Mehrheitswahlrecht: Was ist das eigentlich, und brauchen wir es in Österreich?

Im Zuge ihrer Programmreform hat sich die ÖVP nun also für ein Mehrheitswahlrecht ausgesprochen - und die SPÖ zeigt sich tatsächlich gesprächsbereit. Aus der Perspektive beider Parteien erscheint dies wenig verwunderlich, haben sie doch weiterhin trotz stark gesunkener Popularität immer noch reelle Chancen auf Platz eins, was ihnen unter den Spielregeln eines Mehrheitswahlrechts zumindest den Löwenanteil - eventuell sogar in eine Mehrheit - der zu vergebenden Parlamentssitze beschaffen würde. Mit dem Effekt, dass sie sich aus der ungeliebten Zweckpartnerschaft der Großen Koalition befreien könnten und im Idealfall eine Alleinregierung stellen könnten - es wäre das erste Mal seit der Wahl 1979, dass dies einer Partei gelingt.

Was aber steckt eigentlich hinter dem Begriff des "Mehrheitswahlrechts"? Um dies zu klären, empfiehlt sich ein Exkurs nach Großbritannien, dem Mutterland der Demokratie und dem politikwissenschaftlichen Paradebeispiel für mehrheitsfördernde Wahlsysteme. Dort werden die 650 Sitze im Unterhaus, also jener Parlamentskammer, die über die zentrale Legislativkompetenz verfügt, im Rahmen von general elections alle fünf Jahre direkt durch Direktwahl eines Kandidaten in Einerwahlkreisen besetzt, wobei der Gewinner nach dem First-Past-the-Post-Schema ermittelt wird, gemäß dem jener Kandidat den Sitz gewinnt, der die meisten Stimmen im Wahlkreis auf sich vereinen konnte. Dabei ist es nicht erforderlich, dass er die 50%-Marke übertrifft - es reicht aus, einfach nur einen höheren Stimmanteil als die übrigen Kandidaten zu erzielen. Somit ist es auch denkbar, mit nur 33% den Sitz zu gewinnen, sofern sich die übrigen 67% so auf die übrigen Bewerber verteilen, dass diese im Einzelnen allesamt unter den 33% des Erstplatzierten liegen.

Für die Zusammensetzung der Legislatur bedeutet dies als kumulative Konsequenz, dass es gut möglich ist, dass eine Partei mit einem deutlich unter 50% liegenden Wähleranteil dennoch eine komfortable Mehrheit an Parlamentssitzen erzielt - dem ehemaligen Premierminister Tony Blair gelang 2005 sogar das Kunststück, mit nur 35% der Stimmen und nach schweren Verlusten dennoch 55% aller Sitze für seineLabour Partyzu beanspruchen, und das, obwohl die oppositionellen Konservativen (Tories) mit 32% in Prozentzahlen nur unwesentlich mehr Unterstützung an der Wahlurne erfahren hatten. Paradoxerweise blieb genau dies dem nunmehrigen konservativen Premier David Cameron bei der darauf folgenden Wahl 2010 verwehrt, als er mit 36% nur 47% der Sitze zu gewinnen vermochte. Eine gewisse Unsicherheit und Spannung bleibt also auch in einem Mehrheitswahlrecht bestehen, das mitunter die Notwendigkeit von Koalition nicht ausschließt: so musste Cameron, nachdem die Tories die absolute Mehrheit verfehlt hatten, eine schwierige Koalition mit den Liberal Democrats eingehen.

Wäre ein solches System für Österreich nun überhaupt praktikabel, oder, um auch den normativen Aspekt der Frage zu beleuchten, überhaupt wünschenswert? Ja und nein. Mit klaren Mehrheiten ausgestattete, ideologisch kohärente Regierungen haben sich im historischen Rückblick als äußerst reformfreudig erwiesen - man denke nur an die Thatcher-Regierung zurück, die ihr Land, als es gerade auf bestem Wege war, auf das ökonomische Leistungsniveau der DDR abzudriften, mit gnadenloser Reformpeitsche auf den Weg von Marktwirtschaft und Modernisierung zurückbeorderte und sich damit - allem Hass, der ihr dafür vonseiten der Gewerkschaften, Oppositionspolitikern und strukturkonservativen Besitzstandswahrern auch in der eigenen Partei entgegenschlug, zum Trotz - einen Platz in den Geschichtsbüchern verdiente. In Österreich gäbe es jedenfalls ausreichend Reformbedarf, der sich eine entsprechend starke Regierung annehmen könnte, auch wenn eine Persönlichkeit vom Format einer Margaret Thatcher hierzulande nach wie vor weit und breit nicht in Sicht ist.

