Um einen breiten Zugang zu Kunst und Kultur zu möglichen, ist derzeit für künstlerische und kulturelle Dienstleistungen ein begünstigter Umsatzsteuersatz von 10 Prozent gesetzlich verankert. Mit dem Steuerreformgesetz 2015/16 soll der begünstigte Umsatzsteuersatz für diese Leistungen auf 13 Prozent angehoben werden. Davon betroffen sind sowohl die Leistungen der Künstler, als auch die Erlöse aus Eintrittsgeldern, also dem Kartenverkauf.
VeranstalterVereine und kleine Veranstalter, die aufgrund ihres geringen Umsatzes nicht umsatzsteuerpflichtig sind und daher auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen können, müssen zukünftig um 3 Prozent mehr an die Künstler bezahlen, was deren Kosten erhöht. Diese meist kleinen, lokalen Vereine mussten in den letzten Jahren ohnehin bereits eine massive Kürzung von öffentlichen Förderungen hinnehmen und werden damit zusätzlich finanziell belastet. Ich selbst arbeite im Vorstand eines Vereines, der Konzerte in Kirchen veranstaltet. Um ein abwechslungsreiches, anspruchsvolles Programm anzubieten sind wir auf öffentliche Förderungen angewiesen. Wir kommen jedes Jahr gerade so mit dem Geld aus, das wir folgendermaßen vereinnahmen: (öffentliche) Förderungen, Eintrittsgelder, Sponsoren, Mitgliedsbeiträge.
PublikumDie zweite Auswirkung der Erhöhung des Umsatzsteuersatzes betrifft die Eintrittskarten. Hier wird direkt das Publikum die Auswirkungen zu spüren haben. Egal ob Theater, Konzert, Museums- oder Kinobesuch, all diese Eintrittskarten sollen nicht mehr dem bisherigen ermäßigten Steuersatz für Kunst und Kultur unterliegen, sondern eben mit 13 Prozent versteuert werden. Nur wenige Kulturveranstalter werden die Kartenpreise nach Anhebung der Umsatzsteuer gleich belassen, denn niemand kann sich leisten, dafür Einbußen hinzunehmen. Mag man auch denken, dass das ja nicht soviel ist, dann sollte man sich auch fragen wozu das dann gut sein soll, weil es ja nicht soviel Mehreinnahmen für den Staat bringt. Auswirkungen haben höhere Kartenpreise und damit auch weniger Publikum natürlich auch auf die Künstler. Wenn aufgrund der höheren Eintrittspreise weniger Leute kommen, werden auch weniger Veranstaltungen angeboten werden.
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Gesellschaftliche AuswirkungenDer ermäßigte Steuersatz von 10 Prozent für Leistungen im Zusammenhang mit Kunst und Kultur wurde gewählt, damit alle etwas davon haben und die individuelle Vermögenslage niemanden davon ausschließt. Die Anhebung des Steuersatzes stellt meiner Meinung nach ein Armutszeugnis für Österreich aus. Was ist mit unserem Ruf als Kulturland? Welchen Wert haben Kunstschaffende, Künstler und Veranstalter in diesem Land noch? Für den Staat mit seiner „Steuerreform" ist der Bereich Kunst und Kultur anscheinend eine Nische, die ausgepresst gehört nach dem Motto: „Warum sollte dieser Bereich eine Ausnahme sein? Sollen sie doch auch ihr Scherflein beitragen!
Kunst und Kultur müssen für alle erschwinglich bleiben und Kunstschaffende müssen von ihrer Arbeit leben können!