Der Lohn der (möglicherweise) bösen Tat?

Was geschah eigentlich mit den Beteiligten an den Verfahren 9 Cgs360/08z (Sozialgericht Wr. Neustadt) und 5 St423/09p (Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt)?

Es gilt die Unschuldsvermutung!

Nun, der Herr Staatsanwalt H., welcher unwiderlegbare Beweise weder untersuchte noch anerkannte, aber das Verfahren gegen einen Gerichtsgutachter, welcher nachweislich ein falsches Gutachten erstellte, dem Sozialgericht wesentliche Testauswertungen unterschlug, Dokumente, über die er nicht alleine verfügungsberechtigt war vernichtete und diesen Straftatbestand auch gestand, einstellen wollte/einstellte, wurde zu Korruptionsstaatsanwaltschaft befördert...

Der Herr Staatsanwalt F., welcher unmittelbar nach einem "Geheimgespräch" mit dem Verteidiger des beschuldigten Gutachters das Verfahren ohne Prüfung von Beweisen einstellen wollte, wurde zum Leiter einer Staatsanwaltschaft befördert...

Der beschuldigte Gutachter darf weiter Gutachten erstellen und an einem Ministerium mithelfen Richtlinien zur Gutachtenerstellung zu erarbeiten...

Die Richterin Frau B., welche mehrmals gegen das umfassende Willkürverbot verstieß, Beweise nicht aufnahm, gegen die Manduktionspflich verstieß, den Senatsmitgliedern Beweismittel unterschlug, also etliche Nichtigkeitsgründe schuf, wurde von der Berufungsinstanz und vom OGH geschützt. Als sie ein Wideraufnahmeverfahren - entgegen dem Gesetz - an sich zog, wurde sie von der Gerichtspräsidentin geschützt. Sie darf weiter für Gerechtigkeit sorgen...

Und was geschah mit dem Opfer dieser mutmaßlichen Malversationen? Es wurde im Justizministerium ein "Geheimverfahren", als internes Verfahren getarnt gegen mich durchgeführt und entschieden, dass keine Eingaben von mir mehr bearbeitet werden dürfen. Woraufhin die Volksanwaltschaft, nach Erhalt eines geheimen Schreibens aus dem Justizminsterium, die Unterstützung einstellte.

Meine finanzielle Existenz wurde damit vernichtet. Ich musste 4 Wochen in eine Klinik, da ich dem Druck dieser Verfahren nicht standhielt. Eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung wurde natürlich "a limine", also ohne Untersuchung (!), eingestellt.

Lesen Sie mehr bei der fb-Gruppe: Sozialgerichte Österreich!

Auch hier werde ich weiter über diesen herausragenden Justizskandal weiter berichten.

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fischundfleisch

fischundfleisch bewertete diesen Eintrag 14.12.2015 23:17:15

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