Während eine Frau verurteilt wird, bleiben die wahren politischen Verantwortlichen außen vor
Von reitschuster.de
In Österreich wurde eine Frau für den Tod ihres Nachbarn verantwortlich gemacht, weil sie gegen die Corona-Quarantäne verstieß und ihn angeblich angesteckt haben soll. Die Folge? Vier Monate Bewährungsstrafe und eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen – die nur deshalb mit 800 Euro so gering ausfällt, weil die Verurteilte kaum etwas verdient. Doch die Frage, die sich aufdrängt: Ist dieses Urteil wirklich gerecht – oder vielmehr Ausdruck einer überzogenen Schuldzuweisung, die eher politisch als medizinisch motiviert ist?
In einer Zeit, in der Fachleute zunehmend die Sinnhaftigkeit der Quarantäne in Frage stellen, wirkt dieses Urteil wie ein Versuch, einen Präzedenzfall zu schaffen. Die Quarantäne selbst, einst als das Mittel zur Eindämmung des Corona-Virus verkauft, steht heute mehr denn je im Fokus der Kritik. Ihre Wirksamkeit wurde von namhaften Experten massiv infrage gestellt – und doch werden Menschen weiterhin für Verstöße zur Rechenschaft gezogen, so als wolle man mit aller Macht ein Beispiel statuieren.
Die Fakten des Falles klingen zunächst eindeutig: Die Frau, 54 Jahre alt, missachtete die Quarantäne, verließ ihre Wohnung, und ein krebskranker Nachbar erkrankte nach einer Begegnung mit ihr schwer an Covid-19 – er starb an einer Lungenentzündung. Ein Gutachten – basierend auf einer Gen-Analyse – soll bewiesen haben, dass das Virus, welches den Nachbarn tötete, „annähernd zu 100 Prozent“ mit dem Virus der Angeklagten übereinstimmte. Dies sei, so der Gutachter, ein seltenes Phänomen, da Coronaviren sich ständig verändern.
Klingt wasserdicht, oder? Aber werfen wir einen genaueren Blick auf die Mechanismen dieses Prozesses. Was hier als „eindeutiger“ Beweis verkauft wird, stützt sich auf eine Methode, die alles andere als unfehlbar ist. Gen-Analysen mögen deckungsgleiche Virusvarianten nachweisen, aber ist das wirklich der „rauchende Colt“ in der Beweisführung? Die Unsicherheit und die Unzuverlässigkeit solcher Methoden sollte zu denken geben. Zumal Corona-Infektionen in einem sozialen Umfeld – gerade in einem Mehrparteienhaus – nicht durch eine einzige Person übertragen werden müssen.
Moralisch fragwürdig: Ist die Frau der Sündenbock?
Was hier passiert, ist jedoch nicht nur ein juristischer Fall. Es geht um weit mehr. Die Verurteilung dieser Frau wirft die grundlegende Frage auf, ob wir in einer Gesellschaft leben wollen, in der Einzelpersonen für das „pandemische“ Verhalten ganzer Bevölkerungen haftbar gemacht werden. Die Richterin selbst bemerkte in ihrer Urteilsbegründung, dass „so etwas wahrscheinlich hundertfach passiert ist“. Hundertfach.
Man stelle sich vor: Hunderte ähnliche Fälle – Menschen, die durch soziale Interaktionen erkrankt sind, in einer angeblichen „Pandemie“, die nicht in der Hand Einzelner liegt. Doch in diesem Fall wurde die Frau zum Sündenbock für die komplexe Dynamik einer Virusübertragung gemacht. Sie hatte „das Pech“, dass ein Sachverständiger mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ die Infektion auf sie zurückführte. Pech – das war das entscheidende Argument der Richterin. Pech, weil hier das Schicksal einer Frau an den Launen eines Gutachtens hing. Ist das noch Gerechtigkeit?
Gefährlicher Präzedenzfall?
