Berliner Verfassungsgericht: Berliner Wahl muss komplett wiederholt werden!

schrieb ich am 16.November.

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Berliner Verfassungsgericht: Berliner Wahl muss komplett wiederholt werden! schrieb ich am 16.November 2022. Nun haben sich am 31.01.23 neue Entwicklungen ergeben die ich weiter unten ergänzt habe:

16.11.22: Die Berliner Chaos-Wahl muss komplett wiederholt werden, dafür sind nun 90 Tage Zeit. Nicht so betroffen ist die Bundestagswahl, welche nach dem Willen des Bundestages nur in 431 Berliner Wahlbezirken wiederholt werden soll. Allerdings ist da das letzte Wort noch nicht gesprochen. Ich glaube der Fall liegt nun beim Bundesverfassungsgericht. Im irrsinnigsten Fall wählt man am 12.Februar (ich glaube dieser Tag ist angedacht) das AGH neu und wiederholt zu einem späteren Zeitpunkt die Bundestagswahl.

Es ist die erste Wahl auf Landesebene, die in der Geschichte der Bundesrepublik wiederholt wird. Ganz großes Kino. Besser fände ich beides komplett neu an ein und demselben Tag durchzuziehen. 

Natürlich passt das SPD, Grünen und Linken in Anbetracht ihrer Beliebtheitsverluste nicht. Aber was soll es, sie hätten ja beim ersten Mal alles richtig machen können. Erinnern wir uns: Stundenlanges Warten vor einigen Wahllokalen, teilweise haben 16 jährige bei der Bundestagswahl abgestimmt, teilweise wurden falsche Wahlscheine ausgegeben, Wahlscheine fehlten, Wahllokale blieben über 18:00 Uhr hinaus geöffnet, so eine Wahl sollte man komplett wiederholen. Schon um zu zeigen, dass man es nun im Griff hat.

Heute am 31.01.2023 entscheidet das Bundesverfassungsgericht über einen Eilantrag die AGH-Wahl zu verschieben, bis auch über die komplette Wiederholung der Bundestagswahl entschieden wurde.

Update 31.01.23: Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am heutigen Dienstag seine dringend erwartete Eilentscheidung zur Berliner Abgeordnetenhaus-Wahl am 12. Februar. Darüber informierte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Montag auf seiner Internetseite. Vom Ausgang hängt ab, ob die Wahl wie geplant in knapp zwei Wochen komplett wiederholt werden kann - oder der Termin verschoben werden muss. Grund ist ein Eilantrag, mit dem Eilantrag wollen die Klägerinnen und Kläger erreichen, dass die Wiederholungswahl so lange nicht stattfinden darf, bis Karlsruhe abschließend im Hauptverfahren entschieden hat, in dem es um die komplette Wiederholung auch der Bundestagswahl geht.

Ein Träumle, was machen die Birnen mit ihren eingegangenen Briefwahl-Wahlscheinen, wenn die AGH-Wahl heute verschoben wird? Alternative ist man verschiebt heute nicht und zieht die AGH-Wahl durch, kann aber die derzeit 431 Bundestagswahlbezirke, wo neu gewählt werden muss, nicht abhandeln, da offen ist, ob in allen ca. 2000 Wahlbezirken neu gewählt werden muss.

Die dritte Variante: Man lässt das Chaos laufen und sagt später den vielleicht in den Bundestag neu eingezogenen oder rausgeflogenen: Ätsch verarscht, Kommando zurück wir wählen alles im ..... nochmal neu. Ich bin gespannt, ab 9:30 Uhr wissen wir es...

09:30 Uhr: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Eilantrag gegen die Wiederholung der Berlin-Wahl abgelehnt. Das bedeutet, sie kann am 12. Februar stattfinden. Das nächste Debakel bahnt sich an, nun wird also AGH komplett und Bundestag in 431 von ca. 2000 Wahlbezirken neu gewählt.

Tichys Einblick, der über die Hintergründe des Eilantrages besser informiert war wie ich, feiert diese Entscheidung. Tichy schreibt, dass der Eilantrag von rund 30 SPD, FDP, Grünen und Linkenabgeordneten, die nun um ihre Diäten bangen eingereicht wurde...

PS.:Dieter Knoflach wies mich darauf hin:

@invalidenturm 431 von insgesamt 2257 Berliner Wahlbezirken. Keine Wahlkreise, wie Sie fälschlicherweise behaupteten .... Ich habe es mal ungeprüft korrigiert...

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