(Michael van Laack) Einmal mehr ist von einer höheren Instanz das Verbot einer Querdenker-Demo bestätigt worden. Die Begründung des OVG Berlin-Brandenburg ist jedoch mehr als bedenklich und in gewisser Weise auch absurd.
„Die negativen Erfahrungen aus der jüngsten Vergangenheit mit dem zu erwartenden Teilnehmerkreis aus der ›Querdenker-Szene‹, in der allgemein dazu aufgerufen worden sei, sich zu Pfingsten nach Berlin zu begeben, rechtfertige die Annahme, dass gerade an den prominenten Orten der Stadt die notwendigen Hygienemaßnahmen nicht eingehalten würden“, heißt es in der Begründung des Urteils, mit dem zwei für dieses Wochenende geplante Demonstrationen unanfechtbar verboten wurden.
Negative Erfahrungen – ein neuer Verbotsstandard?
Nun, das wollen wir mal nicht hoffen mit Blick auf die Schützlinge der rot-rot-grünen Regierung. Denn die Erfahrungen mit der Antifa sind bekanntlich auch grundsätzlich negativ: Zahlreiche verletzte Polizisten, abgefackelte Autos, Barrikaden, Leuchtspurmunition und brennende Barrikaden.
Aber höchstwahrscheinlich muss sich der schon länger hier lebende Teil der Merkel-Jugend dennoch keine Sorgen machen, dass in Zukunft in Berlin oder an anderen Orten ihre Demos verboten werden. Denn es hat sich seit den 80er-Jahren so etwas wie ein Gewohnheitsrecht eingebürgert. Wenn die Antifa demonstriert, dann geht halt mal etwas kaputt, ganz gleich ob Fahrzeuge, Polizeihelme oder die Köpfe darunter. Das ist eben nun mal so. Also dürfen die das auch weiterhin so machen. Basta!
Kollektivschuld
Bei den Querdenker-Demos ist das selbstverständlich anders. Die sind zum einen gegen die unfehlbare Corona-Politik der Bundesregierung gerichtet, zum anderen sind die doch alle gleich, diese Querdenker. Denn während bei der Antifa nur einzelne Straftaten begangen werden, tritt hier ein Kollektiv von Gesundheitsbösewichten an, die Deutschland mit dem Virus durchseuchen wollen.
Und deshalb gilt: „Wir wissen, dass bei der nächsten Demo auch wieder keine Abstände eingehalten und Masken getragen werden.“ Und so verbieten sie – das Recht auf Demonstrationsfreiheit missachtend – eine Demonstration, von der sie tatsächlich aber nicht wissen, wie sie verlaufen wird. Einfach so aus dem Bauch heraus. Kollektivschuld: Alle Querdenker…
Zweierlei Maß
Eine Frage bleibt noch: Wir wird man das zukünftig in Berlin mit Anti-Israel-Demos handhaben? Werden solche Veranstaltungen auch mit der Begründung „negative Erfahrung“ verboten, weil da ganz gewiss wieder „Kindermörder Israel“ und „Scheiß Jude“ gebrüllt wird?
„Allah sei mit mir!“, wird sich jetzt manch deutscher Richter denken. Wir können doch in einem freien und bunten Land wie der Bundesrepublik nicht alle Palästinenser oder gar alle Muslime über einen Kamm scheren. Das können wir nur mit den Allmans machen. Von denen müssen wir nicht befürchten, irgendwann einmal die Kehle aufgeschnitten oder eine Bombe unter unser Auto gelegt zu bekommen. Ganz abgesehen von den deutschen Leitmedien, die uns in einem solchen Fall ruckzuck aus Amt und Würden schreiben könnten. Nein, Nein – ein bisschen Antisemitismus von der richtigen Seite muss unsere Demokratie schon aushalten!