Die Forderung der CSU nach einer Obergrenze für Flüchtlinge wird nichts bringen. Im kommenden Jahr sprechen Prognosen von bis zu einer halben Million ausreisepflichtigen Asylbewerbern. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich Österreich mit seinem Vorschlag der Zurückweisung an der Außengrenze und auf dem Mittelmeer durchsetzen wird. Anderenfalls wird es in Südeuropa zu ernsthaften Problemen kommen. Es ist mehr als unwahrscheinlich, dass Österreich die Grenze zu Italien öffnen wird und Angela Merkel dürfte sich darüber im Klaren sein, welche Konsequenzen eine Entscheidung wie 2015 für die kommenden Bundestagswahlen nach sich zöge.
Klare Trennung zwischen dem Recht auf vorübergehendes Asyl und Einwanderung
Wir müssen unmissverständlich klarstellen, dass Asyl und Einwanderung zwei völlig unterschiedliche Dinge sind. Nur wenige Länder haben eine offene Einwanderungspolitik. Dazu gehörte Schweden, das nun eine radikale Wende vollziehen musste und dem Expertern ein Zurückfallen auf Drittweltstandards prophezeihen. Tatsächlich gibt es entgegen vieler Behauptungen kein Menschenrecht auf Migration. Recht eines jeden Menschen ist lediglich nicht grundlos an der Ausreise gehindert zu werden. Das Recht auf Ausreise geht hingegen keinesfalls Hand in Hand mit dem Recht auf Einreise.
Das kanadische Modell als Vorbild?
Es ist lohnenswert sich mit dem Einwanderungssystem in Kanada auseinanderzusetzen. Dort wird den Anwärtern unbedingte Loyalität und Respekt gegenüber dem Gastland vermittelt. Kanada sucht sich seine Einwanderer ganz gezielt aus. Integration wird von den Gästen streng eingefordert. Kanada lebt keinen unbedingten Multikulturalismus, vielmehr forciert es klar eine Leitkultur. Rückständige Vorstellungen werden als das gesehen, was sie sind und nicht wie gelegentlich in Deutschland als kulturelle Bereicherung. Nur wer sich als mit der Gesellschaft kompatibel erweist, darf bleiben. Auf diese Weise werden Anreize zu Leistungsbereitschaft und Integration geschaffen.
Die Einhaltung des Grundgesetzes allein genügt nicht
Betrachtet man die freie Wirtschaft, so muss in nahezu jedem Unternehmen zunächst die Probezeit überstanden werden. Für Einwanderung sollte nichts Anderes gelten. Es genügt nicht nur die Einhaltung des Grundgesetzes zu verlangen. Rechtstreue allein ist kein Zeichen von Integration, sondern schlicht eine Selbstverständlichkeit.
Man kann nachhaltige Einwanderungspolitik mit dem Einzug in eine Wohngemeinschaft vergleichen. Wenn Menschen in Not sind, gewährt man ihnen für wenige Wochen, maximal Monate, Schutz. Währenddessen sind sie zu Gast und Gäste halten sich üblicherweise mit Forderungen zurück. Danach sieht man, ob man nicht eventuell gut zusammenpasst und schließt einen befristeten Mietvertrag ab. Von da an leistet der neue Mitbewohner einen eigenen Beitrag und ist vollwertiges Mitglied der Gemeinschaft. Harmoniert auch das, verlängert man den Vertrag auf unbestimmte Zeit.