Wolfshybriden als Haustier halten? Bitte nicht!

© Wild Spirit Wolf Sanctuary/ flickr

Von Anmut, Schönheit und Wildheit der Tiere fasziniert, interessieren sich immer mehr Tierhalter*innen für sogenannte Wolfshybriden, also Mischlinge aus Wolf und Hund. Doch die Haltung der Tiere ist teilweise illegal und auch im Hinblick auf jene, die hierzulande legal gehalten werden dürfen, extrem anspruchsvoll. Selbst besonders erfahrene Hundehalter*innen können eine tiergerechte Haltung kaum leisten. Weil leidende Tiere oftmals die Folge sind, ist aus Tierschutzsicht von ihrer Haltung abzuraten.

Was sind Wolfshybriden?

Bei Wolfshybriden handelt es sich um Kreuzungen aus Wolf und Hund.

Jene der ersten Generation werden als F1-Wolfshybriden bezeichnet. Das F steht dabei für die Zuchtgeneration (im wörtlichen Sinne: Filial- bzw. Folgegeneration). Je größer die Zahl hinter dem ‚F‘, desto weiter ist das Tiere von seinem Wolfsvorfahren entfernt. Im Falle von F1 handelt es sich also um die erste Generation der Kreuzung zwischen einem Wolf und einem Hund, bei der entsprechend jedes Elternteil zur Hälfte am genetischen Code der Nachkommen beteiligt ist. Bei der zweiten Generation (F2-Wolfshybriden) ist ein Großelternteil ein reinrassiger Wolf gewesen usw. Mit jeder nachfolgenden Generation (F3, F4, usw.) wird der Anteil an Wolfsgenen entsprechend geringer. Erst ab der fünften Generation (F5) werden Wolfshybriden als Hunde eingestuft.

Dem Wolf zum Verwechseln ähnlich: Erscheinungsbild und Charakter von Wolfshybriden

In der Theorie scheint die Trennung nach Filialgenerationen einfach, doch aufgrund der Einzucht von Wolfsgenen können auch Wolfshybriden später Generationen optisch stark ihren wilden Vorfahren ähneln und für Laien oftmals kaum von diesen zu unterscheiden sein.

Auch in ihrem Verhalten sind die Tiere dem Wolf oft ähnlich. Als Wildtier meidet der Wolf von Natur aus die Nähe zum Menschen. Er ist scheu, ängstlich und misstrauisch gegenüber Geräuschen und Menschen. Während Hunde durch Jahrtausende lange Domestizierung an die Bedürfnisse des Menschen angepasst wurden, um diese angeborenen Wesenszüge abzubauen und zum „besten Freund des Menschen“ werden zu können, kann man bei Wolfshybriden ein Stück weit von einer evolutionären Rückentwicklung sprechen: Wie der Wolf können sie, abhängig von der Generation, von Natur aus eine gewisse Scheu gegenüber Fremden und Fremdem zeigen.

Gleichzeitig sind Wölfe ausgesprochen soziale Rudeltiere, die in kleinen Familienverbänden zusammenleben. Auch Wolfshybriden haben ein besonders soziales Wesen, benötigen umfangreichen Kontakt mit Artgenossen. Als Mischung zwischen Wolf und Hund bedienen Wolfshybriden eigene Verhaltensmuster und eine Körpersprache, die in vielen Situationen schlechter einschätzbar und deshalb auch unberechenbar ist. Wie ihre wilden Vorfahren, die auf der Suche nach Beute enorm große Reviere von bis zu 350km2 durchstreifen, benötigen auch Wolfshybriden extrem viel Auslauf, um nicht verhaltensauffällig zu werden.

© Peet B. Shelley/ flickr

Darf ich Wolfshybriden in Deutschland halten?

Wolfshybriden in den Generationen F1-F4 unterliegen demselben Schutzstatus wie Wölfe und dürfen deshalb in Deutschland nicht gehalten werden.

Dies ergibt sich aus der Verordnung (EG) Nr. 1497/2003 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels. Unter Punkt 10 der Erläuterungen zur Auslegung der Anhänge heißt es dort:

„Hybride Tiere, bei denen in den vier vorhergehenden Generationen in direkter Linie ein oder mehrere Exemplare einer Art der Anhänge A oder B vorkommen, fallen wie reine Arten unter die Verordnung, auch wenn die betreffende Hybridart nicht ausdrücklich in den Anhängen aufgeführt ist.“

Der Wolf seinerseits wird seit 1977 im Anhang II des Washingtoner Artenschutzabkommen (Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen) geführt und gehört damit zu den streng zu schützenden Tierarten. Das absichtliche Stören, Fangen oder Töten sowie weitere Beeinträchtigungen von Wölfen ist verboten. Die Umsetzung seine Schutzstatus wird auf europäischer Ebene durch die Berner Konvention (Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume) geregelt. Darin verpflichten sich die Vertragspartner, dem Wolf und seinem Lebensraum vollen Schutz zu gewähren.

