welches von Richtern und Staatsanwälten verleugnet und nicht als Beweis gewürdigt wird.
Dieses Beweismittel wurde vom Anwalt des von mir angezeigten Gerichtsgutachters (!)bei einem Geheimgespräch mit den Staatsanwälten Hxxxx und Fxxxx (geheim weil es keine Aufzeichnungen im Akt gibt)in das Verfahren 5 St 423/09 bei der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt eingebracht.
Was zeigt dieses Beweismittel?
Es zeigt:
das Gerichtsgutachten dieses Gutachters so wie es beim Sozialgericht zu 9 Cgs 360/08 eingebracht wurde, plus 4 Seiten aus dem Komputerausdruck des MMPI-K Tests.
Es zeigt also 4 Seiten, welche dem Sozialgericht unterschlagen wurden!
Es zeigt schon die "Kurzfassung" des beanstandeten Gutachtens einem Kundigen, dass die Aussage dieses Gutachtens falsch ist weil:
Jemandem, welcher die T-Werte auswerten kann offensichtlich wird, dass hier viel verschwiegen wird.
Es wird eine Einzelauswertung der auffälligen T-Werte verschwiegen, ebenso wie eine Profilauswertung - welche unbedingter Bestandteil der Auswertung eines MMPI-Tests (egal welcher Variante)ist.
Ich habe, da ich mich in dem beanstandeten Gutachten nicht erkennen konnte anhand eines Manuals der Testherausgeber und Schulungsmaterial der Testherausgeber das Auswertungsverfahren erlernt, so dass ich MMPI-K Tests im Handauswerteverfahren auswerten kann.
Diese Auswertung ergab in der Einzelauswertung der T-Werte mehrfach hoch krankheitswertige Verdachtsdiagnosen (wie auch auf einer der 4 unterschlagenen Seiten zu sehen!), eine Auswertung des T-Wertprofils ergab eine zweifache (einmal aus dem schriftlichen Manual und einmal aus einem Beispielprofil Kranker) einen mich schockierenden Hinweis auf die Verdachtsdiagnose eines xxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxx.(Ein solcher Befund ergab sich als Zufallsbefund bei einem xxxxxxxxx - MRT. Bei dieser Untersuchung sollte geprüft werden ob nach einem kleinen Schlaganfall xxxxxxx xxxxxxxx xxxxxxxx.) Diese Erkrankung kann die extrem hohe "neurotische Trias" in meinen MMPI.K testwerten untermauern/bestätigen,
In einem dem § 362 ZPO (Vollständigkeit) entsprechenden Gutachten wären all diese Verdachtsdiagnosen durch geeignete Verfahren zu überprüfen gewesen.
Das alles unterblieb, oder wurde verschwiegen.
Aber die 4 Seiten (dem Sozialgericht unterschlagenen) zeigen da viel mehr!
Diese 4 Seiten zeigen eindeutig - auch durch händische Markierungen des Gutachters - dass er von diesen Verdachtsdiagnosen wusste! Er aber hat aus diesen Texten nur verwendet was ausdrücklich nicht krankheitswertige Verdachtsdiagnosen darstellte, sondern Texte die bei entsprechender Interpretation nachteilig für mich ausgelegt werden konnten.
Ja, der Mann log (wissentlich und willentlich) vor dem Sozialgericht (und erstellte wissentlich und willentlich = Vorsatz! ein gefälschtes Gutachten) auch, als er behauptete
die von mir erreichten T-Werte in den L,F,K-Skalen (den Lügenskalen ließen eine Auswertung der Testresultate nicht zu. (wozu berief er sich aber dann darauf ?).
Diese Lüge habe ich aber durch Einbringen des Beispielbildes Nr. 10 der Testherausgeber und der "Heitmann-Dissertation" eindeutig widerlegt!
Aber diese 4 unterschlagenen Seiten zeigen noch mehr:
nämlich dass das "wiener Testsystem" der Firma Schuhfried verwendet wurde. Dieses Komputertestsystem zeigt aber eine Zeitschiene! Und diese Zeitschiene zeigt eindeutig, dass die etwa 40 Minuten für einen korrekten Rorschachtest bei meiner Anwesenheit überhaupt nicht möglich waren. Denn ich hätte die Minimalzeiten für korrekte Testbearbeitung um ein Drittel (!) unterschreiten müssen um das möglich zu machen.
Nach meiner Beschwerde dazu gab er dann auch zu die Unterlagen dazu vernichtet zu haben (!).
Was ja einen strafbaren Tatbestand laut Gesetz darstellt, da ein Gutachter keine Dokumente vernichten darf über die er ja nicht alleine Verfügungsberechtigt ist.
Ich halte also fest, dass möglicherweise dieser Mann ein gefälschtes Gefälligkeitsgutachten für die möglicherweise ablehnungswillige Richterin Bxxx im Verfahren 9 Cgs 360/08 erstellte.
Ich habe dieses aus Testmanuals der Testherausgeber, Dissertationen,und Akten gezogene Wissen mit ausführlich erklärenden Unterlagen Gerichten, Rechtsmittelsenaten, Berufungssenaten, dem OGH zur Verfügung gestellt - nur, es wurde negiert, verleugnet.
Ich wurde durch eine Vielzahl an unnötigen Verfahren gezogen, ich wurde von der Wr. Neustädter Staatsanwaltschaft verleumdet (ich würde beleidigend..),es wurde ein Geheimverfahren im BMfJ gegen mich geführt in welchem ich möglicherweise als Querulant gebrandmarkt wurde, ..... aber möglicherweise straffällige Staatsanwälte (beide wurden wegbefördert), Richter, Gerichtsgutachter wurden geschützt und in eine Verjährung geleitet........ich wurde angegriffen: ich benütze meine Intelligenz und das Gesetz (!) um mir Vorteile zu verschaffen, wer so intelligent sei könne auch arbeiten..usw.
Mein Name ist Wolfgang Thiel. Ich bin Justizopfer.
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https://www.fischundfleisch.com/justizopfer/darf-ein-gerichtsgutachter-ein-gutachten-faelschen-14921
Es gilt die Unschuldsvermutung.