Ein Mensch frisst sich so extrem fett, bis er nicht mehr arbeitsfähig ist und reklamiert dann Kündigungsschutz wegen Behinderung für sich. Nebenbei verlangt er auch noch 6000 Euro Entschädigung, weil er diskriminiert worden sei.
Klingt albern und nach einem Artikel aus einer Satirezeitung? Ist aber tatsächlich in Düsseldorf so geschehen. Ein Gärtner fraß sich so fett, bis er mit seinem 200 kg nicht mehr in den firmeneigenen Kleintransporter passte (zumindest nicht mehr hinters Lenkrad), keine handelsübliche Leiter ihn mehr tragen konnte und Hersteller von Berufskleidung schlicht verzweifelten.
Nicht, dass wir uns falsch verstehen: Kündigungsschutz für langjährige Mitarbeiter und für Behinderte ist ein hohes Rechtsgut. Wenn es aber so einfach ist, das System für sich zu missbrauchen, dann läuft einfach etwas schief. Man stelle sich vor, jeder Arbeitnehmer frisst sich fett und erklärt sich zum Behinderten mit besonderen Rechten. Und in einer Zeit des Gutmenschentums wird der böse Arbeitnehmer zum diskriminierenden Buhmann abgestempelt.
Zum Glück ging die Sache einigermaßen glimpflich aus für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und letztendlich auch für unser Rechtssystem. 6000 Euro Entschädigung gab es schon mal gleich gar nicht, der fette Mitarbeiter muss abspecken, darf aber weiter im Betrieb arbeiten. Immerhin hat er ja schon satte 12 kg abgenommen. Als was man einen immer noch 188 kg schweren Gärtner einsetzt, der nur noch wie eine Ente watscheln kann, bleibt allerdings Problem des Chefs. Da bleibt wohl nur noch zu sagen: "Prost Mahlzeit!"