Andererseits würde ein Mehrheitswahlrecht nach dem Vorbild Großbritanniens mit der in Österreich vorherrschenden politischen Kultur kollidieren, was seine Praktikabilität nicht unbedingt befördern dürfte. Im Gegensatz zum Vereinigten Königreich, einer klassischen Konfliktdemokratie, wird in der Alpenrepublik der politische Konsens und die Kompromissbereitschaft hochgehalten - bisweilen auf Kosten der Reformfreudigkeit, eine Tatsache, an die die Bilanz von nunmehr acht Jahre Großer Koalition gemahnen. Nur Bundeskanzler Schüssel verweigerte sich diesem ungeschriebenen Gesetz und regierte an renitenten Akteuren wie Sozialpartnern, Gewerkschaftssauriern und der roten Reichshälfte demonstrativ vorbei - wohlgemerkt zu einer Zeit, als die ÖVP mit 42% der Stimmen ausgestattet war und mit dem kleineren Koalitionspartner, der stark dezimierten FPÖ, regelrecht Schlitten fuhr. Dass die Schüssel-Regierung bis heute die Emotionen hochkochen lässt, zeigt, wie wenig Akzeptanz ein dezidierter Reformkurs in Verbindung mit der entsprechenden Konfrontationsbereitschaft hierzulande findet - ein Mehrheitswahlrecht würde dieses Problem eher noch verschärfen als umgehen.

Überhaupt erscheint es fraglich, ob eine SPÖ- oder ÖVP-Alleinregierung wirklich den Reformeifer an den Tag legen würde, den ihnen eine absolute Mehrheit theoretisch erlauben würde. Glaubt denn ernsthaft jemand, dass ein Bundeskanzler Faymann (oder auch Hundstorfer, Kern, Schieder oder wer immer ihm dereinst nachfolgen könnte) mit einer SPÖ-Mehrheit im Rücken die notwendigen Strukturreform unternehmen würde, die es braucht, um die österreichische Wirtschaft aus dem regulativen und steuerlichen Würgegriff zu befreien, den ihr die ungehemmte Expansion des Staates auferlegt? Auch im Falle einer ÖVP-Alleinregierung stünde dies keineswegs fest, auch wenn sich Parteichef Mitterlehner derzeit demonstrativ reformistisch geriert - siehe etwa seine Forderungen zum Pensionssystem. Denn auch die Volkspartei ist zu einem erheblichen Grad mit dem österreichischen ancien régimeaus Hochsteuerstaat, Bürokratie und Kammernwesen verbandelt, weshalb sie mit erheblichem Widerstand aus dem eigenen Lager zu rechnen hätte, würde sie tiefgreifende Reformen ernsthaft angehen. Und die FPÖ, die sich ja auch Chancen auf Platz eins ausrechnet, ist bisher noch immer an den eigenen Anspruchen gescheitert - siehe Kärnten.

Letztendlich bleibt festzuhalten, dass ein Mehrheitswahlrecht für den Reformstau, an dem Österreich kränkelt, wohl kaum als Allheilmittel angepriesen werden kann. Die spezifische politische Kultur und die Verquickung von Staat und Parteienwesen, wie wir sie hierzulande vorfinden, hemmt die Veränderungsbereitschaft der maßgeblichen Akteure erheblich. Ohne einen breiten Grundkonsens zugunsten einer umfassenden Wirtschafts- und Verwaltungsreform, die den überbordenden Regulierungs- und Subventionsstaat endlich eindämmt, kann keine noch so ausgeklügte Wahlarithmetik die notwendigen Reformen auf den Weg bringen. Ideen dafür gäbe es genug, von diversen Rechnungshofberichten und Oppositionsvorschlägen bis hin zu freisinnigen Think-Tanks wie der Agenda Austriareihen sich Vorschläge an Vorschläge, die eine beherzte Koalition aus Politikern, Verantwortungsträgern und Wählern nur endlich aufgreifen müsste. Solange dies nicht geschieht, werden wir weiterhin im Stillstand und langsamen Niedergang verharren.

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Silvia Jelincic

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Herbert Erregger

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Johann Kaltenleitner

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