Horror-Verfahren gegen Kärntnerin: Quarantänebruch ist für Corona-Diktatur fast wie Mord
Nachbar verstarb nach Infektion –
Bis zu drei Jahre Haft drohen –
Hartes Vorgehen gegen Quarantänebrecher..
Seit Corona ist es salonfähig geworden, rechtschaffenen Bürgern zu unterstellen, sie wären der wandelnde Sensenmann, wenn sie sich nicht an die absurden Gängelungen der Regierung halten. Ein besonders schlimmer Tabubruch ist es für die Corona-Fanatiker, seine behördliche Quarantäne zu missachten. Etwa, wenn die Decke auf den Kopf fällt oder der Kühlschrank leer ist. In Klagenfurt wird nun gegen eine Frau wegen “grob fahrlässiger Tötung” mittels Corona ermittelt.
Nachbar verstarb nach Infektion
Was sich wie ein kaum glaubwürdiger Science-Fiction-Film anhört, ist in Kärnten brutale Realität. Eine Dame soll sich nicht an Quarantäneauflagen gehalten haben. Kurz darauf erkrankte ein pensionierter Nachbar an Covid-19 und verstarb tragischerweise letztlich. Die epidemiologisch abenteuerliche These der Staatsanwaltschaft Klagenfurt: Bei einer möglichen flüchtigen Begegnung im Stiegenhaus könnte die Frau ihn angesteckt haben.
Sie muss nun klären, ob es einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Erkrankung der Frau und dem Ableben ihres Nachbarn gibt. Die Kärntnerin wurde im Dezember positiv getestet, im Jänner starb der Pensionist in ihrem Haus. Alleine die Annahme einer Kausalität mutet bedrohlich an: Denn der Mann könnte sich – am Höhepunkt der “vierten Welle” mit tausenden Testpositiven täglich – eigentlich überall infiziert haben.
Bis zu drei Jahre Haft drohen
Die beiden strafrechtlich relevanten Vorwürfe: Vorsätzliche Gemeingefährdung durch übertragbare Krankheiten (§178 StGB) und grob fahrlässige Tötung. In beiden Fällen droht bis zu drei Jahren Haft. Sprich: Im schlimmsten Fall – also bei einer unbedingten Strafe über 18 Monaten – könnte die angebliche “Corona-Sünderin” mit Schwerstverbrechern untergebracht werden. Derweilen kann sie noch auf das Resultat der angeordneten Obduktion hoffen. Womöglich haben die beiden ja nicht einmal denselben Virenstamm…
Hartes Vorgehen gegen Quarantänebrecher
Schon seit Anbeginn der sogenannten Pandemie geht die heimische Justiz mit unbeschreiblicher Härte gegen “Quarantänebrecher” vor. Dabei wurde teils sogar Untersuchungshaft gegen die vermeintlichen Übeltäter verhängt. Auch bei manchen Urteilen bleibt einem die Spucke weg. Ein Tiroler fasste vier Monate Haft aus, weil er mit positivem Test einen Friedhof besuchte. Ebenfalls in Tirol setzte es eine saftige Geldstrafe für einen zuvor unbescholtenen Bürger, der seinen stinkenden Biomüll in der Quarantänezeit nach draußen brachte.
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