Beiblatt zu Vorwort + Teil2, und jetzt gehts mal tiefer ran!

Die PVA:

Da untersuchen Ärzte nach der Placebo-Methode und klopfen Knie ab da der zu Untersuchende ein Wirbelsäulenproblem hat (geschehen mal vor 2 oder 5 Tagen), obwohl diese "Ärzte" eigentlich unter Befangen fallen (es gibt da eine Sonderregelung mit einem % Anteil des normalen Einkommens - die ich nicht im Befangenheits-§ finden kann), die Einschätzungsverordnung ist offenbar nicht bekannt - oder wird zu mindest ignoriert...,(wenn ich die StVO ignorieren würde, würde ich ein fettes Knöllchen kriegen), und diese Zustände sind der Führung bekannt(!). Auch der Politik, die diese Leute in ihre Führungspositionen gebracht hat ist dieser Zustand wohlbekannt(!).

Aber, was tut die Führung der PVA gegen diese Zustände? Was tut die Politik gegen diese Zustände? Sie tun einfach NIX mir Erkennbares! D.h. kann von möglicherweise billigender Duldung (wenn nicht möglicherweise von so angeordnetem Fehlverhalten) ausgegangen werden!

Merken Sie sich diesen Absatz.Da kommen noch weitere solche Absätze nur mit anderen Betroffenen.

"Mein" Sozialgericht Wr. Neustadt:

Die strafrechtlich relevanten Vorkommnisse sind hier schon vorgestellt worden. (Ich gehe davon aus, dass die erbärmliche Anerkenungsquote in Lilienfeld auf ähnliche Vorgänge zurückzuführen ist). Diese Zustände werden in Wr. Neustadt von der Gerichtspräsidentin gedeckt, ja es wird die Richterin sogar verteidigt. Die befassten Staatsanwälte ergehen sich in "daschlogn mas" Orgien, ganz vergessend dass das den Tatbestand der Begünstigung, Strafvereitelung bedeuten könnte...

Die Führung der (Justizminister) Justiz ist über diese Zustände informiert, ja wurden Fr. Bandion-Ortner, Herr Brandstädter und Frau Zadic auch um Hilfe ersucht! Aber sie taten NIX (!) ausser einen Mitarbeiter ein "Abwimmelbrieferl" versenden zu lassen. Ja es ist auch der Justizausschuss des Parlaments (ausser der ganz dunklen Seite) über diese Zustände informiert.

Das bedeutet, dass die oberste Politik informiert ist was da abgeht! Und das billigend duldet!

Und die AK:

Ja was tut denn die AK? Oh, sie stellt Rechtsanwälte für die SG-Verfahren (die wohl so wie meiner keine Ahnung haben was da abgeht). Wenn eine oberste Stelle eines Gerichts intrigiert nehmen Die dir den Rechtsschutz...

Auch das weiss die oberste Führung (ist aber nicht zur Hilfe bereit) und damit auch die obersten der roten Reichshälfte! Und Niemand tut da was ! Man ist also billigend einverstanden.

CONCLUSIO:

Wenn da die Politik, PVA, Sozialgericht, Staatanwaltschaften, Arbeiterkammer sich einig sind NIX zu tun, dann ist das kein Zufall, sondern handelt sich da um eine gut abgesprochene Vereinbarung mit dem Ziel die Kosten für BU/IV-Pensionen auch durch strafrechtlich relevante Handlungen zu reduzieren. ( ..und es gibt auch unausgesprochene Vereinbarungen, diese gründen auf schlüssigen Handlungen, welche ja hier auch erkannt werden können). Wenn das so stimmen würde, würde das das Fundament unseres Rechtsstaates aber so was von untergraben...

Es gilt die Unschuldsvermutung

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