Wer also einen Wolf oder Wolfshybriden der ersten bis vierten Generation in Deutschland halten oder züchten will, macht sich ohne entsprechende behördliche Genehmigung strafbar. Um eine solche zu erhalten, muss man nicht nur belegen können, woher die Hybriden kommen, sondern auch die Eignung zur Haltung vorweisen. Dazu gehört ein Nachweis über Fachwissen genauso wie über die Unterbringungsmöglichkeiten. Und das heißt mindestens: ein großes Gehege mit hohen Zäunen und im Boden versenkten Gittern.

Erst ab der fünften Generation ist eine Haltung der Mischlingstiere als Hunde erlaubt.

Die tiergerechte Haltung von Wolfshybriden: Für die meisten Menschen kaum machbar

Wolfshybriden der Generationen F5 und nachfolgende entsprechend ihrer Bedürfnisse zu halten, erfordert von den Besitzer*innen umfassende fachliche Kenntnisse sowie einen enormen zeitlichen Aufwand.

So leiden diese bedingt durch ihr überaus soziales Wesen schnell unter massiver Trennungsangst und sind nicht selten unfähig, alleine zu bleiben. Je wolfsähnlicher ein Hybrid ist, desto stärker ist diese Eigenschaft und seine Anhänglichkeit im Familienverbund ausgeprägt. Hinzu kommt, dass Wolfshybriden, ihren natürlichen Bedürfnissen folgend, gerne buddeln und kauen. Das resultiert nicht selten darin, dass sie Gehege, die ihren Radius begrenzen sollen, zerstören. Nur mit speziellen Zäunen lassen sich derartige Ausbrüche unterbinden.

Gleichzeitig benötigen die Tiere, bedingt durch ihre naturgegebene Scheu, Schreckhaftigkeit und Vorsicht aber auch ausreichende Rückzugsmöglichkeiten. Sind diese nicht vorhanden, können sich die Tiere schnell in die Enge getrieben fühlen und zur Flucht neigen. Fehlt eine Fluchtmöglichkeit, sind sie bereit, sich zur Wehr zu setzen und dabei auch zu beißen. Insbesondere auf Fremdes und Fremde reagieren die Tiere sehr skeptisch.

Kenntnisse der „normalen“ Hundesprache helfen für das Verständnis der Kommunikation eines Wolfshybriden manchmal nicht weiter. In vielen Situationen sind Verhalten und Körpersprache der Tiere schlecht einschätzbar, was unter Umständen zu gefährlichen Situationen führen kann.

Hinzu kommt, dass Tiere, die inmitten der menschliche Zivilisation leben müssen, einer extremen Reizüberflutung ausgesetzt sind, die ihren natürlichen Grundbedürfnissen in keiner Weise gerecht wird. Nicht selten stehen diese Tiere dann unter Dauerstress, der zu unkalkulierbaren Reaktionen wie verwirrte Ängstlichkeit, panischem Meideverhalten oder schlimmstenfalls gefährlichen Aggressionen gegenüber Menschen aber auch Haushunden führen kann.

Fazit: Kann ich Wolfshybriden in privater Haltung ein tiergerechtes Leben bieten? Nein!

Wer mit dem Gedanken, spielt sich einen legalen Wolfshybriden anzuschaffen, sollte zunächst seine eigene Motivation hinterfragen. Zu viele Menschen möchten diese Tiere ausschließlich aufgrund ihres Aussehens und der Faszination durch Eigenschaften wie Stärke, „roher“ Natur und Wildheit – die die Tiere vermeintlich verkörpern – halten. Die Bedürfnisse der Tiere werden dann aber meist nicht ausreichend berücksichtigt, was zu Verhaltensauffälligkeiten bei den Tieren und, damit verbunden, zu gravierenden Problemen im Zusammenleben führen kann.

Auch Einzel- und Wohnungshaltungen von Wolfshybriden sind nicht tiergerecht. Eine sehr gute Sozialisierung ist dringend erforderlich, da die Tiere viel intensiver auf Menschen und alle möglichen Umweltreize geprägt werden müssen, was deutlich mehr Zeit und Aufwand erfordert als bei normalen Hunden. Die Arbeit und vor allem das Zusammenleben mit diesen Tieren ist für die Halter*innen eine enorme Herausforderung und selbst lange Erfahrung mit verschiedenen Hunderassen reicht in den meisten Fällen nicht aus.

Die Welttierschutzgesellschaft vertritt deshalb die Ansicht, dass Wolfshybriden in Privathaltung in der Regel nicht tiergerecht versorgt werden können. Selbst die beiden anerkannten Rassen Tschechoslowakischer Wolfhund und Saarlooswolfhund haben extrem hohe Bedürfnisse und Anforderungen, die mit anderen Rassen keinesfalls vergleichbar und für die wenigsten Tierhalter*innen leistbar sind. Im Interesse der Tiere sollte auf die Haltung von Wolfshybriden – ganz gleich welcher Generation – verzichtet werden. Nur in den seltensten Fällen ist die Haltung durch hoch spezialisierte Hände aus Tierschutzsicht vertretbar.

Den ganzen Beitrag und weitere Blogs zu Tierschutzthemen lest Ihr unter: www.welttierschutz.org

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