eine Erinnerung!

· 21. November 2013 ·

Begutachtung bei der PVA, Wien, die Wahrheit !

Nachdem mein Antrag auf BU-Pension durch die PVA abgelehnt wurde habe ich mich über diese "Begutachtung" klug gemacht und negativ imponierende Überraschungen erlebt:

Ich erhielt nur einen Ablehnungsbescheid. Ohne korrekte Begründung.

Also: die Begründung wurde vor mir verborgen!

(zum Thema korrekte Begründungen später!) Erst über die Datenschutzkommission erhielt ich ein etwas ausführlicheres Statement. (Dieses lag dem Sozialgericht vor, wurde mir aber weder vom Gericht, noch von meinem Anwalt kenntlich gemacht(!).

Meine, schon vor der "Begutachtung" dokumentierten Angaben ( bei Hr. B. und die Bearbeitung durch einen PVA-Arzt) waren nicht (!) im Akt (!).

Aber gehen wir zum PVA-Gutachten:

"Osteochondrose nicht näher spezifiziert. Zustand nach Bandscheiben OP.

DAS WAR`S (!).

DIE WAHREN BEFUNDE ZUM ZEITPUNKT DER "BEGUTACHTUNG":

(im Akt 9 Cgs 360... dokumentiert(!)).

Diabetes Typ 2, nicht Insulinpflichtig,

Bluthochdruck, behandlungspflichtig,

Schwerhörigkeit, li/re,

Tinnitus, schwergradig, Stufe 4, nicht kompensiert,

XXXXXXXXXX, XXXXXXXXXXX,(zu persönlich)

XXXXXXXXX,XXXXXXXXXX,(zu persönlich)

Schwerwiegende Bewegungseinschränkung der HWS,

chronisches Cervikobrachialsyndrom,

operative Wirbelfusion C5/C6,

Wirbelfusion durch Spondylophyten und Verkalkung des vo. Längsbandes C4/C5

Bandscheibenprotusionen C3 - C6

Bandscheibenprotusion L4-5

HWS: Drehung, Neigung, endlagig eingeschränkt, Schmerz bei Endlage

BWS: Drehung, Neigung, endlagig eingeschränkt, Schmerz bei Endlage

HWS: Wirbelkanalverengung

Foramenstenosen C3-C6, Anzeichen von Nervenwurzelstenosen mit Anzeichen von Wurzelkompressionen

Uncoverteralgelenksarthrosen C3-C6

Brückenbildende Spondylophyten verengen den Wirbelkanal und engen die Speiseröhre ein,

Und diese Befunde sind Aktenkundig!

Ja! Soviel zu "Begutachtungen" durch PVA-Gutachter (!).

Tja ! Soviel zu PVA-Begutchtungen!

Weitere Informationen zu einer Begutachtung nach Leitlinien des Ministeriums und der "Einschätzungsverordnung" folgen!

Es beurteile Jeder selbst, was denn da von der PVA getan wird!

Es gilt die Unschuldsvermutung!

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