Arbeiterkammer - Analyse der Sozialgerichte...

Die Arbeiterkammer führte in den "Leistungsberichten" Analysen der Anerkennungsquoten der einzelnen Sozialgerichte bei IV-/Bu-Pensionsklagen an.

Ein Auszug daraus aus dem Jahr 2010:

Amstetten 52,17% Erfolgreiche Klage auf Zuerkennung

Melk 82,35%

St Pölten 55,55%

Mödling 22,22%

Wr.Neustadt 11,11%

Lilienfeld 11,00%

Nun, da fällt sogar einem Laien auf, dass die Ergebnisse aus Mödling auffällig niedrig, und die Ergebnisse aus Wr. Neustadt und lilienfeld auffällig, ja verdächtig niedrig sind! Es ist auch auffällig, dass die Lilienfelder und Wr. Neustädter Werte fast ident schlecht für die Kläger aussehen!

Aus meiner Berufserfahrung weiss ich, dass gleiche Werte (gleicher Sachen oder Prozesse) meistens gleiche Ursachen haben.

Wo die Ursachen am Sozialgericht Wr. Neustadt liegen habe ich anhand des Kriminalfalles, dessen Opfer ich bin, gerichtsfest bewiesen. Ich gehe daher davon aus, dass die Ursachen für das Lilienfelder Ergebnis denen meines Verfahrens stark ähneln oder gleichen.

Aber was hat die Arbeiterkammer dagegen unternommen?

Nun, mir wurde nach einer Intervention "der höchsten Stelle" des Sozialgerichtes der Rechtsschutz genommen (!!!). Ich fühle mich verraten und verkauft. "CUI BONO", Sie dürfen raten...

Nun, meine Berufs- und Lebenserfahrung sagt mir, dass da wahrscheinlich eine Vereinbarung (eine Abmachung) dahinter steht.

Auffällig ist auch, dass Frau Anderl (um Hilfe ersucht) eine Hilfe oder Unterstützung mit einer Ausrede verweigert. Das bestärkt mich in der o.a. Annahme.

Heute mokiert sich die Arbeiterkammer in einem Artikel ihres Net-Auftrittes über die auffällig schlechten Anerkennungs-Quoten bei IV-/BU-Pensionsklagen!

Ich frage aber: was tut die Arbeiterkammer dagegen?

Es gilt die Unschuldsvermutung

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