Arbeits- und Sozialgericht Wiener Neustadt in der Kritik Teil 2

Wolfgang Thiel 10.1.2015

2500 Baden

Herr Dr. Wolfgang Brandstetter

Bundesminister für Justiz

Persönlich

Museumsstr. 7

1070 Wien

Betreff: Meine Beschwerde nach EMRK 6 und EMRK 13 vom 1.12.2014

Sachverhaltsdarstellung gegen Unbekannt – Arbeits- und Sozialgericht Wiener Neustadt

Sehr geehrter Herr Bundesminister für Justiz Dr. Brandstetter

Anbei meine Sachverhaltsdarstellung betreffend der Vorgänge am Arbeits- und Sozialgericht Wr. Neustadt, zur freundlichen Kenntnisnahme und Weiterleitung zur Verfolgung nach Ihren Maßgaben.

An diesem A. & S. Gericht kam es zumindest 2010 zu einer negativ imponierenden Aberkennungsquote von 89% bei Klagen um Zuerkennung einer BU-/IV-Pension, wovon auch ich neben Anderen betroffen bin und mich als Opfer sehe.

Anerkennungsquoten untersuchter Arbeits- und Sozialgerichte:

Melk 82,35%

Amstetten 55,55%

Mödling 22,22%

Wr. Neustadt 11,11%

Die ausgewerteten Zahlen stammen aus den AK-Leistungsberichten und sind mit einer Spreizung behaftet, die Relationen sind aber aussagekräftig. Auch widersprechen diese Ergebnisse jeder Wahrscheinlichkeit, da sie in keinem Fall die landesweite Krankheitsverteilung widerspiegeln.

Durch das Verhalten und die Verfahrensführung durch „meine“ Richterin, Fr. Mag. Bexx in 9 Cgs 360/08z – „meinem“ Verfahren, untersuchte ich mein und auch andere Verfahren an diesem Gericht.

Es war - mich - nicht überraschend, dass hier Gemeinsamkeiten, bzw. starke Ähnlichkeiten festgestellt werden konnten.

• Es wurde in mehreren Fällen ein Gutachter aus einem fremden Fachbereich (Dr. Sx-Gx) eingesetzt der auch öfters erfolgreich deswegen abgelehnt – aus dem Verfahren entfernt wurde. Das ist Gerichtsbekannt. Und trotzdem (!) wurde dieser Mann mehrmals als Gutachter berufen (?!).

• Es wurde in mehreren Fällen ein Gutachter eingesetzt, welcher ebenfalls schon mehrfach erfolgreich abgelehnt wurde. Herr Dr. Maxx. In einem Fall wurde sein Gutachten durch ein Obergutachten der Univie verworfen, der Dame wurde infolge eine BU-Pension zuerkannt. Danach gab es keine Obergutachten einer Uni mehr. Das Gutachten wurde in einem Fall durch einen anderen Gutachter seines Fachbereichs aufgehoben – welcher aber ganz genau an der Grenze eine Arbeitsfähigkeit feststellte. Auch dieser zweite Gutachter wird von den (ich nenne sie so) Opfern als PVA-Freund bezeichnet. In meinem Fall wurde nach dem ersten Gutachten dieses Dr. Maxx welches Kritikpunkte sonder Zahl zeigte ein zweites (!) Gutachten dieses Mannes angeordnet (!). Da ich auch fundiert dieses Gutachten wiederlegen konnte wurde von „meiner“ Richterin Fr. Mag. Bexx einer Überprüfung dieses Gutachtens zugestimmt. Durch einen als PVA-Freund bei andern „Opfern“ bekannten Gutachter.

• Nachdem ich den beanstandeten Gutachter bei der StA Wr. Neustadt anzeigte (5 St 423/09p) wurde diese zugesagte Überprüfung nicht mehr durchgeführt (!). Dazu hörte ich dann Aussagen wie: „…ich lasse mir nicht meinen Gutachter rausschießen…“, oder: „….ich versuche (kraft meiner Intelligenz) das Gesetz zu missbrauchen (was ich gar nicht kann(!) denn das ist nur einem Justiz- oder sonstwie Staatsbeamten möglich) um mir einen Vorteil zu verschaffen…..

