Anzeige wegen Menschenrechts-verletzung durch die Republik Österreich

OHCHR

Palais des Nations

CH – 1211 Geneva 10

Schweiz

Betreff: Beschwerde/Anzeige wegen Menschenrechtsverletzungen durch die Republik Österreich

Sehr geehrte Damen

Sehr geehrte Herren

Die EMRK ist in Österreich Bestandteil der Bundesverfassung. Ich sehe die EMRK / die Bundesverfassung durch die Republik Österreich, im Besonderen durch die Justiz verletzt. So ist die Gerichtsbarkeit und seit 2008 (durch Einfügung des § 90a, Bundesverfassungsgesetz) auch die Staatsanwaltsschaften aus der Kontrollkompetenz (auf Menschenrechtsverletzungen) der Volksanwaltschaft ausgenommen.

Der Rechtsauskunft der Volksanwaltschaft folgend sollen also Staatsanwaltschaften, Gerichte sowie angegliederte Institutionen wie Generalprokuratur bei Beschwerden wegen Verletzungen von Menschenrechten gegen sich selbst untersuchen.

Dass Institutionen gegen sich selbst untersuchen sollen halte ich an sich schon, in einem Rechtsstaat, für sehr fragwürdig/bedenklich. Dazu muss man noch wissen, dass Staatsanwaltschaften weisungsgebunden sind (gegenüber dem Bundesminister für Justiz und vorgesetzten Stellen in übergeordneten Staatsanwaltsschaften) und damit – über Staatsanwaltschaften, durch deren Eingaben an Gerichte, auch Gerichte gesteuert werden können. Und da spreche ich nicht von den informellen Strukturen in solchen Institutionen.

Damit ist (vom Staat gewollt) keine Unabhängigkeit der Staatsanwälte und der Richter gegeben! Was voll an Inhalt und Intention der Konvention vorbeigeht. Auch wird damit, meiner Rechtsauffassung folgend die Bundesverfassung verletzt. Von einem rechtsstaatlich einwandfreien Verhalten kann hier meiner Rechtsauffassung folgend nicht mehr gesprochen werden.

Diese wissentliche und willentliche Behinderung bei Einbringungen und wirksamen Beschwerden von Verstößen gegen bestimmte Artikel der Konvention zeigt sich – in meinem Fall – auch durch das Totschweigen meiner Beschwerden wegen Verletzung von EMRK Art. 6 und 13 an den Herrn Bundesminister für Justiz vom 5.10.2015 und meiner Beschwerde dazu an die Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien vom 5.11.2015.

Dazu erhielt ich bis jetzt keine Antwort welche konkret auf meine Beschwerden wegen möglicher Menschenrechtsverletzungen Bezug nimmt. Es wurde mir nur mitgeteilt, dass sich drei Sachverhaltsdarstellungen/Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg befänden. Diese Staatsanwaltschaft verweigert seit etlichen Wochen die Bekanntgabe der Aktennummern, so dass es mir nicht möglich ist meine im Opferschutzgesetz festgeschriebenen Rechte einzufordern. Die vierte der Sachverhaltsdarstellungen (betrifft die Verletzung des § 537 ZPO und § 6 AGBGB durch eine Richterin am Landesgericht Wiener Neustadt und die Gerichtspräsidentin ebendort) wurde rechtswidrig niedergeschlagen, denn Staatsanwälte dürfen keine §§ außer Kraft setzen.

Mit diesen Methoden werde ich seit Jahren weiter und weiter getrieben, mit dem klar erkennbaren Ziel die Gesetzesverstöße von Justizbediensteten in eine Verjährung zu bringen.

Was wird hier von dieser Justiz zu untersuchen be-/verhindert?

• Eine Untersuchung wie es alleine 2010 zu 5060 falschen Gutachten der PVA zu Invaliditätspensionen kommen konnte (Zahlen aus dem PVA Leistungsbericht). Es darf angenommen werden, dass hinter solchen Begutachtungen ein Politischer Wille steht, die Kosten für Frühpensionierungen herabzusetzen.

• Eine imponierende Auffälligkeit bei Ablehnungen von Pensionsklagen wegen Invalidität bei Arbeits- & Sozialgerichten. Den absoluten Negativrekord hält das A&S-Gericht Wiener Neustadt mit rund 89% Ablehnungen. Österreichschnitt ist bei 50%. (Zahlen aus AK-Leistungsberichten).

• Erschreckende Zustände bei Aufträgen an Gutachter. Bei meinen 12 Gutachten gab es nur zwei Schriftliche Aufträge im Akt. Es werden oftmals Gutachter aus einem „falschen“ Fachbereich bestellt. Es werden immer wieder die gleichen Gutachter bestellt (und damit zu €-Millionären gemacht). Befangenheiten werden ignoriert. Von meinen 12 Gutachten entsprachen nur zwei (und auch das nicht vollständig) der gesetzlichen Vorgabe.

• Ein klassisches Willkürurteil „meiner“ Richterin, welches zahlreiche Rechtsverstöße zeigt.

• Die offenkundige Fälschung eines Gutachtens durch den Gerichtsgutachter.

• Die rechtswidrige Niederschlagung einer Untersuchung gegen diesen Gutachter durch Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt

• Und eine erschreckende Anzahl von widerrechtlichen Verfahrenseinstellungen zu meinen Anzeigen/Beschwerden über diese Zustände.

Details dazu siehe in den Beilagen.

Da ich diese Rechtswidrigkeiten exemplarisch an meinem Beispiel öffentlich mache und meine Aktivitäten noch erheblich ausweiten werde ersuche ich auch um Schutz Gem. UN Res. 53/144.

Hochachtungsvoll

Wolfgang Thiel

Beilagen

Es gilt die Unschuldsvermutung für alle genannten Personen und Institutionen.

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