionen, für Karikaturen, Parodien oder Persiflagenzu schützen, das umfasse auch Memes und bewegte Bilder im GIF-Format.

An die rechtlichen Konsequenzen werden wir uns im Laufe der nächsten Jahre unter Bereicherung der deutschen Abmahnindustrie über Jahre heranarbeiten dürfen.

Artikel 13 ist da, damit sind CDU/CSU und SPD zur Europawahl unwählbar, straft sie ab!

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