• Bei der weiteren Untersuchung von Gutachten musste festgestellt werden (und ich bewerte hier nur „meine“ Gutachten und Ergänzungsgutachten) dass von 12 Gutachten und Ergänzungsgutachten nur 2-3 (!) halbwegs den gesetzlichen Anforderungen genügen(!).

§ 362 ZPO

Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Dezember 2014)

(1) Das Gutachten ist stets zu begründen. Vor Darlegung seiner Ansicht hat der Sachverständige in denjenigen Fällen, in welchen der Abgabe seines Gutachtens die Besichtigung von Personen, Sachen, Örtlichkeiten u. dgl. vorausging und die Kenntnis ihrer Beschaffenheit für das Verständnis und die Würdigung des Gutachtens von Belang ist, eine Beschreibung der besichtigten Gegenstände zu geben (Befund).

• Es ist auffällig, dass im Besonderen die Gutachten des Dr. Maxx und des Dr. Rexx hier grobe und auffällige Mängel zeigen. Generell konnte zu den Gutachten der beiden Herren kein klarer Begutachtungsauftrag (Pflichtenheft) gefunden werden!

• Die detaillierte Beschreibung der Verstöße kann in zahlreichen schriftlichen Beschwerden an das Gericht und auch zB. der Strafanzeige gegen Dr. Maxx nachgesehen werden.

• Es ist erschreckend wie die gesetzliche Pflicht der Richterin für vollständige Gutachten zu sorgen hier vernachlässigt wird.

• Es ist erschreckend wie hier gegen OGH-Erkenntnisse zum Thema Gutachten missachtet werden. (Vollständigkeit – alle Testauswertungen, Begründung, Verständlichkeit, schmerzspezifische Untersuchungen….)

• Es ist erschreckend wie hier Gesetzbruch (Vernichtung von Testunterlagen, falsche Aussagen, irreführende Weglassungen) akzeptiert wird!

• Es ist erschreckend wie hier eine Erkenntnis des OGH ( 8 Ob 67/86, …. Mängel der Stoffsammlung, die eine erschöpfende Erörterung und gründliche Beurteilung der Streitsache (§ 496 Abs 1 Z 2 ZPO) infolge Nichtzulassung von Beweisen verhinderte.“) missachtet wird und per Beschluss die Beweisaufnahme verhindert wird!

• Der § der ZPO der da Befangenheit definiert wird hier offenbar gröblich missachtet. Wie sonst kann es sein dass da ein Gutachter der mit etwa 7.000 Gutachten (Wr.Neustadt und Eisenstadt) etwa 3 Millionen € lukriert, also sein Haupteinkommen aus Begutachtungen welche von der PVA bezahlt werden hat, nebenbei bei der PVA Vorträge zu „Reduktion der Pensionsneuzugänge“ hält nicht als Befangen im Sinne des Gesetzes erkannt wird?

Solche Mängel ziehen sich durch mein ganzes Verfahren und wie ich feststellte ist das in Wr. Neustadt offenbar gängige Gerichtspraxis bei einer Anzahl von Richtern!

Ich fordere eine Statistische Auswertung:

• Der Anerkennungs-/Ablehnungsquoten aller Arbeits-/Sozialgerichte im Zeitraum 2010, + - 3Jahre,

• Der Anerkennungs-/Ablehnungsquoten der einzelnen Richter an den einzelnen Gerichte,

• Der Anerkennungs-/Ablehnungsquoten der einzelnen Gutachter,

• Einer Zuordnung der Gutachter zu den einzelnen Richtern (um festzumachen ob da einzelne ablehnungsfreudige Richter vermehrt ablehnungsfreudige Gutachter berufen).

Und ich fordere eine strafrechtliche/disziplinarrechtlich Aufarbeitung der Erkenntnisse!

Hochachtungsvoll

Wolfgang Thiel

Es gilt die Unschuldsvermutung.

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