Und wo bleibt da der Aufschrei der "Datenschützer"?

Die EU-Kommission ist ab 2021 dazu verpflichtet, den realen Kraftstoffverbrauch für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge zu überwachen. Autohersteller müssen dann die tatsächlichen Verbrauchsdaten jedes einzelnen Fahrzeugs erfassen und an die Kommission übermitteln. Für die Hersteller wächst dadurch der Druck, Autos zu bauen, die nicht nur auf dem Papier, sondern auch auf der Straße sparsam sind.

Die Regelung ist Teil des neuen Abgastests WLTP. Die Kommission soll dadurch sicherstellen, dass die vom Hersteller angegebenen Verbrauchswerte nicht mehr so stark vom tatsächlichen Kraftstoffverbrauch abweichen wie bisher. Laut einer Studie des International Council on Clean Transportation (ICCT) lag der reale Kraftstoffverbrauch neuer Pkw zuletzt durchschnittlich um 39 Prozent über dem von den Fahrzeugherstellern angegebenen Testverbrauch.

Voraussetzung für die Datenübermittlung des Herstellers ist ein sogenanntes On-Board Fuel Consumption Meter, kurz OBFCM. Die Software zeichnet den Kraftstoffverbrauch des Fahrzeugs ebenso auf wie den Energieverbrauch von Elektroautos oder Plug-in-Hybriden. Mit dem OBFCM müssen ab dem 1. Januar 2020 daher alle Pkw und leichten Nutzfahrzeuge mit neuer Typengenehmigung ausgerüstet sein. Dies wird beispielsweise neue Modell-Generationen, aber auch Facelifts oder neue Motorisierungsvarianten betreffen. Ein Jahr später, 2021, müssen dann alle Fahrzeuge, die zum ersten Mal zugelassen werden, über ein OBFCM verfügen. Ab diesem Jahr beginnt auch die Übermittlung der Daten an die Kommission.

Hersteller müssen Daten ab 2021 übermitteln

Bereits heute verfügen viele moderne Autos über entsprechende Technologie. "Neu ist aber, dass die Hersteller ab 2021 verpflichtet sind, die Daten genau zu protokollieren und an die Kommission zu übermitteln", sagt Peter Mock vom ICCT. Bisher nutzten die Hersteller die Verbrauchsdaten lediglich für interne Zwecke.

Die großen Hersteller sind daher nach eigenen Angaben auf die Umstellung vorbereitet. "Im Vergleich zu den zertifizierten Normwerten kommt es im realen Fahrbetrieb regelmäßig zu Abweichungen", sagt ein Mercedes-Sprecher. Daher unterstütze man die neue Regelung und habe bereits Modelle mit OBFCM im Programm. Auch bei BMW treffe man derzeit entsprechende Vorbereitungen, ließ das Unternehmen mitteilen.

Unklar ist allerdings, wie der künftige Datentransfer technisch umgesetzt werden soll. "Das exakte Prozedere zur Übertragung, Auswertung und Nutzung der OBFCM-Daten ist noch nicht festgelegt worden", sagt ein Volkswagen-Sprecher. Derzeit werden verschiedene Optionen zur Datenübertragung diskutiert. Das ICCT sieht unterschiedliche Möglichkeiten. So könnten die Daten

jeweils bei der Hauptuntersuchung vom TÜV ausgelesen und an die Kommission übertragen werden,

bei Stichprobenkontrollen im Straßenverkehr ermittelt werden,

von zentral verwalteten Fahrzeugflotten, beispielsweise Autovermietungen, erhoben werden,

automatisiert, drahtlos und direkt vom Fahrzeug an die EU-Kommission übermittelt werden.

"Bei der automatisierten Übertragung liegt die Verantwortung beim Hersteller und das Fehlerrisiko durch die direkte Datenübertragung an die Kommission wäre minimiert", sagt Mock. Die Auslesung beim TÜV würde die Datenübertragung dagegen stark verzögern, da in einigen EU-Staaten die erste Hauptuntersuchung erst nach vier Jahren verpflichtend ist. Stichproben oder die Erhebung der Daten aus Fahrzeugflotten wären dagegen wenig repräsentativ. Welchen Weg die Kommission wählt, steht derzeit noch nicht fest.

Auch Autofahrer könnten in die Pflicht genommen werden

Auch ist noch offen, welche Zahlen die Kommission veröffentlichen wird. "Denkbar wäre, die Daten auf einzelne Fahrzeugmodelle herunterzubrechen", so Mock. Dann könne man den realen Verbrauch für jedes einzelne Modell angeben und Kunden Modelle direkt miteinander vergleichen. Wenig transparent wäre es hingegen, wenn die Kommission nur einen Durchschnittswert für die Verbrauchsdifferenz aller Fahrzeuge in ihren Berichten veröffentlichte.

Mit den neu erhobenen Daten könnten aber nicht nur die Hersteller in die Pflicht genommen, sondern auch die Autofahrer zum sparsamen Fahren gezwungen werden. Denkbar wäre laut der Experten beispielsweise die Einführung einer CO2-Verbrauchsbesteuerung. Fahrer, die besonders sparsam fahren, würden dann steuerlich entlastet, Fahrer die viel Kraftstoff verbrauchen, müssten hingegen mehr zahlen.

Bis es überhaupt soweit ist, dürfte es allerdings noch dauern, denn die Einführung der Regelung ist in EU-bürokratischer Langsamkeit geplant. Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass die EU-Kommission in der Erprobungsphase zwischen 2021 und 2026 jährlich einen Bericht darüber veröffentlicht, wie sich der Unterschied zwischen angegebenem und realem Kraftstoffverbrauch entwickelt. Ein konkretes Gesetz für die Hersteller, um diese Differenz zu minimieren, muss die Kommission dann spätestens bis 2030 einführen.

Quelle:https://www.spiegel.de/auto/aktuell/kraftstoffverbrauch-eu-muss-ab-2021-realen-spritverbrauch-von-autos-ueberwachen-a-1298476.html

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Tourix

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