Antrag an das Parlament der jetzigen 20. Legislaturperiode in der Drucksache 20/35 mit dem Titel:Energiewende rückgängig machen – Wirtschaft und private Haushalte Entlasten.https://dserver.bundestag.de/btd/20/000/2000035.pdf
Ausschnitt:
unter Punkt 4 bis 7
4. insbesondere sicherzustellen, dass alle Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus sogenannten „erneuerbaren“ Energieträgern verpflichtet werden, jederzeit lieferbereit für Elektrizität mit der erforderlichen Spannung und Frequenz zu sein. Dies kann durch ggf. durch Vorab-Verträge mit anderen Versorgern oder andere geeignete Maßnahmen ersatzweise dargestellt werden. Die Kosten dafür hat der Betreiber zu tragen, ferner..
5.sicherzustellen, dass alle Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus sogenannten erneuerbaren Energien, die neu oder erneut in Betrieb genommen werden, wie jede andere Industrieanlage in Deutschland eingestuft und behandelt werden und auf keinen Fall eine Bevorzugung oder Begünstigung bei der Betriebsgenehmigung erhalten,
6. sicherzustellen, dass Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus sogenannten erneuerbaren Energien nur neu oder erneut in Betrieb genommen werden dürfen, wenn für die Stabilität der Elektrizitätsversorgung das „n-1“-Kriterium erfüllt ist,
7. sicherzustellen, dass alle Betreiber von neu oder erneut in Betrieb genommenen Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus sogenannten erneuerbaren Energien verpflichtet werden, jederzeit lieferbereit für Elektrizität mit der erforderlichen Spannung und Frequenz zu sein, wobei dies ggf. durch Vorab-Verträge mit anderen Versorgern oder andere geeignete Maßnahmen ersatzweise dargestellt werden kann und die Kosten dafür der Betreiber zu tragen hat,
Völlig klar,dass die Systemparteien diesen Antrag abgelehnt haben.