Dieses Urteil öffnet eine gefährliche Tür: Könnte nun jeder, der in Zukunft eine Infektion weitergibt, für den Tod anderer verantwortlich gemacht werden? Wer sich in den vergangenen Jahren infiziert hat, könnte unter diesem Maßstab plötzlich für Dinge zur Verantwortung gezogen werden, die er nie beeinflussen konnte. Das Urteil ist nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern legt auch die Basis für eine Hexenjagd auf alle, die in der Corona-Zeit „gegen Regeln verstoßen“ haben – die sich im Nachhinein teilweise als geradezu absurd entlarvt haben.
Die Verurteilung der Frau als „grob fahrlässige Totschlägerin“ ignoriert zudem die vielen anderen Faktoren, die bei einer Corona-Infektion eine Rolle spielen. Die krebskranke Vorgeschichte des Verstorbenen und die generelle Belastung des Gesundheitssystems zu jener Zeit sind nur zwei davon. Aber der Fokus lag auf der Quarantänebrecherin – und nicht auf den Umständen, die diesen tragischen Tod noch wahrscheinlicher machten.
Wo bleibt die Eigenverantwortung?
Das Urteil wirft auch eine weitere moralische Frage auf: Warum werden nicht diejenigen zur Verantwortung gezogen, die mit völlig überzogenen Maßnahmen wie etwa den Schulschließungen für massives psychisches Leid bei Kindern und Jugendlichen verantwortlich sind? Die mit der staatlichen Nötigung zur Impfung und Lügen, diese sei nebenwirkungsfrei, zahlreichen Menschen gewaltiges Leid zugefügt haben? Ebenso wie mit dem Schüren von Angst und Panik. All diese journalistischen und politischen Täter kommen bis heute straffrei davon – aber eine Frau wird verurteilt, weil sie ihren Nachbarn angesteckt haben soll. Das klingt wie ein übler Scherz.
Wo bleibt die Eigenverantwortung? Der verstorbene Nachbar war schwer krank – sollte man nicht erwarten, dass gerade in dieser Situation besonders auf Hygiene- und Abstandsmaßnahmen geachtet wird? Kann es sein, dass hier eine ganze Kette von Versäumnissen und Missverständnissen zu diesem tragischen Ausgang geführt hat? Anstatt die Frau zu verurteilen, hätte vielleicht die Frage gestellt werden sollen, wie man in einem solchen Wohnumfeld generell mit Hochrisikopatienten umgeht.
Wohin führt uns diese Schuldzuschreibung?
Wollen wir wirklich eine Gesellschaft schaffen, in der Einzelpersonen für den Verlauf einer globalen „Pandemie“ verantwortlich gemacht werden, die politisch Verantwortlichen und ihre Claqueure in den Medien aber ungeschoren davon kommen? Die schiere Willkür dieses Urteils zeigt, wie problematisch es ist, komplexe Situationen auf einfache Schuldzuweisungen zu reduzieren. Ein Urteil wie dieses könnte in Zukunft zu weiteren Verurteilungen führen, bei denen Menschen für Dinge haften, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen.
Vier Monate auf Bewährung. Man könnte argumentieren, dass dies eine milde Strafe ist. Aber der eigentliche Preis dieses Urteils ist viel höher: Es legt den Grundstein für ein Gesellschaftsmodell, das den Einzelnen zu einem Sündenbock für gesellschaftliche Probleme macht.
Dieses Urteil in Klagenfurt ist weniger ein Zeichen von Gerechtigkeit, sondern vielmehr Ausdruck der Panik und der Verzweiflung, mit der manche Verantwortliche versuchen, das Narrativ einer „Pandemie“ aufrecht zu erhalten und die eigene Verantwortung zu umgehen. Denn statt die Corona-Zeit aufzuarbeiten und die damals verantwortlichen Politiker zur Rechenschaft zu ziehen, wird eine Frau in den Fokus gerückt – und das System wäscht seine Hände in Unschuld.