Diese Kopie zeigt 4 Seiten eines Gutachtens im o.a. Verfahren. Es zeigen auch Heftklammermarkierungen, dass da manipuliert wurde.
Diese Kopie stammt aus dem Verfahren 5 St 423/09p der StA Wr.Neustadt, welche das vollständige Gutachten erhielt! Zum Glück ließ ich mir sofort eine beglaubigte Kopie anfertigen ohne den bearbeitenden Staatsanwalt zu informieren.
Diese Kopie versetzte mich in die Lage zu beweisen dass das Gutachten des M. wissentlich und willentlich falsch ist. Ich erlernte das Handauswertungsverfahren zu diesem Test und studierte auch das Buch der Testherausgeber.
Das Gutachten bei der StA Wr. Neustadt verschwand dort.......und tauchte wieder auf als ich erklärte das ich diese Kopie besitze.
Aber trotz dieses schlagenden Beweises und der Erklärung im Buch der Testherausgeber, sowie eines MRT-Befundes welcher die Angaben der Testherausgeber bestätigt, wurde dieser Beweis nicht von der Richterin B. am Sozialgericht Wr.Neustadt anerkannt. CUI BONO ? Na das schützt den Gutachter M. vor Strafverfolgung! Und stellt auch ein Vergehen der Richterin B. dar!
Und das alles wird "daschlogn".
Es gilt die Unschuldsvermutung.