Zurück auf null: Warum das neu in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz ein Angriff auf alles ist, was sich Frauen über Jahrhunderte erkämpft haben

Anscheinend ein Gesetz für notgeile Männer, die auch einmal in die Frauensauna gehen wollen!

Seit dem 1. November gilt das Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland. Die große gesellschaftliche Gegenwehr bleibt aus. Das liegt vor allem daran, dass kaum jemanden klar ist, was dieses Gesetz vor allem für Frauen bedeutet. Wer sich nicht durch kritische Medien informiert, muss glauben, was einem von der Politik erzählt wird. Und da ist das Narrativ eindeutig: Für die Mehrheit ändert sich nichts. Niemandem wird etwas weggenommen.

Dabei ist das Gegenteil der Fall. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wird Geschlecht zum Gefühl. Die Frau als biologische Kategorie wird rechtlich abgeschafft. Bedeutet: Biologisch determinierte Diskriminierungen und Gefahren für Frauen können nicht mehr geltend gemacht werden, ohne Männer, die sich „als Frau fühlen“ mitzudenken. Das hat mannigfaltige Konsequenzen für Frauenräume aller Art.

Oder anders gesagt: Unsere Schutzräume sind nicht mehr länger exklusiv uns Frauen vorbehalten. Toiletten, Frauensport, Umkleidekabinen, Frauenhäuser und Frauengefängnisse. Die Liste ist lang. Ab sofort kann sich jeder als Frau fühlen und Zugang zu diesen Räumen erhalten. Ein männlicher Triebtäter kann mit Frauen im selben Gefängnis untergebracht werden und wer im Fitnessstudio oder in der Sauna keinen Zugang zu den Frauenumkleidekabinen erhält, der klagt halt. Zudem kann die Entscheidung für ein Geschlecht jedes Jahr revidiert werden.

Das Selbstbestimmungsgesetz hat des Weiteren Einfluss auf geschlechtsbasierte Statistiken. Männliche Sexualstraftäter oder Pädophile, die sich als Frau haben umtragen lassen, werden auch als Frauen in der Statistik geführt. Das verfälscht die Datenlage und kann zu falschen politischen Schlüssen führen.

Eltern können darüber hinaus das Geschlecht ihres Kindes ab der Geburt frei wählen. Wer sein Mädchen als Jungen eintragen lassen will oder umgekehrt, kann dies tun. Das Kind kann nichts dagegen tun.

Umgekehrt verhält es sich ab dem 14. Lebensjahr. Wenn ein Kind in diesem Alter entscheidet, im falschen Körper zu stecken, darf es dieses gesetzlich per Sprechakt ändern. Sollten die Eltern des Kindes damit nicht einverstanden sein, droht die staatliche Einmischung in Form von Jugendamt und Familiengericht. Ein veränderter Geschlechtseintrag führt nicht automatisch zu sogenannten „geschlechtsangleichenden“ Maßnahmen, ist aber oft genug die Vorstufe zu Pubertätsblockern, Hormonspritzen und OPs mit gravierenden Folgen für die Gesundheit und Psyche des Kindes.

Es ist jedoch nicht nur ein Anschlag auf Familien-, Kinder- und Frauenrechte. Es ist vor allem ein Anschlag auf die Realität, die Wahrheit, der hier in ein Gesetz gegossen wurde. So sieht das Selbstbestimmungsgesetz ab sofort ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro für diejenigen vor, die es wagen, einen Mann, der sich hat umtragen lassen, als Mann zu bezeichnen. Selbst Presseorgane werden nicht mehr in der Lage sein, die Realität so abzubilden, wie sie ist. Das ist letztlich nichts anderes als staatliches Gaslighting. Menschen wird per Strafzahlung verboten, zu sagen, was sie mit eigenen Augen sehen und hören. Das ist Orwell in Reinkultur und geht weit über die Vorstellungskraft der meisten Bürger, die dieses Gesetz bis dato für ein harmloses Entgegenkommen gegenüber einer vermeintlich marginalisiertes Minderheit halten, hinaus.

Aber Männer sind keine Minderheit. Auch nicht, wenn sie Rock tragen. Eine Kastration macht aus einem Mann keine Frau. Genauso wenig wie ein Eintrag beim Standesamt. Dieses Gesetz ist nicht nur ein fundamentaler Angriff auf alles, was sich Frauen über Jahrhunderte erkämpft haben, es ist vor allem auch ein Angriff auf den gesunden Menschenverstand, gegen den sich jeder normal denkende, freiheitsliebende Bürger wehren sollte.

Quelle: Weltwoche

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Claudia56

Claudia56 bewertete diesen Eintrag 04.11.2024 22:15:15

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