Leute, ich bearbeite nicht 2x den Text, um dann nach der Überschrift nichts zu sehen. Der Editor spinnt und alle die es interessiert können den Beitrag auf Invalidenturm lesen.
https://invalidenturm.eu/2021/03/breaking-newswollt-ihr-den-totalen-lockdown/
So. Ich liefere nun nochmal nach:
Schenk uns bitte ein Like auf Facebook! #meinungsfreiheit #pressefreiheit
Danke!
Da tagen sie nun mal wieder nächtelang und es ist durchgesickert…
Diese undankbaren demonstrierenden Affen müssen bestraft werden, lasst uns die letzten Treffpunkte, nämlich die Supermärkte zusperren! Also zu ab 1.4. bis zum 6.4. – Hunger macht gefügig. Die anwesenden MP mit Mutti sollen an dieser Stelle Beifall gespendet haben. Familienosterzusammenrottungen dulden wir ebenfalls nicht, am besten Ausgangssperre für das ignorante undankbare Pack! Ja, Ausgangssperre ganztägig soll ein ÄÄÄÄ tippender Candi-Crush Spieler glückseelig gemurmelt haben. Diese Mallorca Flüchtlinge müssen wir ebenfalls bestrafen, das geht gar nicht, dass sich jemand unseren durchdachten unbegründbaren Maßnahmen entzieht…
Jaa, 2 Wochen Quarantäne bei Wasser und Brot nach dem Urlaub werden es schon richten…
Tja und wenn sie nicht gestorben sind, tagen sie auch jetzt noch in ihrem demokratisch nicht legitimierten Gremium (schrieb ich des nächtens gegen 2:00 Uhr) um das große österliche Lockdown-Paket zu schnüren…
Und nu hammses 3:30 Uhr ausgebrütet es gilt die „Erweiterte Ruhezeit zu Ostern“:
Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre 3 Landesverordnungen mit Wirkung ab 29. März 2021 entsprechend anpassen und bis zum 18. April 2021 verlängern.
2. Angesichts der exponentiell steigenden Infektionsdynamik muss die im letzten Beschluss vereinbarte Notbremse für alle inzidenzabhängigen Öffnungsschritte („Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).“) konsequent umgesetzt werden.
Für die vereinbarten Öffnungsschritte wurde als Voraussetzung vereinbart, dass in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erreicht wird. Zusätzliche Öffnungen bei exponentiellem Wachstum der Neuinfektionszahlen
scheiden also auch unterhalb dieser Inzidenzschwelle aus.
3. Angesichts des deutlich exponentiellen Wachstums muss darüber hinaus durch zusätzliche Maßnahmen dafür Sorge getragen werden, dass die Neuinfektionszahlen wieder verlässlich sinken. Deshalb werden in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 weitergehende Schritte umgesetzt. Dies kann insbesondere sein:
a. Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten PKW, soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören;
b. weitergehende Verpflichtungen, in Bereichen, in denen die Einhaltung von Abstandsregeln und konsequente Maskentragung erschwert sind, tagesaktuelle Schnelltests zur Voraussetzung zu machen.
c. Ausgangsbeschränkungen;
d. verschärfte Kontaktbeschränkungen.
4. Angesichts der ernsten Infektionsdynamik wollen Bund und Länder die Ostertage nutzen, um durch eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das exponentielle Wachstum der 3. Welle zu durchbrechen. Deshalb sollen der 1.April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) 2021 zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert werden und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April verbunden werden („Erweiterte Ruhezeit zu Ostern“). Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip WirBleibenZuHause. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt. Soweit Außengastronomie geöffnet ist, wird diese während der fünf Tage geschlossen. Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet. Der Bund wird dazu einen Vorschlag zur rechtlichen Umsetzung einschließlich der Begründung vorlegen. Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen, mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen. Soweit in den kommenden Tagen die Kriterien für einen Öffnungsschritt nach dem MPK Beschluss vom 3. März 2021 erfüllt werden, erfolgt dessen Umsetzung ab dem 6.April 2021. Impf- und Testzentren bleiben geöffnet. Bürgerinnen und Bürger werden ermutigt, die kostenlosen Testangebote zu nutzen.
5. Nach Ostern wird umfangreiches Testen für die Bekämpfung der Pandemie noch mehr eine entscheidenden Rolle spielen. Seit dem 8. März 2021 übernimmt der Bund die Kosten für mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche (Bürgertest). Es ist den Ländern und Kommunen seitdem sehr schnell gelungen,
flächendeckend und in Kooperation mit vielen unterschiedlichen Partnern vor Ort (u.a. kommunale Testzentren, Ärzte, Apotheker, Einzelhändler, Hilfsorganisationen, uvm.) eine entsprechende Infrastruktur für dieses Testangebot aufzubauen. Die eingesetzte Taskforce Testlogistik hat sichergestellt, dass alle Länder für die Monate März und April durch bereits getätigte und noch laufende Beschaffungen ausreichend mit Schnell- und Selbsttests versorgt sind.
Die Taskforce Testlogistik wird weiterhin mit den Herstellern dafür Sorge tragen, dass auch nach Ostern ausreichend Schnelltests zur Umsetzung der Teststrategie zur Verfügung stehen…
2021-03-22-mpk-data.pdf (bundesregierung.de)
Ja, nach der Phase des ewigen Wellenbrecher-Lockdowns nun die Phase der heiligen Osterruhe, danach wünsche ich allen ein fröhliches Zuckerfest, bis wir zu Pfingsten in den nächsten Ruhezustand übergehen.
Wir sind in der 3. Welle. Die Lage ist ernst. Um eine Phase der Osterruhe zu entwickeln, sollen Gründonnerstag und Ostersamstag Ruhetage mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen werden. Es gilt dann an 5 Ostertagen das Prinzip #WirBleibenZuHause – Kanzlerin #Merkel nach der #MPK.
Mittwoch, nun wird es komplett lächerlich: Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat nach massiver Kritik entschieden, den Bund-Länder-Entscheid zur Osterruhe zu stoppen. Die Idee sei mit bester Absicht entworfen worden, sagte Merkel heute in Berlin. Zu viele Fragen von der Lohnfortzahlung bis zur Lage in Geschäften und Betrieben konnten in der Kürze der Zeit aber nicht gelöst werden. Merkel betonte: "Dieser Fehler ist einzig und allein mein Fehler." Qua Amt trage sie als Bundeskanzlerin die letzte Verantwortung. Für den Fehler bitte sie alle Bürgerinnen und Bürger um Verzeihung, er habe zu zusätzlicher Verunsicherung geführt. Das bedauere sie zutiefst.
Die Einstufung von Gründonnerstag und Karsamstag als arbeitsfreie "Ruhetage" ist also passé. Die Bundesregierung hatte zudem keine konkrete Ansage gemacht, wie diese Ruhetage arbeitsrechtlich geregelt werden sollen, sondern überließ die rechtliche Ausarbeitung den Ländern.
Die im Bundestag heute für 13 Uhr geplante Regierungsbefragung mit der Kanzlerin fand wie vorgesehen statt. Merkel wiederholte ihr Statement vor den Abgeordneten. Der FDP-Partei- und Fraktionschef Christian Lindner forderte sie auf, die Vertrauensfrage zu stellen. Auch der Linken-Fraktionschef Bartsch und der AfD-Abgeordnete Curio sprachen sich dafür aus. Die Kanzlerin entgegnete, sie habe ihrer Erklärung nichts hinzuzufügen...